19930817_GVE032

Dateigröße 474.02 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 12.06.2021, 10:19
Gemeinde Schlins
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schlinsvertretung
Dokumentdatum 1993-08-17
Erscheinungsdatum 1993-08-17
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen GVE-Protokolle_gve
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

32. S I T Z U N G Sitzungstag: Dienstag, 17. August 1993 Sitzungsort: Wiesenbachsaal-Balkonraum Name anwesend Gem.Vertr.Mitglieder abwesend Vorsitzender: Mag. Galehr Karlheinz Schriftführer: Altstätter Margit Rauch Franz Goldmann Manfred Felder Hannes Hermann Robert GV Ehrerberger Alois GV Mock Walter GV Kirchner Werner Ing. Stähele Siegfried Begle Reinold Parisse Gerlinde Amann Franz Walter Konrad GV Lümbacher Franz GV Matt Alfons GV Waltle Josef Mag. Rauch Hannes Mag. Amann Helmut Dingler Werner Ing. Amann Hans Tagesordnung Die Sitzung war öffentlich - nicht öffentlich zu Pkt 6. u. 7 wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift der 31. Sitzung vom 5.7.1993 2. Beschlußfassung über die Durchfuhrung einer Volksabstimmung über die vom Vbg. Landtag beschlossenen Gesetze: - Grundverkehrsgesetz - Gesetz über eine Änderung des Kanalisationsgesetzes - Gesetz über eine Änderung des Gesetzes über die öffentliche Wasserversorgung durch die Gemeinden in Vorarlberg - Gesetz über eine Änderung des Gesetzes über die öffentliche Wasserversorgung in Feldkirch 3. Umwidmung 4. Beratung und Beschlußfassung über die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Gemeindestraßen 5. Beratung über die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Landesstraßen innerhalb des Ortsgebietes 6. Dienstpostenplan (in nichtöffentlicher Sitzung) 7. Beratung und Beschlußfassung über die Handhabung von Zahlungsrückständen (in nichtöffentlicher Sitzung) 8. Übernahme einer Refundierungsleistung an die Republik Österreich 9. Berichte 10. Allfälliges 11. Beschlußfassung über eine Haftungserklärung gegenüber dem Wasserwirtschaftsfonds für die Abwasserbeseitigungsanlage (Kostenüberschreitung/Endabrechnung) 12. Vergabe von Lieferungen und Leistungen Schlins, 18.8.1993 GEMEINDEAMT SCHLINS Verhandlungsschrift über die am Dienstag, den 17. August 1993, um 20 Uhr, im Balkonraum des Wiesenbachsaales abgehaltene 32. S i t z u n g der Gemeindevertretung Schlins. Anwesend: Bgm. Mag. Karlheinz Galehr, Vzbgm. Werner Dingler, die Gemeinderäte Franz Rauch und Ing. Siegfried Stähele, 8 Gemeindevertreter und die Ersatzleute Robert Hermann und Konrad Walter Entschuldigt abwesend: GR Mag. Helmut Amann, Alois Ehrenberger, Walter Mock, Franz Lümbacher, Alfons Matt, Josef Waltle, Kirchner Werner Der Vorsitzende stellt fest, daß die Einladungen zur 32. Sitzung ordnungsgemäß zugestellt wurden und die Beschlußfähigkeit gegeben ist. Dem Dringlichkeitsantrag des Vorsitzenden um Behandlung nachstehender Punkte wird einstimmig stattgegeben: TOP11) Beschlußfassung über eine Haftungserklärung gegenüber dem Wasserwirtschaftsfonds für die Abwasserreinigungsanlage (Kostenüberschreitung/Endabrechnung) TOP 12) Vergabe von Lieferungen und Leistungen Erledigungen der Tagesordnung: 1. Gegen die Verhandlungsschrift über die 31. Sitzung vom 5.7.1993 wird kein Einwand erhoben. Diese gilt somit als genehmigt. 2. Für nachstehende, vom Vlbg. Landtag beschlossenen Gesetze, werden keine Volksabstimmungen verlangt: a) Grundverkehrsgesetz b) Gesetz über eine Änderung des Kanalisationsgesetzes c) Gesetz über eine Änderung des Gesetzes über die öffentliche Wasserversorgung durch die Gemeinden in Vorarlberg d) Gesetz über eine Änderung des Gesetzes über die öffentliche Wasserversorgung in Feldkirch 3. Dem Antrag der Eheleute Otto u. Edith Rauch vom 17.8.1993 auf Umwidmung der Gp. 476 (neu) und der Bp. 104 von Bauwohngebiet in Landwirtschaftsgebiet wird einstimmig stattgegeben. 4. Beratung und Beschlußfassung über die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Gemeindestraßen: Nach eingehender Diskussion wird dem Antrag, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf allen Gemeindestraßen, welche nicht jetzt schon mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung versehen sind, auf Tempo 40 herabzusetzen, einstimmig stattgegeben. 5. Beratung über die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen innerhalb des Ortsgebietes: In dieser AngelegenSyntax Warning: Invalid Font Weight heit soll eine Resolution an die BH Feldkirch mit folgendem Text ergehen: 1. Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 50 auf allen Landesstraßen innerorts (d.s. Walgaustraße, L 74: (Wingert- Rönsberg- Bahnhofstraße). 2. Versetzung der Ortstafeln am westlichen Ortseingang derWalgaustraße zum Bildstock bei der Kreuzung mit der L 74 (Wingert- Rönsbergstraße); Anbringung einer Ortstafel Anfang Rönsberg auf der L 74. Einstimmiger Beschluß. 8. Übernahme einer Refundierungsleistung an die Republik Österreich: 1) Der amtierende Bürgermeister ist Bundesbeamter und wird gemäß § 78a und § 219a BDG um eine Dienstfreistellung im Ausmaß von 5 Unterrichtsstunden pro Woche, auf die ein Rechtsanspruch besteht, ansuchen. Nach der bescheidmäßigen Gewährung dieser Dienstfreistellung soll die Verordnung über die Entschädigung der Gemeindeorgane in dem Sinne neu geregelt werden, daß die Höhe der monatlichen Entschädigung künftig brutto S 54.500, - umfassen soll. Dieser Betrag erhöht sich jeweils mit dem Inkrafttreten der Gehaltsabschlüsse der Gemeindebediensteten im selben Prozentsatz wie diese. Ist der Bürgermeister nicht aus einer anderen Beschäftigung sozialversichert, so übernimmt die Gemeinde bei einer freiwilligen Weiterversicherung den Dienstnehmeranteil der Pensionsversicherung zur Zahlung. Ist der Bürgermeister Bundesbediensteter und nimmt er eine refundierungspflichtige Dienstfreistellung in Anspruch, so reduziert sich die monatliche Entschädigung des Bürgermeisters in der Höhe von brutto S 54.500, - um den Betrag, der von der Gemeinde Schlins für die Dienstfreistellung an die Republik Österreich zu refundieren ist. 2) Wird dem amtierenden Bürgermeister, Mag. Galehr Karlheinz, Professor am BORGFeldkirch, eine Dienstfreistellung gem. § 78 a) bzw. § 219 a) BDG eingeräumt, so verpflichtet sich die Gemeinde Schlins, Ersatz im Sinne des § 78a Abs. 6 zu leisten. Die Beschlußfassung erfolgt einstimmig. 9. Berichte: a) Als weitere Vorgangsweise im Zusammenhang mit der Ableitung des Tribulanbaches und der Umlegung "Obere Quadern" ist für Donnerstag, 19. August eine Zusammenkunft mit dem betroffenen Grundeigentümer und dem Obmann der Wassergenossenschaft anberaumt. b) Die Umwidmung "Fetzel" wird voraussichtlich in der nächsten Sitzung behandelt werden. c) Bezüglich Haftungsverpflichtung für die Sanierung des Baumangels beim FeuerwehrGerätehaus werden weitere Schritte eingeleitet. d) Die Open-Air-Musik-Veranstaltung am Wochenende 24., 25. Juli 1993 Nähe ÖBBHaltestelle hat zwei Beschwerden beim Bürgermeister eingebracht (Lärmbelästigung) Es wird berichtet, daß ein diesbezügliches Schreiben an Bürgermeister Hummer in Nenzing ergangen ist. e) Die Einrichtung von 4 Senioren- bzw. Behindertenwohnungen beim Bau einer Wohnanlage der Vogewosi beim Mühleweg wird in Aussicht gestellt. Über die Art und Weise der Mietverträge bzw. Förderungsmöglichkeiten seitens des Landes wird angeregt, daß sich der Unterausschuß für Soziales damit befassen sollte. f) Der Gemeindevorstand hat in der vorletzten Sitzung beschlossen, daß der Historiker Dr. Bundschuh aus Dornbirn die Gemeindegeschichte ab 1850 verfaßt. Ein Werkvertrag ist vorzubereiten. g) Nach Fertigstellung der Umbauarbeiten soll im Frühherbst im Gemeindeamt ein "Tag der offenen Tür" veranstaltet werden. h) Es wird angeregt, daß beim Gemeindeverband für Abfallwirtschaft angefragt wird, wie die Verpackungsverordnung seitens der Gemeinden zu exekutieren ist. 10. Allfälliges: - Für das Ausmähen der Bäche hat sich dankenswerterweise der Fischereiverein in Zusammenarbeit mit dem Bauhof zur Verfugung gestellt. - Die Urgenz der Verbauung des Vermülsbaches durch die Wildbach- und Lawinenverbauung wird angeregt. - Ebenfalls wird die Behebung der Schäden auf den Gemeindestraßen in Erinnerung gebracht. - Es wird angefragt, ob die Zäune beim Kindergarten, welche durch die Entfernung der Bäume beschädigt wurden, auch wieder repariert werden. - Hannes Rauch wird vor dem Wintereinbruch den Brunnen vor dem Gemeindeamt repSyntax Warning: Invalid Font Weight arieren. Außerdem soll zum Schulanfang der Auftrag für eine Winterbedachung an die HTL-Rankweil vergeben werden. - Der Bürgermeister bedankt sich im Namen des Förderungsvereines "Offene Jugendarbeit Schlins" für die Bereitstellung der Bauhofarbeiter. Eine fixe WC-Einrichtung bei der Burg wäre wünschenswert und sollte in Zusammenarbeit mit dem Land Vorarlberg projektiert und errichtet werden. - Das Büchereigremium wird mit der Bestellung eines neuen Büchereileiters betraut. Der Bürgermeister erklärt sich bereit, eine Einladung an die Mitglieder des Gremiums auszusenden. 11. Beschlußfassung über eine Haftungserklärung gegenüber des Wasserwirtschaftsfonds für die Abwasserreinigungsanlage (Kostenüberschreitung/Abdeckung): Beim Bau der Kläranlage sind die Kosten um S 7.365.000, - überschritten worden. Daß die Gemeinde Schlins die Haftung für einen Betrag von S 1.252.050, - (17 %-Anteil) übernimmt, wird einstimmig beschlossen. 12. Vergabe von Lieferungen und Leistungen: Für die Volksschule werden bei der Firma Gobiirsch, Wien, 6 Stück Schultafeln mit Overhead-Projektionsflächen zum Preis von S 73.440, incl. MWSt. sowie Montage angeschafft (einstimmiger Beschluß). Über die Tagesordnungspunkte 6. u. 7. wird in nichtöffentlicher Sitzung beraten. Der Schriftführer: / Der Bürgermeister: