19740813_GVE049

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 13.06.2021, 02:10
Gemeinde Schlins
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schlinsvertretung
Dokumentdatum 1974-08-13
Erscheinungsdatum 1974-08-13
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Inhalt des Dokuments

-0- 49. SITZUNG Sitzungstag: 13. August 1974 Sitzungsort: Gemeindehaus-Sitzungssaal Anwesend abwesend Abwesenheitsgrund Vorsitzender: Kalb Elmar Bickel Edwin Dienstlich verhindert Niederschriftführer: Jenni Siegfried Jussel Ernst Walter Friedrich Büchel Anton Dörn Benno Matt Rudolf Begle Reinold Sonderegger Dr. Erwin Bickel Anton Amann Friedrich Kraczmer Friedrich Jussel Erich Hartmann Vinzenz Amann Anton Mähr Manfred -00- Tagesordnung 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift der 48. Sitzung 2. Entscheidung über den Ausbau der Kreuzung Frommengersch 3. Maximaltarif für das Rauchfangkehrergewerbe -Stellungnahme der Gemeinde 4. Gesetzesvorlagen des Vorarlberger Landtages a) Änderung des Jagdgesetzes b) Gemeindebeamten-Nebenbezügezulagenverordnung c) Landesbeamten - Nebenbezügezulagenverordnung d) Änderung des Schulerhaltungsgesetzes e) Landwirtschaftliches Schulgesetz f) Landwirtschaftsförderungsgesetz g) Änderung des Grundsteuerbefreiungsgesetzes 5. Beratung und Beschlußfassung über eine Beteiligung am Schlachthaus Bludenz 6. Antrag auf Übernahme der Kosten für die Schneeräumung auf Privatstraßen a) Straßenpolizeiliche Maßnahmen 7. Berichte des Vorsitzenden 8. Allfälliges -1- Verhandlungsschrift über die am Dienstag» den 13.8.1974 um 20 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindeamtes stattgefundene 49. Sitzung der Gemeindevertretung Schlins. Anwesend: Bürgerin. Elmar Kalb als Vorsitzender, Vizebrgm. Friedrich Walter, die Gem.Räte Anton Büchel und Anton Bickel, 10 Gemeindevertreter und der Ersatzmann Manfred Mähr Entsch. abwesend: GV Edwin Bickel Der Vorsitzende stellt fest, daß die Einladungen zur 49. GV-Sitzung ordnungsgemäß zugestellt wurden und die Beschlußfähigkeit gegeben ist. Den Dringlichkeitsanträgen des Vorsitzenden auf Behandlung eines Beschlusses des Vlbg. Landtages über eine Änderung des Grundsteuerbefreiungsgesetzes (Pkt. 4 g) und über die Fassung eines Beschlusses über straßenpolizeiliche Maßnahmen (Pkt. 6a) wird zugestimmt. Erledigungen 1. Die Verhandlungsschrift der 48. GV-Sitzung wird ohne Einwand genehmigt. 2. Ausbau der Kreuzung Frommengersch Gemeindevorstand und Bauausschuß haben in einer gemeinsamen Sitzung zwei Vorentwürfe der Landesstraßenplanungsstelle geprüft und sind zur einhelligen Auffassung gelangt, daß die Kreuzung nach dem Entwurf vom 25.8.72 geplant werden soll. Die Gemeindevertretung stimmt nach eingehender Beratung diesem Vorschlag zu (Stimmenverhältnis 14 : 1). Nach dem genannten Entwurf soll die Hauptstraße in diesem Bereich an die Ostseite der St.Anna-Kapelle verlegt werden. Die Fußgängerunterführung ist westlich der Kapelle vorgesehen. Zu Grundablöseverhandlungen werden Bürgerm. Kalb und Gem.Vertr. Vinzenz Hartmann beauftragt. 3. Zum Antrag des Rauchfangkehrergewerbes auf Erhöhung des Maximaltarifes nimmt die Gemeindevertretung dahingehend Stellung, daß die Tarife nur im Ausmaß der Steigerung des Vorarlberger Lebenshaltungskostenindexes erhöht werden sollen. -2- 4. Zu nachstehenden Gesetzesbeschlüssen des Vlbg. Landtages werden keine Volksabstimmungen verlangt: a) Änderung des Jagdgesetzes b) Gemeindebeamten-Nebenbezügezulagenverordnung c) Landeabeamten-Nebenbezügezulagenverordnung d) Änderung des Schulerhaltungsgesetzes e) Landwirtschaftliches Schulgesetz f) Landwirtschaftsförderungsgesetz g) Änderung des Grundsteuerbefreiungsgesetzes Zum Landwirtschaftsförderungsgesetz gibt der Vorsitzende einen umfangreichen Bericht, welcher von der Gemeindevertretung zur Kenntnis genommen wird. 5. Die Gemeinde Schlins ist grundsätzlich bereit, sich an einer zu gründenden Gesellschaft "Schlachthaus Bludenz Ges.m.b.H." bis zum Betrag von S 100, - pro Einwohner zu beteiligen, wenn sich auch die anderen Gemeinden der Region im selben Ausmaße beteiligen und hiedurch das erforderliche Kapital von S 3.000.000, - (ohne Stadt Bludenz) aufgebracht werden kann. Die Stadt Bludenz würde sich mit einem Kapital von S 3.000.000, - beteiligen. 6. Dem Antrag der Anrainer des Römerweges (Privatstraße) auf Übernahme der Schneeräumungskosten durch die Gemeinde wird nicht stattgegeben. a) Folgende Verkehrsbeschränkungen werden beschlossen: Die mit einem Sparbelag versehenen Feldwege (E-Werkstraße und Bildacker) dürfen von Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht bis zu 5 to befahren werden. Befristete Ausnahmegenehmigungen sind beim Gemeindeamt zu beantragen. Das Fahrverbot auf der Gurtgasse bleibt in beiden Richtungen aufrecht. Der Anrainerverkehr wird jedoch gestattet. 7. Berichte des Vorsitzenden: a) Mit 1.9.74 wird Robert Jussel, Hauptstraße 86, als Straßenmeister eingestellt. b) Die im Gemeindeblatt ausgeschriebene Stelle einer Kindergartenhelferin wird ab 1.9*74 von Johanna Häusle, Satteins, besetzt. c) Der Gemeindevorstand hat Malerarbeiten in der Volksschule an Mathias Greußing und im Kindergarten an Walter Amann vergeben. d) Mit Herrn Hartmann, Brederis, wird ein Vertrag über ein Vorkaufsrecht, die Gp. 1128/1 und 1128/2 betreffend, abgeschlossen. e) Die Auswertungsergebnisse des Arbeitskreises Bregenz über Schüleruntersuchungen werden bekanntgegeben. -3- f) Folgende Gewerbeberechtigungen wurden in der Berichtszeit von der BH-Feldkirch erteilt: "Handel mit Maschinen, Apparaten, Geräten, Neuheiten und deren Bestandteile" in Schlins, Gartenweg 16; Zweigniederlassung der Firma Hans Hämmerle KG, Lustenau. "Großhandel mit Lebens- und Genußmitteln aller Art" in Schlins, Winkelweg 10, durch die Firma "Frischdienst Handelsgesellschaft m.b.H.". g) Auf verschiedene Mängel im Zusammenhang mit dem Viehtrieb in die Au soll die Auverwaltung aufmerksam gemacht 8. Allfälliges: Die Raumplanungsstelle beim Amt der Ld.Regierung wird in nächster Zeit die Stellungnahme zum Flächenwidmungsplan abgeben. Anschließend kann die Gemeindevertretung über den Plan weiter beraten und Beschluß fassen. Der fixe Standort der Gemeindewaage kann erst nach Ausarbeitung des Detailplanes über die Frommengerschkreuzung festgelegt werden. Über den Reinigungseffekt des Ölabscheiders beim Autowaschplatz am Gießenbach werden Zweifel erhoben. Schluß der Sitzung um 22.05 Uhr Der Schriftführer: Der Bürgermeister: