19621228_GVE026

Dateigröße 2.13 MB
Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 12.06.2021, 10:12
Gemeinde Schlins
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schlinsvertretung
Dokumentdatum 1962-12-28
Erscheinungsdatum 1962-12-28
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Inhalt des Dokuments

-1- Verhandlungsschrift über die am 28. Dezember 1962 im Gemeindeamte unter dem Vorsitze des Bürgermeisters Richard Bösch stattgefundene Sitzung der Gemeindevertretung Schlins. Anwesend: Bürgermeister, 2 Gemeinderäte, 10 Gemeindevertreter und der Ersatzmann Rudolf Matt. Entschuldigt abwesend: Gemeindevertreter Anton Büchel u. Oswald Schuster. Beschlüsse 1.) Die Verhandlungsschrift der letzten Gemeindevertretungssitzung wurde verlesen und ohne Einwand angenommen. Es wurde angestrebt, in Zukunft die beiden Sitzungen fehlenden Gemeindevertreter entweder als entschuldigt oder unentschuldigt namentlich anzuführen. 2.) Der Bürgermeister gab einen ausführlichen Bericht und Rückblick über die in der Gemeinde geleisteten Arbeiten während des verflossenen Jahres sowohl was die Bautätigkeit als auch die Arbeit im Gemeindeamte betrifft. Er dankte der Gemeindevertretung für die selbstlose und erspriessliche Mitarbeit und bat sie, auch im -2- Kommenden Jahre in derselben Aufgeschlossenheit zum Wohle der Dorfgemeinschaft wiederum einzustehen. Anschliessend dankte Gemeinderat Prof. Albert Rauch dem Bürgermeister und den Angestellten der Gemeinde für die reibungslose Abwicklung der so vielseitig anfallenden Arbeiten im Gemeindeamte und im Gemeindehaushaltswesen überhaupt. 3.) Der Gemeindevoranschlag für das Jahr 1963 wurde nach eingehender Erörterung in seiner Fassung von sämtlichen Parteifraktionen einstimmig angenommen. An Einnahmen weist er den Betrag von S 1.674.900 An Ausgaben den Betrag von S 2.140.200 auf. Der Fehlbetrag von S 465.300 wird aus den vorhandenen Kassabeständen abgedeckt. Der Kostenvoranschlag schliesst somit in seiner Gesamterstellung ausgeglichen ab. Laut Volkszählung vom Jahre 1961 hat die Gemeinde Schlins eine Einwohnerzahl von 1256 Personen. Flächenmass der Gemeinde ist 604, 55 ha. -3- Sämtliche Hebesätze wurden unverändert belassen. a) Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe 350 % b) Grundsteuer für sonstige Grundstücke einschliesslich der gewerblich genützten und vermieteten Teile land- und forstwirtschaftlicher Betriebe 300 % c) Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag und Gewerbekapital 180 % d) Lohnsummensteuer 2% e) Getränkesteuer von allen Getränken mit Ausnahme von Bier und Milch 10 % f) 10 % Vergnügungssteuer g) Hundesteuer für männliche und weibliche verschnittene Tiere jährlich für weibliche unverschnittene Tiere 100.- S 150.- S h) Hand- u. Zugdienste: angerechnet für jeden Haushaltsvorsteher wird keinerlei Steuer eingehoben i) Feuerwehrdienstersatzsteuer: von der Einhebung dieser Steuer wird Abstand genommen. Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen: Wassergebühren – verbleiben im Hebesatz wie bisher a) Anschluss im Haus und ausserhalb des Bauprojektes pro Hahn jährlich Bad, Abort u. Waschküche pro Hahn Viehtränke pro Schale jährlich Stallbrunnen pro Hahn jährlich b) Wasseranschlussgebühr (Neuanschluss) c) Kanalisationsanschlussgebühr 100.- S 50.- S 12.- S 80.- S 1000.- S 400.- S -4- Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben der Erfolgsgebarung: 0 Allgemeine Verwaltung 1 Polizei 2 Schulwesen 3 Kulturwesen inkl. Beitragsleistung für Kirchenrenovierung Aussenfassade S. – 100.000 4 Fürsorgewesen und Jugendwohlfahrtspflege 5 Gesundheitswesen und körperliche Ertüchtigung 6 Bau-, Wohnungs- u. Siedlungswesen 7 Öffentliche Einrichtungen und Wirtschaftsförderung 8 Wirtschaftliche Unternehmen und Beteiligungen 9 Finanz- u. Vermögensverwaltung Einnahmen Ausgaben 6.600 11.000 400 170.800 25.700 127.900 -.- 115.000 10.000 1.600 500 370.100 45.000 1.229.700 62.500 61.400 805.000 475.400 38.000 157.900 1.674.900 2.040.200 Vermögensgebarung: Schuldentilgung – Darlehen für den Strassenbau vom Jahre 1957 40.000 Hingabe von Darlehen an den Landeswohnbaufond für das Jahr 1963 60.000 100.000 -5- Aufstellung: Ausgaben der Erfolgsgebarung Ausgaben der Vermögensgebarung Ausgaben der Haushaltsgebarung 2.040.200 100.000 2.140.200 Mit der Veröffentlichung dieses Gemeindevoranschlages soll der hiesigen Einwohnerschaft eine ausführliche Verwendungsübersicht über die Verausgabung der anfallenden Gemeindegelder vor Augen geführt werden, und es ist jedermann gestattet, über Unklarheiten Auskunft zu verlangen oder in den Kostenvoranschlag Einsicht zu nehmen. Der Stellenplan in der derzeitigen Fassung wurde ebenfalls einstimmig angenommen. 4. Gegen den Gesetzesbeschluss des Vorarlberger Landtages über eine Änderung des Spitalgesetzes 1. Spitalgesetznovelle vom 20. Dezember 1962 wird durch die hiesige Gemeindevertretung eine Volksabstimmung nicht angestrebt. 4.) Allfälliges: Unter diesem Punkt gab der erste Gemeinderat Prof. Rauch einen kurzen Überblick über das Geschehen in der Schlinser Spielgemeinde mit der Offenbarung, dass möglicherweise im Jahre 1963 auf der Burgruine Jagdberg wieder gespielt werde und ersuchte -6- die Gemeindevertretung um Unterstützung zur Förderung der Spiele Jagdberg Zum Abschluss wünschte der Bürgermeister der Gemeindevertretung und ihren Familien sowie der ganzen Gemeinde ein gesundes und gesegnetes Neues Jahr 1963. Schluss der Sitzung um 21.45 Uhr Gegen diesen Beschlüsse steht die Berufung offen, die innerhalb von 14 Tagen, vom Tage der Verlautbarung an gerechnet, schriftlich beim Gemeindeamte Schlins einzubringen wäre. Der Schriftführer Hartmann Vinzenz Der Bürgermeister: Richard Bösch