19750616_GVE002

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 13.06.2021, 02:12
Gemeinde Schlins
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schlinsvertretung
Dokumentdatum 1975-06-16
Erscheinungsdatum 1975-06-16
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Inhalt des Dokuments

-0- 2. SITZUNG Sitzungstag: 16. Juni 1975 Sitzungsort: Gemeindeamt-Sitzungssaal anwesend abwesend Abwesenheitsgrund Vorsitzender: Elmar Kalb Otto Erne dienstlich verhindert Niederschriftführer: Siegfried Jenni Friedrich Walter Anton Büchel Dr. Erwin Sonderegger Benno Dörn Rudolf Matt Reinold Begle Ernst Jussel Erich Gabriel Walter Amann Elmar Rauch Adalbert Fischer Siegfried Stähele Friedrich Kraczmer Reinhold Oberscheider Fritz Amann Johann Amann Bruno Salzmann -00- Tagesordnung 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift der 1. Sitzung vom 12.5.1975 2. Beratung und Beschlußfassung über den Gebührentarif zur Wasserleitungsordnung 3. Verkauf des Nutzholzes im Galscherlend und auf Hasenboden Ergänzungsbeschluß zum Flächenwidmungsplan 5. Übernahme von anteiligen Ausbaukosten, der Erhaltung, der Erneuerung und der Betriebskosten für die Straßenbeleuchtung bei der Überführung der Autobahn 6. Beteiligung an der Aktion des Vorarlberger Gemeindeverbandes zur Altreifenbeseitigung 7. Ansuchen um Einschränkung eines Gehrechtes 8. Veränderung in der Zusammensetzung des Prüfungsausschusses und des Sozialausschusses (Erich Gabriel für Siegfried Stähele - Bruno Salzmann für Vinzenz Hartmann - Dr. Erwin Sonderegger für Margarethe Amann) 9. Berichte des Vorsitzenden 10. Anfragenbeantwortung -1- Verhandlungsschrift über die am Montag, den 16.6.1975 um 20 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindeamtes stattgefundene 2. Sitzung der Gemeindevertretung Schlins. Anwesend: Brgm. Elmar Kalb als Vorsitzender, Vizebrgm. Friedrich Walter, die Gemeinderäte Anton Büchel, Dr. Erwin Sonderegger und Friedrich Kraczmer, 12 Gemeindevertreter sowie der Ersatzmann Siegfried Stähele Entsch. abwesend: GV Otto Erne Erledigungen 1. Die Verhandlungsschrift der 1. Sitzung vom 12.5.1975 wurde nach einer Erläuterung des Vorsitzenden zu Punkt 4a) und q) genehmigt. 2. Neuer Gebührentarif zur Wasserleitungsordnung: Anläßlich der Beratung über den Voranschlag 1975 wurde festgelegt, daß nach Einbau der Wasserzähler mit Wirksamkeit vom 1.7.1975 ein neuer Wassergebührentarif zur Anwendung kommen soll. Der Finanzausschuß hat gemeinsam mit dem Unterausschuß für Versorgung und Entsorgung in der Sitzung vom 9.6.75 den Finanzbedarf festgestellt und einen Vorschlag für den neuen Wassergebührentarif ausgearbeitet. In der eingehenden Debatte stößt der vorgeschlagene Tarif bei den Vertretern der Landwirtschaft auf heftige Kritik, da die bisherige Pauschalregelung die Landwirte im besonderen Maße begünstigte. Die Gemeindevertretung beschließt sodann gegen die Stimmen der Gem.Vertr. Rudolf Matt und Adalbert Fischer die Verordnung über eine Abänderung der Wasserleitungsordnung für die öffentliche Wasserversorgung der Gemeinde Schlins und setzt die Wassergebühren gemäß §§ 5 und 7 der WLO mit Wirksamkeit vom 1.7.1975 wie folgt fest: -2- a) Einkaufstaxe pro m3 umbauten Raum Dieser Betrag wird mit dem jeweils letztbekannten Lebenshaltungskostenindex des Amtes der Vlbg. Landesregierung anteilmäßig erhöht. Ausgangspunkt: Mai 1975 mit 163, 6 Punkten S 8, - b) Wasserzins pro m3 verbrauchtem Wasser Überwasser bei Betrieben, Landwirtschaften und Anstalten ab 200 m3 jährlich pro m3 S 1, 70 S 1, 30 c) Gebrauchsgebühr für Wassermesser Zählermiete, jährlich S 100, - Beziehen 2 Abnehmer über einen Wasserzähler; pro Abnehmer jährlich S 50, - Beziehen 3 Abnehmer über einen Wasserzähler; pro Abnehmer jährlich S 34, - Beziehen 4 und mehr Abnehmer über einen Wassermesser; pro Abnehmer jährlich S 25, - Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt der bisher gültige Wassergebührentarif außer Kraft. Die Brunnen in den Auweiden bleiben bei der Gebührenbemessung außer Betracht. 3. Auf Grund der eingelangten Offerte werden die Partien I und II des Nutzholzes (ca 600 fm) auf dem Hasenboden und im Galscherlend zum Preis von S 823, - per Festmeter an die Firma Hermann Gohm, Rons, verkauft. Zahlungsziel Ende August 1975, jedenfalls vor dem Abtransport des Holzes. Für die Partie III ist kein Offert eingegangen. 4. Gemäß dem 2. Durchführungserlaß zum Raumplanungsgesetz, LGBl.Nr. 15/73, wird für bestehende Bauwerke in Freiflächen (§ 16 RPG) dem Flächenwidmungsplan nachstehende Bestimmung beigefügt: (1) Neben den im Flächenwidmungsplan ausgewiesenen Wohngebieten gelten auch jene Flächen im Bereich der Freiflächen als Wohngebiete, auf denen sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Flächenwidmungsplanes Wohngebäude oder sonstige Gebäude mit Wohnräumen befinden. Diese Wohngebiete werden durch die Außenwände der bestehenden Gebäude begrenzt. (2) Auf Flächen außerhalb der Außenwände des bestehenden Gebäudes dürfen Zubauten errichtet werden, wenn die Gesamtgeschoßflächen der Zubauten insgesamt nicht mehr als die Hälfte der Gesamtgeschoßflächen ausmachen, die beim bestehenden Gebäude auf Wohnräume und Wohnnebenräume entfallen. -2- Die Gesamtgeschoßflächen der Zubauten dürfen jedoch insgesamt 80 m2 nicht übersteigen. Bei ehemals landwirtschaftlichen Gebäuden dürfen außerhalb der Außenwände des bestehenden Gebäudes Zubauten nicht errichtet werden; ein Ausbau des an den Wohnteil unmittelbar anschließenden Wirtschaftsteiles ist Jedoch zulässig. (3) Sofern ein sachlich begründetes Bedürfnis gegeben ist und öffentliche Interessen nicht entgegenstehen, darf statt eines bestehenden Gebäudes, das ganzjährig bewohnt wird, in dessen unmittelbarer Nähe ein neues Gebäude im Ausmaß des bestehenden Wohngebäudes zuzüglich der nach Abs. 2 zulässigen Zubauten errichtet werden. In die Baubewilligung ist die Auflage aufzunehmen, daß das bestehende Gebäude unmittelbar nach der Fertigstellung des neuen Gebäudes abzubrechen ist". 5. Über Antrag des Gemeindevorstandes übernimmt die Gemeinde die Mehrkosten für die Erstellung der Straßenbeleuchtung bis zur Haltestelle Schlins auf Nenzinger Gemeindegebiet in Höhe von S 40.000, -. Bedeckung über Haushaltsstelle 711 53 durch Mehreinnahmen bei Holzverkäufen. Die Gemeinde erklärt gegenüber der Landesstraßenverwaltung die Erhaltung, die Erneuerung und die Betriebskosten für die Straßenbeleuchtung von der Eichengasse in Schlins bis zur Bahnhaltestelle Schlins nach Fertigstellung der Überführung zu übernehmen. Die Bedeckung ist künftig durch HSt. 711 zu sichern. 6. Die Gemeinde Schlins erklärt sich bereit, die vom Vorarlberger Gemeindeverband vorgeschlagene gemeinsame Aktion zur Beseitigung der Altreifen im Jahr 1975 als einmaliges Vorhaben zu unterstützen und sich an den Beseitigungskosten mit S 2, - pro Einwohner zu beteiligen, wenn sich zumindest soviel Gemeinden beteiligen, daß 90 % der Bevölkerung erfaßt sind. Für die Zukunft ist eine Lösung anzustreben, welche dem Verursacherprinzip entspricht. Bedeckung über HSt. 714 54- durch Mehreinnahmen "beim Holzverkauf. 7. Dem Ansuchen der Firma Lorünser um Verlängerung der Einschränkung des Gehrechtes über die Gp. 874/13 wird derzeit nicht stattgegeben, da nach Ansicht der Gemeindevertretung kein unbedingtes Erfordernis gegeben ist. 8. Die in der Verhandlungsschrift über die 1. Sitzung auf Grund des Gemeindegesetzes vorgenommene Änderung der Zusammensetzung des Prüfungs- und Sozialausschusses wird bestätigt. 9. Berichte des Vorsitzenden: a) Das Landesstraßenbauamt Feldkirch hat mit Schreiben vom 9«6.75 bekanntgegeben, daß die Ablagerung von Müll auf Autobahngrund sofort einzustellen ist. -3- b) In letzter Zeit hat das Landeswasserbauamt im Auftrag des BM für Land- und Forstwirtschaft zwecks Feststellung von Grundwasservorkommen Sprengungen im Gemeindegebiet Schlins durchgeführt. Das LWBA soll ersucht werden, einen Plan über das Netz der Sprengungen vorzulegen, um eventuelle Schäden feststellen zu können. c) Anläßlich des Seilzuges für die neue 400 kV-Leitung sind Flur- und Ernteschäden entstanden. Die Gemeinde soll sich im Namen der Grundeigentümer mit den Vlbg. Illwerken in dieser Angelegenheit ins Einvernehmen setzen. d) Elmar Rauch, Brunnenweg 1, soll dem Bezirksgericht Feldkirch als Ortsschätzer vorgeschlagen werden. e) Die Landwirtschaftskammer hat die Gemeinden ersucht, die bisher üblichen Prämien bei Herbstviehprämiierungen zu finanzieren. 10. Anfragenbeantwortung: a) Wer im Gemeindebereich Aushub- oder Schüttmaterial (auch Humus) abzugeben hat oder erwerben will, soll dies im Gemeindeamt melden. b) Es wird angeregt, daß die ersten Ersatzleute der Fraktionen auch eine Tagesordnung samt Unterlagen gleichzeitig erhalten sollen, um bei erforderlicher Teilnahme an den Sitzungen der Gemeindevertretung über die einzelnen TO-Punkte informiert zu sein. Schluß der Sitzung um 22.10 Uhr Der Schriftführer: Der Bürgermeister: