19631213_GVE034

Dateigröße 1.87 MB
Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 12.06.2021, 15:35
Gemeinde Schlins
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schlinsvertretung
Dokumentdatum 1963-12-13
Erscheinungsdatum 1963-12-13
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Inhalt des Dokuments

-0- Gemeindeamt SCHLINS Schlins, den 10. Dez. 1963 Einladung zu der am Freitag, den 13. Dez. 1963 im hiesigen Gemeindeamte unter dem Vorsitz des Bürgermeisters Bösch stattfindenden Sitzung der Gemeindevertretung Schlins. Tagesordnung 1. Verlesung der Verhandlungsschrift der letzten Sitzung. 2. Bericht des Bürgermeisters über aktuelle Tagesfragen. Flugaufnahmen zur Herstellung von Schichtlinien-Plänen – Besprechung. 3. Haushaltsvoranschlag der Gemeinde Schlins, Erörterung und Beschlussfassung. 4. Reihung der Bewerber für die Beteiligung mit Mitteln aus dem Landeswohnbaufond 5. Hartmann Vinzenz, Schlins Nr. 63, Ansuchen um Bezug von 30 fm Nutzholz für Bauzwecke 6. Martin Fridolin in Schlins Nr. 26, Ansuchen um Bauabstandsnachsicht von 1.- m für den Bau des Düngerlagers und 0, 40 m bei der Gartenmauererstellung. 7. Ott Erwin in Schlins Nr. 26, Ansuchen um Bauabstandsnachsicht bei seinem Rohbau um 0, 40 m gegenüber der Partei Mähr Lorenz. Allfälliges: Gesangsverein Schlins / Röns, Ansuchen um einen Beitrag. Vorarlberger Blindenbund und Pfarrvikariat St. Kolumban, Ansuchen um Spenden. Der Bürgermeister: [Unterschrift: „Bösch“] -1- Verhandlungsschrift über die am Freitag, den 13. Dezember 1963 im Gemeindeamte unter dem Vorsitze des Bürgermeisters Richard Bösch stattgefundenen Sitzung der Gemeindevertretung Schlins. Anwesend: Bürgermeister, 2 Gemeinderäte und 10 Gemeindevertreter. Entsch.[uldigt] abwesend: GV Anton Büchel u. Otto Gabriel Beschlüsse 1.) Die Verhandlungsschrift der letzten Gemeindevertretungssitzung wurde verlesen und ohne Einwand angenommen. Gemeinderat Albert Rauch regte an, den beschlossenen Architekturwettbewerb bezüglich Gemeindeamt-Umbau in einen Planungswettbewerb umzubenennen, was einstimmig genehmigt wurde. 2.) Zum Berichte des Bürgermeisters wurde ein allgemein gehaltenes Schreiben des Vorarlberger Gemeindeverbandes verlesen, das die Herstellung von Schichtenlinienplänen der einzelnen Gemeinden durch Flugaufnahmen behandelt und die Stellungnahme der Gemeinden erfordert, wozu unsere Gemeindevertretung eine vorläufige unverbindliche Zusage bekundete. -2- 3.) Der Gemeindehaushaltsvoranschlag 1964 wurde in seiner Fassung eingehendst behandelt und von allen Parteifraktionen einstimmig genehmigt. Er weist in der Erfolgsgebarung Einnahmen von und Ausgaben von sowie in der Vermögensgebarung Ausgaben von S 1.447.100.S 1.347.100.S 100.000.- aus. Der Haushaltsvoranschlag für 1964 schliesst somit in seiner Gesamtheit ausgeglichen ab. Sämtliche Hebesätze wurden unverändert belassen. Lediglich bei der Getränkesteuer sind alle gesetzlich in dieser Steuer verankerten Getränkearten, wozu auch Kaffee, Kakao, Tee und Speiseeis gehören, einzubeziehen. Es gelten somit folgende Hebesätze: a) Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe b) Grundsteuer für sonstige Grundstücke der gewerblich genutzten und vermieteten Teile land- und forstwirtschaftlicher Betriebe c) Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag und Gewerbekapital d) Lohnsummensteuer e) Getränkesteuer von allen Getränken mit Ausnahme von Milch und Bier f) Vergnügungssteuer g) Hundesteuer: für männliche und weibliche, verschnittene Tiere jährlich für weibliche unverschnittene Tiere jährlich 350 % 300 % 180 % 2% 10 % 10 % S 100.S 150.- -3- h) Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen Wassergebühren: Anschluss im Hause und ausserhalb des Bauobjektes pro Hahn jährlich Bad, Abort und Waschküche pro Hahn jährlich Viehtränke je Schale jährlich Stallbrunnen pro Hahn jährlich Wasseranschlussgebühr (Neuanschluss) Kanalisation: Anschlussgebühr S 100.S 50.S 12.S 80.S 1000.S 400.- An Bauprojekten sind für das Jahr 1964 die Staubfreimachung der Sennereistrasse mit Neubau der Sennereibrücke, Umbau des Gemeindeamtes, Verbesserung der Strassenbeleuchtung, Einbau von Wasserleitungen und Einbau einer elektrischen Kirchenheizung vorgesehen. Überdies sollen alle zur Zeit noch in Bau befindlichen Projekte fertiggestellt werden. Für das Kinderheim wurde für 1964 eine verbindliche Rücklage von S 20.000 festgelegt. 4.) Folgende Bauwerber erhalten im Jahre 1964 ein Darlehen aus dem Landeswohnbaufond: 1. 2. 3. 4. Lampert Raimund Ott Engelbert Lampert Erwin Lässer Lorenz Schlins 133 Schlins 177 Schlins 157 Schlins 93 -4- 5.) Dem Ansuchen des Vinzenz Hartmann in Schlins 63 um käufliche Erwerbung von ca. 30 fm Nutzholz für Bauzwecke an seinem Anwesen wurde zugestimmt und der Festmeterpreis am Stock mit S 555 festgesetzt. 6.) Das Ansuchen der Fridolin Martin in Schlins 26 bezüglich Abstandsnachsicht beim Bau seines Mistlägers und der Gartenmauer zur Gemeindestrasse wurde bis zur endgültigen Grenzfeststellung durch die Gemeindemarkler ausgesetzt. Beschluss einstimmig. 7.) Dem Ansuchen des Ott Erwin in Schlins 26 um 0, 40 m Bauabstandsnachsicht bei seinem Neubau in der Ausiedlung wurde im Einvernehmen mit der Anrainerin Theresia Mähr zugestimmt. Beschluss einstimmig. 8.) Allfälliges: Dem Männerchor Schlins – Röns wurde in Anbetracht seines 100jährigen Bestehens, wobei er vom Vorarlberger Sängerbund mit der hohen Auszeichnung (Rudolf von Ems-Medaille) bedacht wurde, ein Spendenbetrag von S 1.500 zugesprochen. Dem Vorarlberger Blindenbund 300. – Sch. Und dem Kirchenchor St. Kolumban, Pfarrvikariat in Bregenz 100.- Sch. Wurden ebenfalls Spenden bewilligt. -4- Schluss der Sitzung um 23.00 Uhr Es ist jedermann berechtigt, im Falle einer vermeintlichen Gesetzwidrigkeit oder Unwirtschaftlichkeit dieser Beschlüsse eine Aufsichtsbeschwerde entweder beim Gemeindeamte oder unmittelbar bei der Aufsichts- bezw. Genehmigungsbehörde einzubringen. Der Schriftführer Hartmann Vinzenz Der Bürgermeister: Richard Bösch