19610317_GVE010

Dateigröße 1.19 MB
Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 12.06.2021, 09:59
Gemeinde Schlins
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schlinsvertretung
Dokumentdatum 1961-03-17
Erscheinungsdatum 1961-03-17
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Inhalt des Dokuments

-1- Verhandlungsschrift über die am 17. März 1961 im Gemeindeamte (Sitzungssaal) unter dem Vorsitze des Bürgerm.[eisters] Bösch abgehaltene Sitzung der Gemeindevertretung Schlins. Anwesend: die vollzählige Gemeindevertretung. Beschlüsse 1.) Die Verhandlungsschrift der letzten Sitzung wurde verlesen und ohne Einwand angenommen. 2.) Gegen die Gesetzesbeschlüsse des Vorarlberger Landtages vom 23.2.1961 und 24.2.1961 betreffend Ergänzung des Jugendfürsorgegesetzes, neuerliche Abänderung des Körperbehindertengesetzes und landwirtschaftliche Materialseilbahnen wird keinerlei Einwand erhoben. 3.) Dem Ansuchen Friedrich Böckle in Schlins 128 um die Erteilung einer Bauabstandsnachsicht zur Gp. Nr. 369 (Pfarrpfründe) KG Schlins sowie Wasseranschluss an das Hauptleitungsnetz in Quadern wurde die Bewilligung erteilt. 4.) Dem Ansuchen Franz Lässer in Schlins Nr. 141 um Anschluss an das Hauptwassernetz wurde die Bewilligung erteilt. Die Legung des Hauptstranges vom Dorfbrunnen beim Gasthaus Hirschen bis Begle Vermülsbach kann jedoch in einem späteren Zeitpunkt erfolgen. 5.) Die Gemeindevertretung stimmt dem Ankauf des Grundes bestehend aus einem Teilstück von ca 244 m2 -2- Aus Gp. Nr. 79 sowie eines Teilstückes von ca 390 m2 aus Gp. Nr. 81, beide in KG Schlins, vom Besitzer Hermann Mähr zur Vergrösserung des örtlichen Friedhofes um den Quadratmeterpreis von S 110 mit 11 ja gegen 4 nein zu. Dieser Grund soll grundbücherlich der Pfarrkirche Schlins verschrieben werden. Mit dieser Grunderwerbung verbindet die Gemeinde folgende Bedingungen a) Der Kaufpreis für das Teilstück der Gp. Nr. 79 ist der Gemeinde innerhalb eines Jahres, Endtermin 1. Mai 1962, von er Kirche Schlins zurückzuerhalten. b) Der Kaufpreis für ein Teilstück der Gp. Nr. 81 ist der Gemeinde aus dem Erlös des Verkaufes von Grabstätten und Gräbern ebenfalls zurückzuzahlen. Von diesem Grabstätteerlös kann die Kirche (Friedhofsverwaltung) ebenfalls einen Teil, 50 %, für sich beanspruchen. c) Die Kirche verpflichtet sich, die Gp. Nr. 82 für den Zweck der Friedhofserweiterung kostenlos zur Verfügung zu stellen. d) Nach Abzahlung dieser 2 angeführten Grundstücke Gp. Nr. 79 u. 81 und bewz. Dieser fälligen Beträge fliessen die Gelder für den Grabstättenverkauf der Kirche (Friedhofsverwaltung) zu. e) Über die Verbauungskosten des Friedhofes wird mit der Kirche nach Einholung von Planungen mit Kostenvoranschlag separat verhandelt. 6.) Der Agrargemeinschaft Schlins wird der -3- Jagdpachtschilling für das Jahr 1960 im Ausmasse von 30% bewilligt. 7.) Dem Kirchenchor Schlins wird auf Ansuchen ein Unterstützungsbeitrag von S 1200 bewilligt. Abstimmungsergebnis 11 ja gegen 4 nein. 8.) Allfälliges: Dem in Gründung begriffenen Schwesternorden Klein-Theresien-Karmel wird eine Spende im Betrage von S 200 bewilligt. Schluss der Sitzung um 23.30 Uhr Der Schriftführer: Der Bürgermeister: