19620517_GVE021

Dateigröße 1.68 MB
Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 12.06.2021, 10:00
Gemeinde Schlins
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schlinsvertretung
Dokumentdatum 1962-05-17
Erscheinungsdatum 1962-05-17
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Inhalt des Dokuments

-1- Verhandlungsschrift über die am Freitag, den 17. Mai 1962 unter dem Vorsitze des Bürgermeisters Bösch im Gemeindeamte (Sitzungssaal) stattgefundenen Sitzung der Gemeindevertretung Schlins. Anwesend: Bürgermeister, 2 Gemeinderäte und 11 Gemeindevertreter mit 1 Ersatzmann Entschuldigt: GV Beno Schlichterle und Oswald Schuster. Beschlüsse 1.) Die Verhandlungsschrift der letzten Sitzung der Gemeindevertretungssitzung wurde verlesen und ohne Einwand angenommen. 2.) Aus dem Berichte des Bürgermeisters konnte entnommen werden, dass der Gehsteig an der Walgaustrasse bereits fertiggestellt ist und seiner Benützung übergeben wurde. Auch das neue Teilstück der Gemeindewasserversorgung ca. 700 Meter Rohrleitung mit 5 Hydranten ist bereits fertiggestellt und kann in Bälde unter Druck genommen werden. Die Planung zur Erstellung der neuen Bahnhaltestelle wird von der Bundesbahn bis Ende Mai l.[aufenden] J.[ahres] fertiggestellt, sodass die Arbeitsvergabe noch im Vorsommer zur Ausarbeitung gelangen kann. Auch bei den übrigen Bauvorhaben sind die Vorarbeiten im vollen Gange. Weiters gab der Bürgermeister bekannt, dass laut einer schriftlichen Entscheidung -2- der Agrarbezirksbehörde Bregenz vom 9. Mai 1962 der ostwärts liegende Grundstreifen an der Bahnhofstrasse eigentümlich der Gemeinde Schlins zugesprochen wurde, wogegen der westlich liegende Grundstreifen entlang der Bahnhofstrasse in das Eigentum der Agrargenossenschaft Schlins übergeht. 3.) Zu den Gesetzesbeschlüssen des Vorarlberger Landtages und zwar: a) b) c) d) e) Über die Aufschlüsselung von Wohnsiedlungsgebieten Änderung der Landarbeitsordnung Änderung des Grundverkehrsgesetzes Änderung der Landesbauordnung Änderung des Grundverkehrsgesetzes zur Erwerbung von Grundstücken durch Ausländer wird von der hiesigen Gemeindevertretung kein Begehren auf eine Volksabstimmung gestellt. Im Falle Änderung des Grundverkehrsgesetzes gab die sozialistische Parteifraktion ihre Stimme für ein Begehren einer Volksabstimmung ab. 4.) Dem Ansuchen Gottfried Wolf, Wehrmachtsangestellter, in Gais – Bludesch wohnhaft, um Anschluss an die Gemeindewasserversorgung auf seinem Baugelände in Schlins, Sägacker, wurde die Bewilligung erteilt. Anschlussgebühr S 1000. Beschluss einstimmig. 5.) Dem Ansuchen Peter Schmid in Frastanz um Anschluss an die Gemeindewasserleitung auf seinem Baugelände in Schlins Quadern wurde zugestimmt. Anschlussgebühr S 1000. -3- Desgleichen wurde ihm auf seinem Baugelände zur Gp. Nr. 369, im Besitze der röm. kath. Pfarrpfründe, eine Bauabstandsnachsicht von 2 Meter erteilt. Beschluss einstimmig. 6.) Dem Ansuchen Erich Jussel, wohnhaft in Frastanz, um Anschluss an die Gemeindewasserleitung auf seinem Baugelände in Schlins, Nähe Sparkasse, wurde die Bewilligung erteilt. Anschlussgebühr S 1000. 7.) Dem Ansuchen Josef Pansky in Schlins 176 um Anschluss an die Gemeindewasserleitung auf seinem Baugelände im Sägacker wurde die Bewilligung erteilt. Anschlussgebühr S 1000. Beschluss einstimmig. Gleichzeitig wird ihm auf sein Ansuchen um Bauabstandsnachsicht auf seinem Baugelände im Sägacker gegen die Gp. Nr. 2905 im Besitze der Agrargemeinschaft Schlins und im Einverständnis dieser Agrargemeinschaft die notwendige Bauabstandsnachsicht erteilt. Beschluss einstimmig. 8.) Dem Ansuchen Baptist Rauch in Schlins 70 um Einleitung seiner Hausabwässer in die Gemeindekanalisation an der Walgaustrasse wurde die Zustimmung erteilt. Voraussetzung dieser Zustimmung ist die vorschriftsmässige Erstellung einer 3-Kammer-Kläranlage. Einleitegebühr S 400. In diesem Zusammenhang wurde zusätzlich beschlossen, dass auch alle übrigen Parteien, die ihre Abwässer bis dato ohne Bewilligung der Gemeinde in die Gemeindekanalisation eingeleitet haben, dieser einmaligen Gebühr von Schilling 400 unterliegen. Die Einleitung von Dachwasser unterliegt selbstverständlich keiner Gebühr. -4- Der Bauauschuss wurde beauftragt, eine Gemeindekanalisationsordnung auszuarbeiten und der Gemeindevertretung zur Begutachtung und Beschlussfassung vorzulegen. 9.) Allfälliges: Auf Empfehlung des Vorarlberger Familienverbandes wird das von Strassenberger bearbeitete Buch „Erziehen – aber richtig“ rückwirkend auf 1. Jänner 1962 allen Säuglingspaketen für Erstgeborene beigegeben. Auch Familien, die bereits schon mit Kindersegen beschenkt sind, wird dieses Buch bei neuerlichen Geburten ebenfalls als einmalige Zugabe ausgefolgt. Beschl.[uss] einstimmig. Dem Vorarlberger Schiverband wurde zur Jugendsportförderung eine Spende bewilligt. 100 S. Beschluss einstimmig. Schluss der Sitzung um 22.45 Uhr Gegen diesen Beschluss steht die Berufung offen, die vom Tage der Verlautbarung binnen 14 Tagen beim Gemeindeamte Schlins schriftlich einzubringen wäre. Der Schriftführer Hartmann Vinzenz Der Bürgermeister: Richard Bösch