20161219_GVE012

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Letzte Änderung 13.06.2021, 02:55
Gemeinde Schlins
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schlinsvertretung
Dokumentdatum 2016-12-19
Erscheinungsdatum 2016-12-19
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Gemeinde Schlins AZL 004-1-012 Sachbearbeiter Michael Wäger Telefon Durchwahl 219 E-Mail info@schlins.at DVR-NR 0089702 Schlins, am 23. Januar 2017 PROTOKOLL über die am 19.12.2016 um 20:00 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindeamtes abgehaltene 12. Sitzung der Gemeindevertretung Schlins. Anwesend: Gabriele Mähr, Roman Dörn, DI Dieter Stähele, Heike Porod, Ing. Michael Marent, Manfred Fischer, Ing. Udo Voppichler, Dipl.BW Steffen Steckbauer, ‚BSc Bertram Kalb, Bernhard Rauch, Benjamin Breuss, Alexandra Gabriel-Huber, DI-FH Klaus Galehr, Beatrix Madlener-Tonetti, Karin Martin, Othmar Einwallner, Rudolf Jussel, Otto Rauch, Horst Burtscher, Daniel Bauer Entschuldigt: Werner Kirchner, Christian Klammer, Simon Zangerl Schriftführer: Michael Wäger Die Vorsitzende begrüßt die anwesenden Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter und stellt fest, dass die Einladungen zur 12. Sitzung ordnungsgemäß zugestellt wurden und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Vor Eingang in die Tagesordnung wird eine Trauerminute für das kürzlich verstorbene Ersatzmitglied Paul Müller abgehalten. Anschließend stellt die Bürgermeisterin den Antrag, die Tagesordnung um den TOP 6 Grundsatzbeschluss Erschließungsstraße im Betriebsgebiet „Obere Au“ zu erweitern. Einstimmiger Beschluss. Tagesordnung 1. Genehmigung des Protokolls der 11. Sitzung vom 28.11.2016 2. Projektvorstellung Bauabschnitt BA 08 3. Vergaben Kanalumlegung Verlegung Seilergasse 4. Umwidmung GST-NR 3092 von FL in BW 5. Gebühren und Abgaben 2017 6. Grundsatzbeschluss Erschließungsstraße im Betriebsgebiet „Obere Au“ 7. Berichte 8. Allfälliges Hauptstraße 47, A 6824 Schlins, Tel. 05524 8317 0, Fax 05524 8317 275, info@schlins.at, http://www.schlins.at Erledigungen 1. Genehmigung des Protokolls der 11. Sitzung vom 28.11.2016 Die Bürgermeisterin weist darauf hin, dass in der Anwesenheitsliste Bertram Kalb als Guntram Kalb protokolliert wurde was abgeändert werden wird. Michael Marent stellt fest, dass er bei der Abstimmung zum TOP 3.2. nicht grundsätzlich gegen eine Zufahrt zum Lorünser Areal gestimmt hat, sondern er gegen den im Plan dargestellten Verlauf der künftigen Zufahrt war. Das Protokoll der 11. Sitzung vom 28.11.2016 wird mit den erwähnten Abänderungen einstimmig genehmigt. 2. Projektvorstellung Bauabschnitt BA 08 Die Bürgermeisterin begrüßt zu diesem TOP Wilfried Keckeis, vom mit der Planung beauftragten Büro Adler+Partner. Herr Keckeis präsentiert die geplanten baulichen Maßnahmen zur Erweiterung der Ortskanalisation und der Wasserversorgung im Rahmen des BA08 sowie die Erschließungs- und Straßenbauarbeiten. Im BA08 Ortskanalisation werden die Bereiche Gartis und Waldrain neu erschlossen und im Bereich Hauptstraße aufgrund der hydraulischen Überlastung der Kanal aufgeweitet bzw. saniert. Es wurden ca. 350 lfm. Schmutzwasserhaltungen und ca. 930 lfm. Regenwasserhaltungen projektiert. Im Bereich Waldrain werden die gemeindeeigenen Grundstücke erschlossen. Im Bereich der Gurtgasse soll ein Regenwasserkanal errichtet werden, womit die bestehenden hangseitigen Rigolrinnen ersetzt und gleichzeitig der drüber liegende Bereich Gartis entwässert werden kann. Durch diese Maßnahme kann die Gurtgasse hangseits verbreitert und die Verkehrssicherheit verbessert werden. Im BA08 Wasserversorgung wird ebenfalls der Bereich Waldrain neu erschlossen und im Bereich der Gurtgasse ein neuer Ringschluss von der Töbelegasse bis Gartis verlegt. Somit sind die nordseits der Töbelegasse gelegenen unbebauten Baugrundstücke erschlossen und der Bereich Gartis mit dem notwendigen Druck versorgt. In diesem Bereich war bisher der Wasserdruck bei den bereits bestehenden Objekten nicht ausreichend, da die vor ca. 30 Jahren errichtete private Versorgungsleitung nicht ausreichend dimensioniert ist. Damit wird auch ein Hydrant für die Löschwasserversorgung im Bereich Gartis ermöglicht. Im Zuge des BA08 ist auch vorgesehen, dass das Pumpwerk saniert und eine neue UV-Anlage installiert wird. Ebenfalls werden im Hochbehälter Jagdberg bauliche Sanierungen der Schieberkammer und technische Anpassungen durchgeführt. Da seitens der Landesstraßenverwaltung die Sanierung des Deckbelages der Walgaustraße für die Jahre 2018 – 2019 angekündigt wurde, wird in diesem Zuge die Wasserleitung ab dem Vermülsbach bis zum Illwinkel auf einer Länge von ca. 1.200 lfm. erneuert und ins öffentlichen Gut gelegt eine Stichleitung ab der Eichengasse in das Betriebsgebiet „Obere Au“ verlegt. Die Quellableitung im Bonta-Tobel muss ebenfalls erneuert werden, diese ist bereits mehr als 40 Jahre alt und es traten in der jüngeren Vergangenheit immer wieder Rohrbrüche auf. Für die Straßenplanung Gurtgasse wurde seitens der Gemeinde vorgegeben, dass entsprechende Begegnungsbereiche geschaffen werden. Es wurde mit den betroffenen Grundeigentümern entlang der Gurtgasse bereits entsprechende Gespräche geführt. Es wurde Großteils bereits die mündliche Zusage erteilt, bei Bedarf den entsprechenden Grund zur Verbreiterung ablösen zu lassen. Im Zuge der Straßenbauarbeiten sollen jeweils auch LWL-Versorgungsleitungen mitverlegt werden. Ebenso werden die Straßenplanungen Neuerschließungen Industriegebiet Sägacker, Waldrain und Gartis sowie die Umlegung Sennereiweg durchgeführt. Für den Schmutz- und Regenwasserkanal sind geschätzte 1, 3 Mio. €, für die Wasserversorgung € 330.000 und € 900.000 für die Errichtung der Straßen aufzubringen. Zusätzlich sind noch die Kosten für die LWL-Leitungen und die Straßenbeleuchtung zu berücksichtigen. Fördermittel werden aus heutiger Sicht für den Kanal vom Land 20% gewährt. Beim Bund ist die genaue Höhe noch nicht klar. Entscheidend ist da die Einkommenssituation der jeweiligen Gemeinde. Bei der Gemeinde Schlins dürfte der Fördersatz 12% betragen. AZL 004-1-012 Seite: - 2/6 Die Erweiterung und Sanierung der Trinkwasserversorgung wird vom Land mit 27% und vom Bund mit 10% gefördert. Der Straßenbau wird nicht gefördert. Die Grundeigentümer von Gartis müssen wie bei der Umlegung vereinbart einen Teil der Kosten für die Erschließungsstraße mittragen. Der Umfang der geplanten Projekte WVA und OK BA08 sowie die Straßenbauarbeiten werden zustimmend zur Kenntnis genommen und einstimmig beschlossen, die Förderansuchen zum BA 08 beim Land Vorarlberg und dem Bund einzureichen. 3. Vergaben Kanalumlegung Verlegung Seilergasse Aufgrund des Abbrandes des Hofes Matt wird bei der Neuerrichtung das Wirtschaftsgebäude optimiert, weshalb wie bereits bekannt gegeben, die Wasserleitung, den Regenwasserkanal und den Schmutzwasserkanal (Verbandssammler) verlegt werden soll. Die Regenwasserhaltungen sind wie zuvor bereits bei der Präsentation berichtet, zu klein dimensioniert und sollen aufgeweitet werden. Im Gewerk ist ausgeschrieben, dass der Bereich des GST-NR 344 abgetragen und der Weg (Seilergasse) neu errichtet wird. Insgesamt wurden sechs Baufirmen zur Angebotseinreichung eingeladen. Die Bürgermeisterin stellt den Antrag die Baumeisterarbeiten für den Gemeindeanteil an den Billigstbieter, die Fa. Hilti & Jehle, zum angebotenen Gesamtpreis von € 41.856, 79 inkl. MwSt. zu vergeben. Einstimmiger Beschluss. (Udo Voppichler befangen). 4. Umwidmung GST-NR 3092 von FL in BW Es ist die Errichtung eines Wohngebäudes auf GST-NR 3092 geplant. Der Projektentwurf ist dem Obmann des Ausschusses Bau- und Raumplanung vorgelegt und von diesem positiv beurteilt worden. Das Projekt entspricht den Vorgaben des Teilbebauungsplanes Gartis. Es wird einstimmig beschlossen, ein Umwidmungsverfahren des GST-NR 3092 von FL in BW einzuleiten. 5. Gebühren und Abgaben 2017 Die Kalkulationen der Wasser-, Kanal- und Abfallgebühren werden von Michael Wäger zur Kenntnis gebracht. Seitens des Gemeindeverbandes Abfallwirtschaft wird vorgeschlagen, dass die Abfallgebühren für die Restmüllgebinde einheitlich je Region eingehoben werden. Für die Gemeinde Schlins bedeutet das, dass die Gebühren um ca. 20 CENT je Abfallgebinde erhöht werden müssen. Da grundsätzlich eine Überdeckung gegeben ist wird vom Ausschuss vorgeschlagen, dass die erforderliche Erhöhung der Gebinde Gebühren mit einer Senkung der Grundgebühren abgefedert wird. Die Wasser- und Kanalgebühren sind aufgrund der stark rückläufigen Abschreibung und Zinsen ausreichend bedeckt. Es wird deshalb vom Ausschuss vorgeschlagen, diese in selber Höhe zu belassen. Roman Dörn als Obmann des Ausschusses Wasser/Kanal/Gebühren und Abgaben stellt den Antrag, die Gebühren und Abgaben wie folgt zu beschließen: Gebühr Änderung bisher Änderung in % Abfallgebühren Gebühr inkl. MwSt. Gebühr neu Grundgebühr je 1 Person 2, 91 -0, 91 -31, 3 % 2, 00 2, 20 Haushalt mtl. 2 Personen 4, 55 -1, 55 -34, 0 % 3, 00 3, 30 3 und mehr Personen 5, 73 -1, 73 -30, 2 % 4, 00 4, 40 Betrieb mit 1 Mitarb. 2, 91 -0, 91 -31, 3 % 2, 00 2, 20 Betrieb mit 2 Mitarb. 4, 55 -1, 55 -34, 0 % 3, 00 3, 30 Betrieb mit 3 und m.MA 5, 73 -1, 73 -30, 2 % 4, 00 4, 40 Ferienwohnungen 2, 91 -0, 91 -31, 3 % 2, 00 2, 20 AZL 004-1-012 Seite: - 3/6 Restmüll Sackgebühren Eimergebühr 20 Liter 1, 40 0, 05 3, 6 % 1, 45 1, 60 40 Liter 2, 73 0, 18 6, 6 % 2, 91 3, 20 60 Liter 4, 09 0, 27 6, 6 % 4, 36 4, 80 35 Liter 2, 43 0, 12 4, 8 % 2, 55 2, 80 55 Liter 3, 82 0, 18 4, 7 % 4, 00 4, 40 60 Liter 4, 17 0, 19 4, 6 % 4, 36 4, 80 Sperrgutwertmarke Containergebühr 9, 00 0, 09 1, 0 % 9, 09 10, 00 120 Liter 8, 20 0, 53 6, 5 % 8, 73 9, 60 240 Liter 15, 70 1, 75 11, 1 % 17, 45 19, 20 660 Liter 46, 20 -0, 65 -1, 4 % 45, 55 50, 11 800 Liter 51, 82 0, 45 0, 9 % 52, 27 57, 50 1000 Liter 60, 00 1, 91 3, 2 % 61, 91 68, 10 1100 Liter 67, 50 -0, 77 -1, 1 % 66, 73 73, 40 0, 08 0, 09 andere je Liter 0, 08 8 Liter 0, 56 0, 26 46, 4 % 0, 82 0, 90 15 Liter 1, 02 0, 34 33, 3 % 1, 36 1, 50 80 Liter 5, 50 1, 95 35, 5 % 7, 45 8, 20 120 Liter 8, 18 3, 00 36, 7 % 11, 18 12, 30 240 Liter 16, 36 6, 00 36, 7 % 22, 36 24, 60 80 Liter 7, 45 0, 73 9, 8 % 8, 18 9, 00 120 Liter 10, 18 2, 09 20, 5 % 12, 27 13, 50 200 Liter 17, 50 7, 05 40, 3 % 24, 55 27, 00 Sperrige Hausabfälle bei Abgabe 8, 64 0, 45 5, 2 % 9, 09 10, 00 Sperrige Gartenabfälle 2, 18 0, 82 37, 6 % 3, 00 3, 30 17, 46 139, 1 % 30, 00 33, 00 Biomüll Sackgebühren Biomülltonne Biomülltonne gemietet Müllsammelstelle Kleinmengen Bauschutt je angefangener m³ bzw. Kleinstmengen Eimer 0, 82 0, 09 11, 0 % 0, 91 1, 00 Schubkarren 2, 36 0, 64 27, 1 % 3, 00 3, 30 12, 55 Aufgrund der vom Land Vorarlberg eingeführten harmonisierten Beiträge für Kindergärten sind die Kindergartenbeiträge ab 1.9.2017 wie folgt zu ändern: Gebühr Kindergartenbeitrag Gebühr bisher ganztägig Sozialtarif 1. Kind bis 25 Betreuungsstunden weitere Kinder 1. bis 25 Betreuungsstunden jede weitere Betreuungsstunden Gebühr neu inkl. MwSt. Änderung Änderung in % 28, 00 2, 97 10, 6 % 30, 97 35, 00 19, 50 7, 05 36, 2 % 26, 55 17, 70 30, 00 20, 00 0, 50 Einstimmiger Beschluss. 5.1. Musikschulbeiträge und Rabattierungsempfehlung für Mehrkinderfamilien Die Bürgermeisterin bringt den Vorschlag der Vollversammlung der Musikschule Walgau zur Kenntnis. Die Musikschulbeiträge sollen um 1, 3% angehoben werden. Es wurde von der Generalversammlung eine Rabattierung für Mehrkinderfamilien angeregt. AZL 004-1-012 Seite: - 4/6 Auf Antrag der Bürgermeisterin werden die Musikschulbeiträge wie von der Generalversammlung der Musikschule Walgau vorgeschlagen um 1, 3 % angehoben und gleichzeitig die Nachlässe für Mehrkinderfamilien genehmigt. Einstimmiger Beschluss. 6. Grundsatzbeschluss Erschließungsstraße im Betriebsgebiet „Obere Au“ Die Bürgermeisterin bringt eine Präsentation betreffend die geplanten Rahmenbedingungen zur Verlegung der Produktion und der Verwaltung der Firma ERNE Fitting GmbH in die Obere Au zur Kenntnis. Es ist eine neue Zufahrt über die Eichengasse für die PKW der Bediensteten und eine Zufahrt für den Schwerverkehr über den Bereich Illwinkel notwendig. Dazu muss der erforderliche Grund von der Agrargemeinschaft zur Verfügung gestellt und die Straßenanlage von der Gemeinde errichtet werden. Die geplante neue Erschließungsstraße für den Schwerverkehr südlich des Betriebsareals der Firma ERNE Fittings soll für den zukünftigen öffentlichen Verkehr offen bleiben, damit die Erschließung der westlichen noch unbebauten Flächen gesichert bleibt. Es wird einstimmig der Grundsatzbeschluss gefasst, dass die Gemeinde Schlins die Erschließungsstraßen ab der Firma RALA bis zum Bereich Illwinkel errichtet, wenn die Agrargemeinschaft den erforderlichen Grund zur Verfügung stellt. 7. Berichte a) Am 30.11.2016 fand eine Sitzung des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband in Satteins statt. Es wurde der Voranschlag 2017 beschlossen. b) Im Anschluss daran fand eine Sitzung der Sozialzentrum Satteins-Jagdberg gGmbH statt. Es wurden der Jahresabschluss per 31.12.2015 und der Voranschlag 2017 genehmigt. c) Danach fand eine Sitzung des Gemeindeverbandes Sozialzentrum Satteins-Jagdberg statt. Es wurde der Voranschlag 2017 beschlossen. Für das Sozialzentrum wird ein Konzept für die Umstellung der gesamten Beleuchtung auf LED erstellt. d) Bürgermeister Anton Metzler aus Satteins hat im Zusammenhang mit der geplanten Sanierung der VMS-Satteins mitgeteilt, dass der bisherige externe Berater Arch. Gottfried Partl Ende des Jahres in Pension geht. Arch. Gernot Turnher wird dessen Aufgabe übernehmen. Im Sommer 2017 soll der beschädigte Fußboden der Turnhalle, die Jalousien im gesamten Objekt und die Schulküche im Nebengebäude erneuert bzw. ausgetauscht werden. Die Ausschreibung der genannten Gewerke ist derzeit im Gange. Die Hauptsanierung, Hallentrakt und Aufstockung Lehrertrakt wird frühestens 2018, der Klassentrakt 2019 erfolgen. e) Eine Sitzung des Vorstandes der Regio ImWalgau fand statt. Alle Bürgermeister haben ein Schreiben betreffend einer gewünschten Novellierung des Grundverkehrsgesetzes zugestimmt und unterfertigt. Das würde bedeuten, dass die Standortgemeinden im Bekanntmachungsverfahren eine entsprechende Rechtsposition, dem interessierten Landwirt nachgereiht, eingeräumt erhält. Die Standortgemeinde könnte somit ihr Kaufinteresse anmelden und wäre den Nichtlandwirten klar vorgereiht. f) Eine Sitzung des Wasserverbandes Ill-Walgau fand am 6.12.2016 in Feldkirch statt. Es wurde der Voranschlag 2017 beschlossen. g) Die Vollversammlung des AWV Region Walgau mit dem Beschluss des Rechnungsabschlusses 2015 und dem Voranschlag 2017 fand am 13.12.2016 im FW-Gerätehaus in Schlins statt. AWV Region Walgau Obmann Roman Dörn berichtet in diesem Zusammenhang, dass 2017 einige Baumaßnahmen geplant sind und die notwendigen Mittel im Voranschlag 2017 vorgesehen sind. Es stehen die Sanierung des Verbandssammlers von Thüringen nach Bludesch und diverse Hochwasserschutzbauten im Bereich des Verbandsgeländes an. h) Weiters berichtet Roman Dörn von der Sitzung des Ausschusses Waser/Kanal/Abgaben und Gebühren. Es wurde eine mögliche Kooperation mit dem DLZ Blumenegg betreffend ein Abfallund Altstoffsammelzentrum beraten. Weiters wurde beraten, unter welchen Voraussetzungen die Wassergenossenschaft Entwässerung Jupident in das Gemeindeeigentum übernommen werden könnte. AZL 004-1-012 Seite: - 5/6 8. Allfälliges a) Es liegt das Walgaubuch 1 der Abteilung Raumplanung auf. Die Gemeindevertreter können dies kostenlos mitnehmen. b) Die Regio ImWalgau hat einen Folder „Mitgestalten“ - Premium-Infos aus der Region, für die GemeindevertreterInnen aufgelegt. Die Bürgermeisterin bittet die Gemeindevertreter/innen den beigelegten Fragebogen auszufüllen. c) Das Essen der Gemeindemandatare findet am 4.2.2017 statt. d) Die Bürgermeisterin bedankt sich bei allen Mitgliedern der Gemeindevertretung, dem Gemeindevorstand und der Ausschüsse für die gute, konstruktive Zusammenarbeit im vergangenen Jahr und wünscht schöne Feiertage. e) Roman Dörn schließt sich im Namen der Fraktion ÖVP den Worten der Bürgermeisterin an und wünscht frohe Weihnachten f) Rudolf Jussel bedankt sich bei der Bürgermeisterin, den Gemeinderäten, der Gemeindevertretung sowie den Bediensteten für die gute Zusammenarbeit im vergangenen Jahr. g) Klaus Galehr bedankt sich ebenfalls für die gute Zusammenarbeit und hofft, dass das auch im kommenden Jahr 2017 möglich sein wird. Schluss der Sitzung: 21:45 Uhr Der Schriftführer Die Bürgermeisterin Michael Wäger Gabi Mähr AZL 004-1-012 Seite: - 6/6