19750205_GVE053

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 13.06.2021, 02:12
Gemeinde Schlins
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schlinsvertretung
Dokumentdatum 1975-02-05
Erscheinungsdatum 1975-02-05
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Inhalt des Dokuments

-0- 53. SITZUNG Sitzungstag: 5. Feber 1975 Sitzungsort: Gemeindehaus-Sitzungssaal anwesend Vorsitzender: Kalb Elmar Niederschriftführer: Jenni Siegfried Büchel Anton Walter Friedrich Begle Reinold Jussel Ernst Mähr Franz Dörn Benno Matt Rudolf Bickel Anton Amann Friedrich Jussel Erich Hartmann Vinzenz Amann Anton Salzmann Bruno abwesend Abwesenheitsgrund Dr. Sonderegger Ervin, dienstlich verh. Kraczmer Friedrich krank Bickel Edwin Dienst -00- Tagesordnung 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift der 52. GV-Sitzung 2. Berichte des Bürgermeisters 3. Beschlußfassung über die Dienst- und Besoldungsordnung für die Gemeindearbeiter 4. Beschlußfassung über die Abfallordnung der Gemeinde Schlins 5. Beschlußfassung über den Vertrag mit dem Land Vorarlberg bezüglich des Sportplatzes 6. Verkehrsbeschränkung auf der Sägegasse 7. Übernahme von Straßenbaukosten an der Waldrain-Straße 8. Vergabe des Lieferauftrages für ein Fotokopiergerät 9. Erwerb der Gp. 2849 KG-Schlins von Josef Fehr, Feldkirch 10. Allfälliges -1- Verhandlungsschrift über die am Mittwoch, den 5.2.1975 um 20 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindeamtes stattgefundene 53. Sitzung der Gemeindevertretung Schlins. Anwesend: Bürgerin. Elmar Kalb als Vorsitzender, Vizebrgm. Friedrich Walter, die Gem.Räte Anton Büchel und Anton Bickel, 8 Gemeindevertreter und die Ersatzmänner Franz Mähr und Bruno Salzmann Entsch. abwesend: GV Dr. Erwin Sonderegger, Friedrich Kraczmer und üidwin Bickel Der Vorsitzende stellt fest, daß die Einladungen zur 53. Sitzung ordnungsgemäß zugestellt wurden und die Beschlußfähigkeit gegeben ist. Dem Dringlichkeitsantrag des Vorsitzenden, den Erwerb eines Grundstückes unter Punkt 9 der Tagesordnung zu behandeln, wird einstimmig stattgegeben. Erledigungen 1. Die Verhandlungsschrift der 52. GV-Sitzung wird genehmigt. 2. Berichte des Bürgermeisters: a) Die ÖBB haben am 30.1.75 die Gemeinde Schlins schriftlich in Kenntnis gesetzt, daß die Bahnhaltestelle Schlins ab 1.2.75 in eine "unbesetzte Haltestelle" umgewandelt werde. Die Beheizung des Gebäudes werde eingestellt und die Sanitäranlagen gesperrt. Sollte ein Offenhalten der Sanitäranlagen im Interesse der Gemeinde liegen, wäre die Wartung und Reinigung derselben gemeindeseits zu übernehmen. Sofort eingeleitete Rücksprachen mit den ÖBB haben nun eine vorübergehende Aufhebung dieser Anordnung bewirkt. Die Gemeinde erwartet die uneingeschränkte Benützung des Warteraumes und der Sanitäranlagen sowie die Beheizung des Gebäudes. Durch weitere Verhandlungen soll eine Lösung in dieser Richtung erzielt werden. b) Auf Ersuchen der Gemeinde haben Vertreter des Landeswasserbauamtes den Wiesenbach von der Hauptstraße abwärts in Augenschein genommen und die Notwendigkeit des weiteren Ausbaues bis 200 m westlich der Walgaustraße erkannt. Eine Entscheidung des LWBA über den Bautermin wird in Kürze erwartet. -2- c) Bei durchgeführten Lebensmittelkontrollen in 11 Betrieben haben sich bei drei Betrieben Mängel ergeben. Diese werden von der Gemeinde eigens auf die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen aufmerksam gemacht. d) Die AEG wurde mit der Ausarbeitung eines Projektes für die Errichtung der Straßenbeleuchtung auf der Autobahnüberführung Schlins-Beschling beauftragt. e) Der Gemeindevorstand hat in seiner letzten Sitzung die Planungsarbeiten für den Ausbau des Dachgeschosses (für Wohnzwecke) im Schulgebäude vergeben. f) Die bereits im Jahre 1970 festgestellte Pfänderrutschung am Dünserberg wird auch von der Wildbach- und Lawinenverbauung nach wie vor als ernstes und verbauungsmäßig heikles und schwieriges Problem dargestellt. Sie sei jedoch infolge anderer Vorhaben nicht in der Lage, in absehbarer Zeit ein Verbauungsprojekt zu präsentieren. Für das Frühjahr wurde eine nochmalige Besichtigung des in Frage stehenden Gebietes zugesagt. 3. Die Dienst- und Besoldungsordnung für die Gemeindearbeiter der Gemeinde Schlins wird nach dem vorgelegten Entwurf einstimmig beschlossen. a) In Anpassung an das vom Landtag beschlossene Abfallgesetz, LGBl. 19/1974, wird die neue "Abfallordnung" einstimmig beschlossen. b) Der Gebührensatz zur Abfallordnung der Gemeinde Schlins wird ebenfalls angenommen. Für die Haushalte ergeben sich gegenüber der bisherigen Regelung keine finanziellen Änderungen. 5. Der Vertragsentwurf zwischen dem Land Vorarlberg und der Gemeinde Schlins über die Errichtung eines Sporthauses und über die Benützung des Fußballplatzes an der Jagdbergstraße wird vom Vorsitzenden vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht. Nach längerer Debatte wird dem Vertragswerk die Zustimmung erteilt. Stimmenverhältnis 9 : 5 (3 SPÖ, 2 FPÖ). Punkt V (2) des Vertrages soll dahingehend ergänzt werden, daß Feiertage gleich wie die Sonntage behandelt werden. 6. Für das Teilstück der Sägegasse, von Haus-Nr. 3 - 16, wird ein allgemeines Fahrverbot erlassen. Die Bringung von landw. Gütern bleibt jedoch erhalten. 7. Straßenbau im Waldrain: Die Gemeinde übernimmt die gesamten Straßenbaukosten für das Teilstück von der Quadernstraße bis zur Einfahrt beim Wohnhaus Waldrain 13. -3- 8. Der Firma Hilar Hölzer, Bregenz, wird der Auftrag zur Lieferung eines Toshiba—Fax—Fotokopierautomaten zum Angebotspreis von S 25.755, - netto erteilt. 9. Von Josef und Josefine Fehr, Gisingen, wird die Gp. 2849 mit 1345 m2 zum Preis von S 200, -/m2 käuflich erworben. 10. Allfälliges a) Das Schreiben der H. Hartmann vom 16.1.1975 über ein Grundstücksangebot zur Errichtung eines Altenzentrums am Rönsberghang wird zur Kenntnis gebracht. b) Bei der Trafostation an der Schulgasse soll die Montage von Straßenleuchten erwogen werden, da dieses Teilstück von Fußgängern stark frequentiert wird. Schluß der Sitzung um 22.10 Uhr Der Bürgermeister: