19620119_GVE018

Dateigröße 1.83 MB
Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 12.06.2021, 15:34
Gemeinde Schlins
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schlinsvertretung
Dokumentdatum 1962-01-19
Erscheinungsdatum 1962-01-19
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Inhalt des Dokuments

-1- Verhandlungsschrift über die am Freitag, den 19. Jänner 1962 im Gemeindeamte (Sitzungssaal) unter dem Vorsitze des Bürgermeisters Bösch stattfindenden Sitzung der Gemeindevertretung Schlins. Anwesend: Bürgermeister, 2 Gemeinderäte und 10 Gemeindevertreter. Entschuldigt abwesend: GV Karl Galehr u. GV Otto Gabriel Beschlüsse Vor Beginn der Sitzung ersuchte der Bürgermeister für den erkrankten Schriftführer Bernhart einen Ersatzschriftführer namhaft zu machen, worauf der GV Vinzenz Hartmann zum neuen Schriftführer bestellt wurde. 1.) Die Verhandlungsschrift der letzten Sitzung wurde verlesen und ohne Einwand angenommen, lediglich beim Grundkauf Zipps ist die Begrenzung zum Gemeindeweg Gp. Nr. 2732 einwandfrei zu klären. 2.) Gemeindevoranschlag 1962 Der Gemeindevoranschlag für das Jahr 1962 wurde vom Bürgermeister vorgetragen und von der Gemeindevertretung eingehend erörtert. Er schliesst mit Gesamteinnahmen von S 1.461.300 und ebensoviel Ausgaben ausgeglichen ab und wurde -2- in seiner Gesamtheit einstimmig angenommen und bezw. beschlossen. Der Einnahmeposten S 280.000 Erlös aus Holzverkäufen wurde um S 100.00 reduziert und wird dieser fehlende Betrag aus Barrücklagen ersetzt. Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe 350%, für sonstige Grundstücke einschließlich der gewerblich genützten und vermieteten Teile land- u. forstwirtschaftlicher Betriebe 300%, Gewerbesteuern nach dem Gewerbeertrag und Gewerbekapitel 180%, Lohnsummensteuer 10%. Hundesteuer für männliche und weibliche verschnittene Tiere S 100 jährlich und für weibliche unverschnittene Tiere S 150 jährlich. Wassergebühren Anschlüsse im Hause und ausserhalb von baulichen Objekten S 100, Bad, Abort und Waschküche je S 50, Viehtränken je Schale S 12 und Stallbrunnen S 80 pro Jahr. Somit wurden die Wasserbezugsgebühren auf dem bisherigen Tarif belassen. Die laut Beschluss der Gemeindevertretung vom 19.1.1962 Pkt 2 festgesetzte Wasseranschlussgebühr von S 1000 wird bei Erteilung der Bewilligung zur Zahlung fällig und ist vor Durchführung des Anschlusses zu entrichten. Dieser Beschluss tritt rückwirkend -3- Mit 1.1.1962 in Kraft. Neuanschlüsse unterliegen auch dann der festgesetzten Anschlussgebühr, wenn sie an einer Privatleitung getätigt werden, die von der Gemeindetrinkwasserleitung gespeist wird. Bereits bestehende Anschlüsse, die durch irgendwelche Leitungsumbauten erneuert werden müssen, unterliegen dieser Gebühr nicht. Der Dienstpostenplan 1962 wurde einstimmig beschlossen. Für Bauvorhaben 1962 wurden nach deren deren Beschlussfassung folgende Beträge eingesetzt: Feuerwehrgerätehaus mit einem voraussichtlichen Kostenaufwand von S 300.000, Erstellung der Bundesbahnhaltestelle Schlins, Kostenaufwand S 130.000 (Interessentenbeitrag) Friedhoferweiterung mit Einbau einer Aufbahrungshalle S 133.000, Verbreiterung eines Strassenstückes von Engelbert Bernhart bis zur Installationsfirma Anton Büchel mit S 100.000, Erstellung und bezw. Verlängerung der Hauptwasserleitung vom Brunnen beim Gasthaus Hirschen bis auf die Höhe Hermine Begle und von der Seilerei Klein bis in die Viehweide an der Walgaustrasse mit S 100.000 und Erstellung eines Gehsteiges von der Einmündung Jagdberg bis zum Wohnhaus Peter Amann mit S 50.000 zugestimmt. Dem Landeswohnbaufond wurde für das Jahr 1962 S 60.000 bewilligt. -4- 3.) Friedhofsordnung Der Plan des Gesamtfriedhofes wurde zur Einsichtnahme vorgelegt und einstimmig beschlossen, die Grabgebühren ab 1.1.1962 laut Planeinzeichnung zu verrechnen. Im neuen Friedhof für vordere Einzelgräber bis in die Reihenmitte gegen Osten S 500 und für die rückwärts liegenden Gräber S 400. Für Kindergräber werden ebenfalls S 100 verrechnet. Für Familiengräber mit Mauernische im neuen Friedhof, Ruhedauer 50 Jahre S 5000. Für alle übrigen Gräber ist eine Ruhedauer von 20 Jahren vorgesehen. Bei Kindergräbern ist die Ruhedauer je nach Altersstufen festgelegt. Beschluss einstimmig. 4.) Die Reihung der Darlehenswerber wurde getroffen und werden für das Jahr 1962 als erster Angestellter Lösser Franz, zweiter Tischlermeister Alois Bischof, dritter Angestellter Friedrich Böckle und vierter Angestellter Friedrich Bitschnau eingestuft. 5.) Die Schlägerung von 200 fm Nutzholz über den normalen Hiebsatz aus dem Gemeindewald wurde beschlossen. Hierbei sollen 100 fm im Laufe des Winters und die zweiten 100 fm, falls sich eine finanzielle Notwendigkeit ergibt, im Herbst dieses Jahres geschlägert werden. Beschluss einstimmig. -5- 6.) Zum Legalisator der Gemeinde Schlins wurde der Landwirt Vinzenz Hartmann in Schlins Nr. 63 einstimmig bestellt und dem Bezirksgerichte in Feldkirch in Vorschlag gebracht. 7.) Dem Ansuchen Josef Schäfer in Schlins Nr. 16 um Grundtrennung der Parzell-Nr. 7 in die Gp. Nr. 7/1, 7/2 u. 7/3 wurde stattgegeben. 8.) Dem Ansuchen Firma Walter Lorünser, Leichtmetallwerk in Schlins, um totale Bauabstandsnachsicht zum Giesenbach zwecks Erstellung von Autogaragen wird vorbehaltlich der Zustimmung des Landeswasserbauamtes die Bewilligung erteilt. 9.) Allfälliges: Der Bürgermeister wurde beauftragt, für den erkrankten Gemeindesekretär vorübergehend eine geeignete Kraft einzustellen. Schluss der Sitzung um 23.00 Uhr Gegen diese Beschlüsse steht die Berufung offen, die binnen 14 Tagen nach Verlautbarung beim Gemeindeamte Schlins schriftlich einzubringen wäre. Schriftführer Der Bürgermeister: Richard Bösch