19601119_GVE007

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 12.06.2021, 10:11
Gemeinde Schlins
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schlinsvertretung
Dokumentdatum 1960-01-19
Erscheinungsdatum 1960-01-19
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Inhalt des Dokuments

-1- Verhandlungsschrift über die am Freitag, den 19. November 1960 unter dem Vorsitz des Bürgerm.[eisters] Bösch im Gemeindeamte stattgefundenen Sitzung der Gemeindevertretung Schlins. Anwesend: Bürgerm.[eister], 2 Gemeinderäte u. 11 Gemeindevertreter Entsch.[uldigt] abw.[esend]: 1 GV Büchel Anton Beschlüsse 1.) Die Verhandlungsschrift der letzten Sitzung wurde verlesen und ohne Einwand angenommen. 2.) Die Zusammensetzung eines Planungs- u. Finanzierungsausschusses wurde einstimmig beschlossen und stellt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen: Bürgerm. Bösch als Vorsitzender, GR Albert Rauch, GV Egon Espen, GV Karl Galehr u. GV Franz Josef Jussel. 3.) Die Holzschlägerung im Gemeindewald von 300 fm über den Hiebsatz, deren Erlös für Bauzwecke im Jahre 1961 Verwendung finden soll, wurde mit 13 ja gegen 1 Neinstimme beschlossen. 4.) Die Einstufung des Gemeindedieners Albert Walter in das Gemeindeangestelltenverhältnis wird unter folgendem Wortlaut einstimmig beschlossen: Albert Walter wird mit Wirkung vom 1. Jänner 1961 gemäss § 7 in Verbindung mit § 85 Gem.[einde] Ang.[estellten] Gesetz auf unbestimmte Zeit zum kündbaren Gemeindeangestellten des Dienstzweiges Allgemeiner Hilfsdienst, Verwendungsgruppe 2 ernannt. -2- 5.) Den Geschwistern Lena und Johann Mähr in Schlins 23 wurde auf ihr Ansuchen auf Gp Nr. 103 KG Schlins eine Grundtrennung bewilligt. 6.) Dem Wintersportverein Schlins wurde ein Sportförderungsbeitrag von S 1000 bewilligt mit dem Wunsche, dass dieses Geld zur Förderung des Läufernachwuchses und für wintersportliche Schüleraktionen Verwendung findet. 7.) Dem Wohnbaufond für das Land Vorarlberg wurde im Wege der Wohnbauförderung für das Jahr 1961 ein Förderungsbeitrag von S 60.000 einstimmig bewilligt. Überdies soll der bei der Wohnbau- u. Siedlungsgesellschaft in Dornbirn [VOGEWOSI] noch als Guthaben aus dem Jahre 1960 verbliebenen Förderungsbetrag von S 9.500 ebenfalls für diesen Zweck Verwendung finden, sodass im Jahre 1961 ein Gesamtbetrag von S 69.500 zur Verfügung gestellt wird. 8.) Allfälliges: Dem österreichischen Kriegsblindenverband und dem österreichischen Verband für Körperbehinderte wurden je 100 S als Spende bewilligt. Schluss der Sitzung um 22.50 Uhr Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Beschlüsse der Gemeindevertretung steht die Berufung offen, die innerhalb von zwei Wochen nach deren Verlautbarung beim Gemeindeamte Schlins schriftlich einzubringen wäre. Der Schriftführer: Der Bürgermeister: