19741125_GVE050

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 12.06.2021, 15:21
Gemeinde Schlins
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schlinsvertretung
Dokumentdatum 1974-11-25
Erscheinungsdatum 1974-11-25
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Inhalt des Dokuments

-0- 50. SITZUNG Sitzungstag: 25. November 1974 Sitzungsort: Gemeindehaus-Sitzungssaal anwesend abwesend Abwesenheitsgrund Vorsitzender: Kalb Elmar Jussel Ernst Jussel Erich dienstlich verhindert unbekannt Niederschriftführer: Jenni Siegfried Amann Franz Walter Friedrich Büchel Anton Dorn Benno Matt Rudolf Begle Reinold Sonderegger Dr. Erwin Bickel Anton Amann Friedrich Kraczmer Friedrich Hartmann Vinzenz Amann Anton Bickel Edwin -00- Beratung und Beschlußfassung über die Änderungsvorschläge zum Entwurf des Flächenwidmungsplanes -1- Verhandlungsschrift über die am Montag, den 25.11.1974 um 20 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindeamtes stattgefundene 50. Sitzung der Gemeindevertretung Schlins. Anwesend; Bürgerin. Elmar Kalb als Vorsitzender, Vizebrgm. Friedrich Walter, die Gemeinderäte Anton Büchel und Anton Bickel, 9 Gemeindevertreter sowie der Ersatzmann Franz Amann Entsch. abwesend: GV Ernst Jussel Nicht entschuldigt abwesend: GV Erich Jussel Der Vorsitzende stellt fest, daß die Einladungen zur 50. GV-Sitzung ordnungsgemäß zugestellt wurden und die Beschlußfähigkeit gegeben ist. Erledigungen Flächenwidmungsplan - Beratung und Beschlußfassung über die Änderungsvorschläge zum Flächenwidmungsplan Bürgerm. Elmar Kalb zitiert aus dem Gemeindegesetz den § 24 über die Befangenheit und den § 39 über die Art der Abstimmung in behördlichen Angelegenheiten. Im weiteren wird die Vorgangsweise zur Behandlung dieses Sachproblems festgelegt. Die Stellungnahme der Landesdienststellen zum Flächenwidmungsplan zeigt im besonderen auf, daß die vorgesehene Siedlungsdichte von 38 EW/ha an der untersten Grenze vertretbarer Größenordnungen liegt; aus planungstechnischer Sicht wären jedoch weit höhere Werte anzustreben. Es wird daher von den Dienststellen der Landesregierung vorgeschlagen, alle größeren noch unbebauten Flächen vorläufig als Erwartungsflächen auszuweisen und diese erst nach Vorliegen detaillierter Erschliessungs- und Gestaltungsvorstellungen für die Bebauung freizugeben. Das Betriebsgebiet soll wesentlich reduziert werden. Des weiteren wird angeregt, landschaftlich besonders empfindliche Gebietsteile (Waldränder, Kuppen u.dgl.) nicht als landwirtschaftliches Gebiet, sondern als Freihaltegebiet zu widmen, um diese Bereiche auch vom Bau landwirtschaftlicher Objekte freizuhalten. Der Vorsitzende bringt anschließend einen von ihm verfaßten Bericht zu den in offener Frist eingebrachten Änderungsvorschlägen zur Kenntnis. Die vorliegenden Änderungswünsche würden die Bauflächen um ca 5, 75 ha und die Erwartungsflächen um ca 2, 56 ha erweitern. -2- Über die 25 Änderungsvorschläge wird in der Reihenfolge des Eingangsdatums wie folgt beraten und abgestimmt: Antrag Nr. 1: Erna Hosp, Jagdbergstr. 41 und Ida Lins, Hauptstraße 75 Dem Änderungsvorschlag wird derzeit nicht stattgegeben. Nach Vorlage eines Umlegungsplanes für die Erwartungsflächen der Gp. 79, 76, 77, 74, 73, 66, 64 und 63 und eines Erschließungsplanes soll dem Änderungsvorschlag entsprochen werden. Begründung der Ablehnung: Diese Erwartungsflächen sind derzeit nicht erschlossen und haben ungünstige Grundstücksformen. Einstimmig beschlossen. Antrag Nr. 2: Josef Bischof, Hauptstraße 75 Dem Änderungsvorschlag wird derzeit nicht stattgegeben. Nach Vorlage eines Erschließungsvorschlages für diesen Hang kann eine Umwidmung ermöglicht werden. Begründung der Ablehnung: Durch eine Verbauung konnte eine Erschließung des Hanggebietes bedeutend erschwert werden. Einstimmig beschlossen. Antrag Nr. 3: Bernhard Hartmann, Kreuzstraße 15 Dem Änderungsvorschlag wird in der Form stattgegeben, daß die ganze Gp. 355 als Mischgebiet erklärt wird. Einstimmig beschlossen. Antrag Nr. 4: Michael Plattner, -Walgaustraße 17 Dem Änderungsvorschlag wird stattgegeben. Einstimmig beschlossen. Antrag Nr. 5: Anna Jussel, BahnhofStraße 12 Gem.Vertr. Rudolf Matt erklärt sich in gegenständlicher Sache für befangen (Pächter); die Gemeindevertretung lehnt dies jedoch mehrheitlich ab. Dem Änderungsvorschlag wird nicht stattgegeben. Im Hinblick auf mögliche Härten soll der Grundeigentümerin ein Tauschgrund unter der Bedingung angeboten werden, daß diese Flächen innerhalb von drei Jahren für den Eigenbedarf durch den Sohn oder die Enkelkinder der Bebauung zugeführt werden. Wenn dies nicht der Fall ist, ist der Tausch rückgängig zu machen. -3- Begründung der Ablehnung: Die Grundparzellen sind derzeit nicht erschlossen und liegen inmitten einer größeren Freifläche. Mit 11:2 Stimmen beschlossen (GR Anton Bickel und GV Friedrich Kraczmer dagegen) Antrag Nr. 6: Robert Mähr, Hauptstraße 88 Dem Änderungsvorschlag wird nicht stattgegeben. Dem Antragsteller soll ein Tauschgrundstück unter der Bedingung angeboten werden, daß diese Flächen innerhalb von drei Jahren für den Eigenbedarf, oder durch die Kinder der Bebauung zugeführt werden. Wenn dies nicht der Fall ist, ist der Tausch rückgängig zu machen. Begründung der Ablehnung: Die Grundstücke liegen in Hanglage gegen Schnifis inmitten einer Freifläche. Sie sind derzeit als nicht baureif zu erklären. Mit 13:1 Stimmen beschlossen (GV Rudolf Matt dagegen). Antrag Nr. 7: Prof. Erwin Amann, Landstraße 10 Dem Änderungsvorschlag wird im Ausmaß von ca 350 m2 anschließend an die Gp. 614/1 stattgegeben. Einstimmig beschlossen. Antrag Nr. 8: Hedwig Hartmann, Kreuzstraße 15 Dem Änderungsvorschlag wird nicht stattgegeben. Begründung der Ablehnung: Die Erschließung erfordert unverhältnismäßig hohe Kosten (auch für die Wasserversorgung). Die Grundstücke liegen in einer landschaftlich exponierten Stelle. Einstimmig beschlossen. Antrag Nr. 9 + 10: Geschw. Gort, Gerbergasse 3, Josef Wolf sen. und Mitbes., Feldkirch Den Änderungsvorschlägen Nr. 9 + 10 wird nicht stattgegeben. Begründung der Ablehnung: Das Grundstück könnte nur schlecht erschlossen werden, und würde einer generellen Erschließung des Gebietes Balotta Schwierigkeiten bereiten. Mit 12:2 Stimmen beschlossen (GR Anton Bickel und GV Benno Dorn dagegen). -4- Antrag Nr. 11: Fidel und Paula Studer, Hauptstraße 78 Dem Änderungsvorschlag wird nicht stattgegeben. Im Hinblick auf mögliche Härten sollen den Grundeigentümern die Gp. 886/3 als .Baufläche gewidmet, oder ein Tauschgrundstück unter der Bedingung angeboten werden, daß diese Flächen innerhalb von drei Jahren für den Eigenbedarf, oder durch die Kinder der Bebauung zugeführt werden. Wenn dies nicht der Fall ist, ist der Tausch rückgängig zu machen. Begründung der Ablehnung: Die beantragten Grundparzellen haben zusammen ein Ausmaß von ca 1, 62 ha, liegen direkt am Waldrand und müßten zuerst generell erschlossen werden. Mit 10:3 Stimmen beschlossen (GR Anton Bickel, GV Fritz Amann und Friedrich Kraczmer dagegen). Antrag Nr. 12: Veronika Rauch, Augarten 3 Dem Änderungsvorschlag wird nicht stattgegeben. Begründung der Ablehnung: Das Grundstück könnte nur schlecht erschlossen werden, und würde einer generellen Erschließung des Gebietes Balotta Schwierigkeiten bereiten. Mit 12:2 Stimmen beschlossen (GR Anton Bickel und Benno Dorn dagegen). Antrag Nr. 13: Robert Mähr, Hauptstraße 88 und andere Interessenten Dem Änderungsvorschlag wird derzeit nicht stattgegeben. Nach Vorlage eines Umlegungs-, Erschließungs- und Bebauungsplanes soll dieser der Gemeindevertretung wieder vorgelegt werden. Einstimmig beschlossen. Antrag Nr. 14 Anton Büchel und Mitbes., Quadernstraße 20 Dieser Änderungsvorschlag wird vom Antragsteller zurückgezogen. Antrag Nr. 15 Dr. Erwin und Liselotte Sonderegger, Rönsberg 6 Dem Änderungsvorschlag wird im Ausmaß von ca 450 m2, das ist bis ca 6, - m unterhalb des derzeit bestehenden Weges, stattgegeben. Einstimmig beschlossen. Antrag Nr. 16 Dr. Erwin Sonderegger, Rönsberg 6 Der Änderungsvorschlag wird vom Antragsteller zurückgezogen. -5- Antrag Nr. 17: Oskar Rauch, Hauptstraße 14 Dem Änderungsvorschlag wird nicht stattgegeben. Im Hinblick auf mögliche Härten soll dem Antragsteller ein Tauschgrundstück unter der Bedingung angeboten werden, daß diese Flächen innerhalb von drei Jahren für den Eigenbedarf oder durch die Kinder der Bebauung zugeführt werden. Wenn dies nicht der Fall ist, ist der Tausch rückgängig zu machen. Begründung der Ablehnung: Die Grundparzelle ist derzeit nicht erschlossen und liegt inmitten einer größeren Freifläche. Mit 13:1 Stimmen beschlossen (GR Anton Bickel dagegen). Antrag Nr. 18: Paula Rauch, Torkelweg 9 Dem Änderungsvorschlag wird im Ausmaß von ca 1600 m2 im südlichen Teil der Gp. 234 und im südwestlichen Teil der Gp. 254 stattgegeben. Einstimmig beschlossen. Antrag Nr. 19: Ing. Hans Amann, Walgaustraße 14 Dem Änderungsvorschlag wird nicht stattgegeben. Begründung der Ablehnung: Die Bauerwartungsflächen sind in der Stellungnahme des Amtes der Vlbg. Landesregierung schon als zu groß bezeichnet. Der weiteren Erschließung würden Schwierigkeiten bereitet. Mit 12:2 Stimmen beschlossen (GR Anton Bickel und GV Fritz Amann dagegen). Antrag Nr. 20: Rudolf Matt, Hauptstraße 37 Dem Änderungsvorschlag wird im Zusammenhang mit den Gp. 1110 und 1111 soweit stattgegeben, daß die derzeit als Freifläche gewidmeten Teile als Baufläche gewidmet werden. Einstimmig beschlossen. Dem Änderungsvorschlag wird im Zusammenhang mit der Gp. 1348 nicht stattgegeben. Dem Antragsteller werden aus der Gp. 346 ca 2000 m2 als Baufläche gewidmet. Die Gp. 347, 453 und 454 werden aus der Erwartungsfläche ausgeschieden und als Freifläche gewidmet. Begründung: Die Ablehnung des Vorschlages bezüglich der Gp. 348 erfolgt mangels Erschließung, und damit eine weitere Erschließung nicht erschwert wird. Mit 12:1 Stimmen beschlossen (GV Benno Dorn dagegen). -6- Antrag Nr. 21: Alois Amann, Walgaustraße 9 Dem Änderungsvorschlag wird nicht stattgegeben. Begründung der Ablehnung: Westlich des Vermülsbaches soll keine weitere Verbauung stattfinden. Einstimmig beschlossen. Antrag Nr. 22: Josef Rauch, Walgaustraße 31 Dem Änderungsvorschlag wird derzeit nicht stattgegeben. Nach Vorlage eines Umlegungsplanes für die Erwartungsflächen der Gp. 512, 509, 506, 522, 525/1, 525/2, 515, 517, 518, 523, 524, 500, 527, 505, 502 und 469 und eines Erschließungsplanes soll dem Änderungsvorschlag entsprochen werden. Begründung der Ablehnung: Diese Erwartungsflächen sind derzeit nicht erschlossen und haben ungünstige Grundstücksformen. Einstimmig beschlossen. Antrag Nr. 23: Andreas Amann, Walgaustraße 10 Dem Änderungsvorschlag wird derzeit nicht stattgegeben. Nach Vorlage eines Umlegungsplanes für die Gp. 1710, 1715, 1709, 1724, 1720/1, 1721 und 1739/1 und eines Erschließungsplanes soll dem Änderungsvorschlag entsprochen werden. Begründung der Ablehnung: Diese Flächen sind derzeit nicht erschlossen und haben ungünstige Grundstücksformen. Einstimmig beschlossen. Antrag Nr. 24: Ing. Lothar Jussel, Bregenz, Fluh 5 Dem Änderungsvorschlag wird in der Form stattgegeben, daß nur die Gp. 1136 als Bauland erklärt wird. Mit 11:2 Stimmen beschlossen (GR Anton Bickel und Vinzenz Hartmann dagegen). Antrag Nr. 25: Ing. Hans Rauch, 6900 Bregenz, Römerstr. 9 Dem Änderungsvorschlag wird nicht stattgegeben. Die Freifläche der Gp. 103/3 soll im Zusammenhang mit den im Antrag Nr. 13 angeführten Grundparzellen einer generellen Erschließung zugeführt werden. Begründung der Ablehnung: Die Erschließung wurde unnötigerweise wertvolle Baugründe erfordern. Einstimmig beschlossen. -7- Der Flächenwidmungsplan wird sodann unter Berücksichtigung der vorangeführten Änderungen durch Aufstehen von den Sitzen einstimmig beschlossen. Der Vorsitzende dankt allen Gemeindevertretern für die sachliche und konstruktive Mitarbeit bei der Behandlung der Änderungsvorschläge und gibt seiner Befriedigung darüber Ausdruck, daß dieser Beschluß einstimmig gefaßt werden konnte. Obwohl zu den einzelnen Punkten teilweise verschiedene Meinungen vertreten wurden, ersucht er alle Anwesenden, die Entscheidung vor der Bevölkerung positiv zu vertreten. Schluß der Sitzung um 23.20 Uhr Der Schriftführer: Der Bürgermeister: