19630628_GVE030

Dateigröße 2.16 MB
Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 12.06.2021, 09:46
Gemeinde Schlins
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schlinsvertretung
Dokumentdatum 1963-06-28
Erscheinungsdatum 1963-06-28
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Inhalt des Dokuments

-1- Verhandlungsschrift über die am 28. Juni 1963 im Gemeindeamte unter dem Vorsitze des Bürgermeisters Bösch abgehaltene Sitzung der Gemeindevertretung Schlins. Anwesend: Bürgermeister, 2 Gemeinderäte und 9 Gemeindevertreter sowie die Ersatzmänner Ekkehard Mühr u. Gottfried Madler. Entschuldigt abwesend: GV Franz Josef Jussel, Oswald Schuchter u. Friedrich Amann. Beschlüsse 1.) Die Verhandlungsschrift der letzten Sitzung wurde verlesen und ohne Einwand angenommen. 2.) Aus dem Berichte des Bürgermeisters war der derzeitige Stand der Baulichkeiten zu entnehmen. Der momentane Stillstand beim Feuerwehrhaus sei durch eine Dachstuhlabänderung entstanden und könne der Bau nächstens wieder weitergeführt werden. Die Vergabe des Strassenbaues, sowohl der Sägackerstrasse als auch der Quadernstrasse, sie durch den Planungs- u. Bauausschuss an die Baufirma Wilhelm und Mayer in Götzis ergangen und habe dieselbe vertraglich versprochen, bis Mitte Juli d. J. mit den Arbeiten zu beginnen. Der Kostenvoranschlag -2- für diese Strassenbauten beträgt insgesamt ca. S 620.000, wobei von der Firma auf die Gesamtsumme ein Nachlass von 2, 8 % gewährt wurde. Der Schlussbericht der hiesigen Volksschule von Schuldirektor Gundolf wurde zur Verlesung gebracht und die offenen Wünsche nach ihrer Dringlichkeit wie Neuanschaffung einer Schultafel, Legung eines Achatbodens in der 1. Klasse, Legung eines Riemenbodens im Bastelraum sowie Ausbesserung verschiedener Wandanstriche, Einbau eines Abschlusses beim Rasenplatz vor dem Schulhause zur Strasse und noch anderes wurde genehmigt und der Bürgermeister mit der Vergabe dieser Arbeiten beauftragt. Die Schülerzahl beträgt im laufenden Schuljahre 147 Schüler, 76 Knaben und 71 Mädchen. 12 Schüler, 8 Knaben und 4 Mädchen, schulen heuer aus. Etwa 8 Schüler werden voraussichtlich in die Hauptschule bezw. ins Gymnasium übertreten. Im kommenden Herbst werden wieder etwa 20 Kinder einschulen. Im weiteren wurde bekannt, dass das Notopfer der Gemeinde an den Bund für das Jahr 1963 rund S 27.000 ausmache. 3.) Die neue Brandschutzordnung (Feuerpolizeiordnung fussend auf dem Landesgesetzblatt Nr. 16 vom 9. April 1949) -3- für das Gemeindegebiet Schlins wurde beschlossen. Jeder Haushalt wird mit einem Exemplar der neuen Brandschutzordnung beteilt werden. 4.) Dem Antrag der Schlinser Siedlungswerber um Überlassung bezw. käufliche Erwerbung des notwendigen Grundes für den Bau von 8 Einfamilienhäusern wurde entsprochen und wird ihnen der Grund nach dem entworfenen Lageplan zugewiesen. Für jedes Einfamilienhaus sind ca. 700 m2 Grund vorgesehen. Der Quadratmeterpreis beläuft sich auf S 15. Dazu haben die Bauwerber die Kosten für die Erschliessungsarbeiten – Strassenbau von ca. 100 m Länge und 4 m Breite sowie Vermessungs-, Verschreibungskosten – selbst zu begleichen. Der Strassenbau wird unter der Leitung und Weisung der Gemeinde erfolgen. Dieser direkte Grundverkauf an die Bauwerber statt an die Siedlungsgesellschaft in Dornbirn [VOGEWOSI] erfolgte nur deshalb, weil unsere Siedlungswerber für das Jahr 1963 mit dem Bau der seit Jahren versprochenen Siedlung wieder nicht berücksichtigt wurden und sie dadurch schon grosse finanzielle Schäden erlitten haben. Weitere Voraussetzung ist, dass mit dem Bau dieser Einfamilienhäuser noch im Jahre 1963 begonnen und der Rohbau bis längstens Ende 1964 fertiggestellt sein muss, -4- Ansonsten der zugewiesene Baugrund um den besagten Preis von S 15 pro m2 wieder an die Gemeinde Schlins zurückfällt. Eine Weiterveräusserung des zugewiesenen Baugrundes im unverbauten Zustande ist unstatthaft. Die seit dem Jahre 1961 für diese Siedlung vorgemerkten Parteien gliedern sich wie folgt auf: Karl Galehr, Werner Bernart, Erwin Ott, Johann Oberscheider, Reinhold Oberscheider, Elmar Kalb, Helene Hammer mit Franziska Weiss und Ida Flöry. Eine weitere Veräusserung von Baugrund aus dem Gemeindebesitz ist für die nächste Zeit nicht mehr vorgesehen. 5.) Dem Ansuchen des Herbert Nigsch in Schlins um käufliche Erwerbung von 10 bis 12 fm Bauholz wurde die Bewilligung erteilt. Das Holz kann dem vorhandenen Windwurf entnommen werden. Der fm.-Preis richtet sich nach dem Erlös des Versteigerungspreises des noch vorhandenen Holzes. 6.) Der Kostenvoranschlag der ÖBB für den neuen Haltestellenbau, wobei die Gemeinde Schlins mit 40% belastet ist, wurde genehmigt. Die Arbeitsvergaben sollen von der Gemeinde auf ihre Richtigkeit laufend überprüft werden. -5- 7.) Allfälliges: Der hiesigen Gemeindemusik wurde auf ihr Ansuchen für das Jahr 1963 ein Spendenbeitrag von S 2000 gewährt. Dem österreichischen Schwarzen Kreuz in Vorarlberg wurde auf Ersuchen ebenfalls ein Beitrag (S 200) bewilligt. Bezüglich einer Zuschrift des Vorarlberger Familienverbandes wegen Unterrichtszeit an der Volks-, Haupt- u. Sonderschulen in Vorarlberg kam die Gemeindevertretung zur Erkenntnis, dass für Schlins die derzeitige Unterrichtszeit beibehalten werden kann, da hier weder weite Schulwege noch sonstige Umstände vorliegen, die für einen ungeteilten Vormittagsunterricht sprechen dürften. Überdies ist die Gemeindevertretung der Ansicht, dass ein Volksschüler bei einem neugeteilten Vormittagsunterricht von 4 – 5 und noch mehr Stunden über seine Kräfte beansprucht würde. Sämtliche Beschlüsse der angeführten Verhandlungspunkte wurden einstimmig gefasst. Schluss der Sitzung um 22.45 Uhr Gegen diesen Beschlüsse steht die Berufung offen, die innerhalb von 14 Tagen, vom Tage der Verlautbarung an gerechnet, schriftlich beim Gemeindeamte Schlins einzubringen wäre. Der Schriftführer Hartmann Vinzenz Der Bürgermeister: Richard Bösch