19770614_GVE018

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 12.06.2021, 08:37
Gemeinde Schlins
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schlinsvertretung
Dokumentdatum 1977-06-14
Erscheinungsdatum 1977-06-14
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Inhalt des Dokuments

-0- 18. Sitzung Sitzungstag: 14. Juni 1977 Sitzungsort: Gemeindeamt-Sitzungssaal anwesend abwesend Vorsitzender: Vorsitzender: Elmar Kalb Benno Dörn Walter Amann Reinhold Begle Erich Gabriel Otto Erne krank dienstlich verhindert dienstlich verhindert privat verhindert Dienstlich verhindert Niederschriftführer: Siegfried Jenni Friedrich Walter, Vors. Zu TO-Pkt. 1 Anton Büchel Dr. Erwin Sonderegger Ernst Jussel Elmar Rauch Rudolf Matt Adalbert Fischer Ing. Siegfried Stähele Josef Rauch Erich Gardin Friedrich Kraczmer Reinhold Oberscheider Fritz Amann Ing. Johann Amann Bruno Salzmann -00- Tagesordnung 1. Beratung und Beschlußfassung über die Berufung der Frau Augusta Amann, Bahnhofstr. 2 gegen einen Bescheid der Baubehörde I. Instanz 2. Beratung und Beschlußfassung über die weitere Vorgangsweise beim Bau des Arzthauses -1- Verhandlungsschrift über die am Dienstag, 14.6.1977 stattgefundene 18. Sitzung der Gemeindevertretung Schlins. Treffpunkt um 19 Uhr zwecks Augenschein an der Rückseite der Häuser Walgaustraße 28 und BahnhofStraße 2; anschließend Sitzung im Sitzungssaal des Gemeindeamtes. Anwesend: Bürgerm. Elmar Kalb als Vorsitzender, Vizebrgm. Friedrich Walter, die Gem.Räte Anton Büchel, Dr. Erwin Sonderegger und Friedrich Kraczmer, 8 Gemeindevertreter (Adalbert Fischer erst ab TO-Punkt 2) und die Ersatzleute Ing. Siegfried Stähele, Josef Rauch und Erich Gardin Entsch. abwesend: GV Benno Dörn, Walter Amann, Reinold Begle, Erich Gabriel und Otto Erne Der Vorsitzende stellt fest, daß die Einladungen zur 18. Sitzung ordnungsgemäß zugestellt wurden und die Beschlußfähigkeit gegeben ist. Der Ersatzmann Erich Gardin legt das Gelöbnis gem. § 32 des Gemeindegesetzes ab. Erledigungen 1. Der Vorsitzende gibt den Sachverhalt zur Berufung der Augusta Ammann, Bahnhofstr. 2, gegen den Bescheid vom 26.5.1977 der Baubehörde I. Instanz bekannt und erteilt Auskünfte zu mehreren Anfragen. Unter Vorsitz von Vizebrgm. Friedrich Walter wird in obiger Sache folgender Beschluß einstimmig gefaßt: Der Berufung der Antragstellerin wird stattgegeben. Das Bauansuchen wird zur neuerlichen Behandlung an die Baubehörde I. Instanz wegen Mangelhaftigkeit des Verfahrens rückverwiesen. Es wurde unterlassen, die Genehmigung des Gemeindevorstandes für die Zulassung von Ausnahmen gemäß § 6 (9) Baugesetz einzuholen. 2. Arzthausbau: Am 6.6.77 tagte der Arzthausausschuß im Beisein von Vertretern des Büros Greußing und der Baufirma Rinderer. Der Ausschuß verlangte die sofortige Einstellung der Bauarbeiten bis zur Klärung der nicht unbedeutenden Planänderungen (Firsthöhe) durch das Büro Greußing, die weder mit der Gemeinde abgesprochen, noch von der Baubehörde genehmigt wurden. Nach längerer Debatte wird der Antrag auf Vertagung dieses TO-Punktes einhellig angenommen. Es soll die Rückkunft des Arch. Greußing aus Afrika abgewartet und dann umgehend eine neuerliche Sitzung einberufen werden. Schluß der Sitzung um 20.40 Uhr Der Schriftführer: Der Bürgermeister: