19791126_GVE035

Dateigröße 383.38 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 12.06.2021, 15:22
Gemeinde Schlins
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schlinsvertretung
Dokumentdatum 1979-11-26
Erscheinungsdatum 1979-11-26
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen GVE-Protokolle_gve
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

-0- 35. SITZUNG Sitzungstag: 26. November 1979 Sitzungsort: Gemeindeamt-Sitzungssaal anwesend abwesend Abwesenheitsgrund Vorsitzender: Elmar Kalb Otto Erne Walter Amann Ernst Jussel dienstlich dienstlich familär Niederschriftführer: Siegfried Jenni Friedrich Walter Anton Büchel Dr. Erwin Sonderegger Benno Dorn Reinold Begle Elmar Rauch Adalbert Fischer Erich Gabriel Rudolf Matt Ing. Siegfried Stähele Walter Egg Friedrich Kraczmer Fritz Amann Reinhold Oberscheider Ing. Johann Amann Bruno Salzmann -00- Tagesordnung 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift der 34. Sitzung 2. Beratung und Beschlußfassung über einen Grundtausch Gp. 1069/1 und 1069/2 (Amann-Dörn) mit 1070/1 und 1070/2 (Gemeinde) 3. Beratung und Beschlußfassung über eine beantragte Gewichtsbeschränkung auf der Eichengasse 4. Unterstützung des Tennis-Club Schlins a) Einräumung einer Dienstbarkeit auf Gp. 2025/12 b) Übernahme der Haftung für die Kosten einer eventuellen Rekultivierung zu Gunsten der Agrargemeinschaft Schlins 5. Beratung und Beschlußfassung über die außerschulische Benützung des Schulhaussaales (Konzessionsangelegenheit) 6. Beratung der Grundsätze für die Überarbeitung und Neuauflage des Flächenwidmungsplanes 7. Berichte des Vorsitzenden 8. Anfragenbeantwortung -1- GEMEINDEAMT SCHLINS Betrifft: Verhandlungsschrift über die am Montag, 26.11.1979 um 20 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindeamtes stattgefundene 35. Sitzung der Gemeindevertretung Schlins. Anwesend; Bürgerm. Elmar Kalb als Vorsitzender, Vizebürgerm. Friedrich Walter, die Gemeinderäte Anton Büchel, Dr. Erwin Sonderegger und Friedrich Kraczmer sowie 10 Gemeindevertreter und die Ersatzleute Ing. Siegfried Stähele und Walter Egg Entsch. abwesend; GV Otto Erne, Walter Amann und Ernst Jussel Der Vorsitzende stellt fest, daß die Einladungen zur 35. Sitzung ordnungsgemäß zugestellt wurden und die Beschlußfähigkeit gegeben ist. Erledigungen 1. Die Verhandlungsschrift der 34. Sitzung vom 15.10.79 wird genehmigt. 2. Zur Arrondierung von Grundflächen tauscht die Gemeinde Schlins die ihr gehörigen Gp.Nr. 1070/2 (Wald) und eine Teilfläche aus Gp. 1070/1 (Weide) gegen eine Teilfläche der Gp. 1069/2 (Wald) und die Gp. 1069/1 (Weide), welche derzeit im Eigentum von Franz Amann und Benno Dorn stehen. Die Flächen werden nach den in der Natur bereits ausgesteckten Abgrenzungen abgetauscht Die Tauschgegenstände werden geschätzt und entsprechend abgerechnet. Die Kosten werden zu je 1/3 von den Vertragspartnern getragen. 3. Der über einen Rechtsanwalt bei der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch eingebrachte und von dort weitergeleitete Antrag auf Gewichtsbeschränkung auf der Eichengasse wird einstimmig abgelehnt. Begründung; Die Eichengasse führt von der L 74 (BahnhofStraße) als Sackgasse zu einem Betriebsgebiet, welches im Flächenwidmungsplan als solches ausgewiesen ist. Solange die hiefür geplante anderweitige Erschließung nicht gebaut werden kann (Grundablöseschwierigkeiten), ist eine Gewichtsbeschränkung für die zwei angesiedelten Betriebe (dritter Betrieb im Bau) nicht zumutbar. Die Schäden im Straßenbelag wurden nicht durch den Verkehr zu den Betrieben verursacht. 4. Die Gemeinde Schlins räumt dem Tennisclub Schlins das Recht ein, die über die Gp. 2025/12 der KG-Schlins führende Verbindung zum Tennisplatz auf die Dauer des mit der Agrargemeinschaft Schlins abgeschlossenen Mietvertrages für sich und alle Sportausübenden als Zugang und Zufahrt zur neuen Tennisanlage unentgeltlich zu benützen. -2- Nachdem es sich nicht um eine Straße laut Straßengesetz handelt, und somit kein Gemeingebrauch gegeben ist, erfolgt die Benützung auf eigenes Risiko und die Gemeinde übernimmt keinerlei Haftung. Zu denselben Bedingungen gestattet die Gemeinde Schlins den jeweiligen Tennisplatzbenützern das Parken auf ihrem vorgenannten Grundstück. Gegenüber der Agrargemeinschaft Schlins übernimmt die Gemeinde Schlins die Haftung für die Rekultivierung des Grundstückes, auf welchem die Tennisanlagen errichtet werden, innerhalb von zwei Jahren für den Fall, daß der Mietvertrag zwischen der Agrargemeinschaft Schlins und dem Tennisclub Schlins aufgelöst wird. 5. Die Gemeinde wird sich grundsätzlich um die Verleihung einer Konzession für die außerschulische Benützung des Schulhaussaales bemühen. 6. Nach Kenntnisnahme des § 22 des Raumplanungsgesetzes wird festgestellt, daß sich weder die Rechtslage, noch die für die Raumplanung bedeutsamen Verhältnisse seit Wirksamkeit des Flächenwidmungsplanes wesentlich geändert haben. Die damals angewandten Richtlinien sollen auch bei der Überarbeitung des Planes im kommenden Jahr wieder Verwendung finden. Dies gilt im besonderen für die Abgrenzung der Baugebiete, für die Voraussetzungen bezüglich Erschließung und Grundstücksformen und für die möglichst geschlossene Erhaltung von landwirtschaftlichen Flächen. Für eventuelle Rückwidmungswünsche müssen neue Richtlinien erarbeitet werden. Die Bevölkerung wird im Rahmen der "Mitteilungen des Bürgermeisters" noch eingehend über die Möglichkeiten zur Umwidmung von Flächen informiert. 7. Berichte und Informationen: a) Das Amt der Vlbg. Landesregierung hat gegen den Dienstpostenplan für das Jahr 1980 keinen Einwand erhoben. b) Die Sitzungstermine für die nächste Zeit werden bekanntgegeben. c) Der Vorsitzende berichtet über die vor kurzem stattgefundene Vollversammlung der Regionalplanungsgemeinschaft Walgau in Schnifis. d) Der ARGE-Autobahn wurde die Kiesgewinnung in der Au im Zuge des wasserrechtlichen Verfahrens versagt. e) Der Fa. Lorünser Leichtmetallwerk KG wurde die Bewilligung für den vor längerer Zeit begonnenen Zubau bei der Gußputzerei erteilt. 8. Anfragenbeantwortung: über die neuerlichen Beschwerden seitens der Haushalte bezüglich Beschädigung von Mülleimern wurde das Müllabfuhrunternehmen schriftlich in Kenntnis gesetzt. Schluß der Sitzung um 21.05 Uhr Der Schriftführer: Der Bürgermeister: