19901217_GVE008

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 13.06.2021, 02:35
Gemeinde Schlins
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schlinsvertretung
Dokumentdatum 1990-12-17
Erscheinungsdatum 1990-12-17
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Inhalt des Dokuments

SITZUNG Sitzungstag: 17. Dezember 1990 Sitzungsort: Gemeindeamt-Sitzungssaal Namen der Mitglieder des Stadt-, Markt-, Gemeinderats, des Verwaltungsrats der Verwaltungsgemeinschaft*) abwesend Abwesenheitsgrund GV Alois Ehrenberger M a g . Hannes Rauch dienstlich verhindert im Ausland anwesend Vorsitzender: Erich Jussel Niederschriftführer: Siegfried Jenni M a g . Karlheinz Galehr Rauch Franz Goldmann Manfred Felder Hannes Mock Walter Ganahl Rainer Jussel Herbert Ing. Stähele Siegfried Begle Reinold D i r . Franz Lümbacher Parisse Gerlinde Matt Alfons Amann Franz M a g . Helmut Amann Burtscher Emmerich Dingler Werner I n g . Hans Amann Beschlußfähigkeit im Sinne Art. 47(2) - 47(3) GO**) war — nfcüK— gegeben."*) *) ev. auch zugezogene Sachverständige, Auskunftspersonen etc. •*} Nichtzutreffendes streichen Kova-Druck 024032 (12 84) [früher 1074] - Sitzungsniederschrift Kommunalschriften-Verlag J. Jehle München GmbH, Kirschstraße 12-14, 8000 München 50, Telefon (089) 81 08-4 85 Tagesordnung Die Sitzung war öffentlich — Mrfttxäffenttidi —. Zu Punkt ~~ wurde gemäß Art. 52, Abs. 2 G O die Öffentlichkeit ausgeschlossen. 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift der 7 . Sitzung vom 26.11.1990 2 . Beschlußfassung über die Durchführung einer Volksabstimmung zu dem vom V l b g . Landtag beschlossenen Gesetz über eine Änderung des Fremdenverkehrsgesetzes 3 . Nachtragsvoranschlag 1990 4 . Gemeindewaage 5 . Gemeindeabgaben und -tarife 1991 6 . Feststellung des 7. Berichte 8 . Allfälliges Voranschlages 1991 Schlins, am 19.12.1990 GEMEINDEAMT SCHLINS Verhandlungsschrift über die am Montag, dem 17.12.1990 um 20 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindeamtes abgehaltene 8. S i t z u n g der Gemeindevertretung Schlins. Anwesend: Bgm. Erich Jussel als Vorsitzender, Vbgm. Herbert Jussel, die Gem.Räte Mag. Karlheinz Galehr, Mag. Helmut Amann und Werner Dingler sowie 11 Gemeindevertreter und die Ersatzmitglieder Rainer Ganahl und Emmerich Burtscher Entsch. abwesend: GV Alois Ehrenberger und Mag. Hannes Rauch Der Vorsitzende stellt fest, daß die Einladungen zur 8. Sitzung ordnungsgemäß zugestellt wurden und die Beschlußfähigkeit gegeben ist. E r l e d i g u n g e n 1. Gegen die Verhandlungsschrift der 7. Sitzung vom 26.11.1990 wird kein Einwand erhoben. Diese gilt somit als genehmigt. 2. Über das vom Vlbg. Landtag beschlossene Gesetz über eine Änderung des Fremdenverkehrsgesetzes wird keine Volksabstimmung verlangt. 3. Der Nachtragsvoranschlag 1990 über S 109.000, - Einnahmen und Ausgaben wird genehmigt. 4. Die Brückenwaage der Gemeinde für 20 to Tragkraft stellt eine laufende Belastung dar. Das Defizit betrug in den letzten 4 Jahren S 48.000, -. In Anbetracht dessen ist es gerechtfertigt, die Tarife zumindest indexmäßig zu erhöhen. Die neuen Tarife inkl. 20 % MWSt. lauten: Tarawägungen S 45, 1 - 5000 kg S 45, 5001 - 10000 kg S 57, 10000 - 15000 kg S 68, 15001 - 20000 kg S 80, 5. Die Gemeindeabgaben und -tarife für 1991 werden wie folgt beschlossen: a) Grundsteuer für land- und forstw. Grundstücke Erhöhung von 400 auf 450 % Abstimmungsverhältnis 17 : 1 (A. Matt) Hebesatz 450 % b) Grundsteuer für sonstige Grundstücke Erhöhung von 350 auf 380 % Einstimmiger Beschluß Hebesatz 380 % c) Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag Gewerbesteuer nach der Lohnsumme (2 %) Hebesatz 172 % Hebesatz 1000 % d) Getränkesteuer von allen Getränken mit Ausnahme von Milch u. Frühstückskaffee. Das Speiseeis bleibt von der Besteuerung ebenfalls ausgenommen. Hebesatz Die Durstlöscheraktion wird ab 1.1.1991 im Sinne der Förderungsrichtlinien des Landes bzw. Gemeindeverbandes gefördert. Einstimmiger Beschluß. e) Gästetaxe 10 % je Nächtigung S 4, - f) Fremdenverkehrsbeitrag; die Rechtswirksamkeit des geänderten Gesetzes wird abgewartet. g) Hundesteuer Erhöhung um S 50, Einstimmiger Beschluß je Tier S 300, - h) Wasserverbrauchsabgabe pro m3 S i) Wassergebühren lt. Tarif Einkaufstaxe (Anschlußgebühren) 2, - pro m3 S 4, 50 + 10 % MWSt m3 umb. Raum S 15, 10 + 10 % MWSt pro m3 S j) KanalgeSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight bühren 8, 20 + 10 % MWSt j) Abfallgebühren: Mindestabnahmepflicht an Abfallsäcken pro Jahr Haushalte mit 1 - 2 Personen 20 Stk. 20-1-Säcke Haushalte mit 3 - 5 Personen 20 Stk. 40-1-Säcke Haushalte mit 6 u. mehr P e r s o n e n 30 Stk. 40-1-Säcke Abfallgrundgebühren pro Jahr Haushalte mit 1 Person Haushalte mit 2 Personen Haushalte mit 3 - 5 Personen Haushalte mit 6 und mehr Personen Betriebe und Heime S S S S S Sackgebühren 20-1-Sack 40-1-Sack 60-1-Sack S 6, 82 + 10 ?i MWSt S 13, 64 + 10 i MWSt S 20, 46 + 10 5i MWSt Eimergebühren 35-1-Eimer 50-1-Eimer 55-1-Eimer S 11, 94 + 10 5i MWSt S 17, 05 + 10 5S MWSt S 18, 76 + 10 5i MWSt Containergebühren 120-1-Container, pro 240-1-Container, pro 800-1-Container, pro 1100-1-Container, pro andere Containergrößen Entleerung Entleerung Entleerung Entleerung pro Liter 108, 168, 228, 288, 168, - + + + + + 10 10 10 10 10 ?i 5i 5i 5i 5i S 40, 92 + 10 5i S 81, 84 + 10 i S 272, 80 + 10 °/6 S 375, 10 + 10 ?i S 0, 341 + 10 5i MWSt MWSt MWSt MWSt MWSt MWSt MWSt MWSt MWSt MWSt Deponiegebühren für Bauschutt und Aushubmat. S 54, 55 + 10 i MWSt Erhöhung um S 18, 19 netto bzw. von S 40, - auf S 60, - brutto. S 2660, - k) Bestattungsgebühren - Grabtiefe 150 cm Erhöhung um S 400, Bestattungsgebühren - Grabtiefe 200 cm Erhöhung um S 430, - S 3540, - 1) Hallenbad und Sauna Jupident: Hallenbad Sauna Einzeleintritt Zehnerblock Einzeleintritt Zehnerblock Einzeleintritt Zehnerblock Kinder Kinder Erwachsene Erwachsene (Erhöhung um S 10, -) (Erhöhung um S 100, -) S S S S S S 10, 90, 25, 200, 70, 600, - Über die Veränderungen von Gemeindeabgaben und -gebühren werden die entsprechenden Verordnungen erlassen. 6. Feststellung des Voranschlages 1991 Zu Beginn der Behandlung dieses TO-Punktes bringt der Vize-Brgm. H. Jussel als Obmann des Finanzausschusses einen Bericht zur Finanzlage der Gemeinde zur Kenntnis, welche trotz der Großinvestition Mehrzwecksaal als zufriedenstellend angesehen werden kann. Über den vom Gemeindevorstand vorgelegten Voranschlagsentwurf für das Haushaltsjahr 1991 wird gruppenweise beraten und abgestimmt. Änderungen werden keine vorgenommen. Einnahmen der Erfolgsgebarung Einnahmen der Vermögensgebarung Gesamteinnahmen S 20.234.000, S 4.937.000, S 25.171.000, - Ausgaben der Erfolgsgebarung Ausgaben der Vermögensgebarung Gesamtausgaben S 16.166.000, S 9.005.000, S 25.171.000, - Der Voranschlag schließt daher ausgeglichen ab. Sämtliche Gruppen sowie der gesamte Voranschlag werden einstimmig beschlossen . Die Finanzkraft der Gemeinde wird mit S 13.212.000, - im Sinne des § 73 (3) des Gemeindegesetzes festgestellt. Zu Gruppe 0 des Voranschlages wird nach eingehender Debatte beschlossen, den Mitgliedern der Gemeindevertretung, des Vorstandes und der Ausschüsse ab 1.1.1991 eine Vergütung von S 120, - pro Sitzung zu gewähren. Die Verordnung über die Festsetzung der Entschädigung der Organe der Gemeinde Schlins wird dementsprechend geändert. Abstimmungsverhältnis 11 : 7 (R. Begle, Fr. Lümbacher, A. Matt, G. Parisse Fr. Amann, Mag. H. Amann und E. Burtscher dagegen). Die Anschaffung eines PCs für die Verwaltung soll geprüft werden. Zum Feuerwehrwesen wird das Schreiben der Ortsfeuerwehr vom 10.12.1990 über den beabsichtigten Um- und Zubau beim Gerätehaus vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht. Infolge des gewünschten Raumprogrammes sind Kosten von 4 Mill. Schilling zu erwarten. Die rege Debatte geht vorallem auch in die Richtung des Österr. Bundesfeuerwehrverbandes, welcher auch an Kleingemeinden Forderungen stellt, die von der Öffentlichkeit infolge der Kostenentwicklung untragbar erscheinen. In der nächsten Gemeindevertretungssitzung wird man über dieses Bauvorhaben konkrete Beschlüsse fassen. 7. Berichte: a) Die Gemeinde Thüringen teilt in ihrem Schreiben vom 30.11.90 mit, daß die Aufnahme der Poly-Schüler von Schlins und Schnifis keine wesentlichen Investitionskosten erfordern würde. b) Über die vorgesehene Erweiterung des Personalstandes beim Bauhof wird berichtet. c) Die Eröffnung des Mehrzwecksaales wurde auf 29.12.90 fixiert. d) Der Verfassungsgerichtshof ist der Auffassung, daß es verfassungsrechtlich zulässig ist, auch ein für sich allein zur Bebauung geeignetes Grundstück in die Umlegung einzubeziehen, wenn dies zur Erreichung des mit der Umlegung angestrebten, im öffentlichen Interesse liegenden Zieles (Bildung zweckmäßig gestalteter Bauplätze durch Zusammenlegung und Neuaufteilung von Grundstücken) erforderlich ist. 8. Allfälliges: a) Es soll der Bevölkerung bekanntgegeben werden, wie der Gemeindearzt in Notfällen außerhalb der üblichen Ordinationszeiten erreichbar ist. b) Der Transport der schweren Turngeräte in der neuen Mehrzweckhalle muß noch geklärt werden, um die Böden zu schonen. Im weiteren werden Vorschläge in sicherheitsmäßiger Hinsicht vorgebracht (Brunnen, Schneerutschung vom Dach). Abschließend dankt der Bürgermeister allen Steuerzahlern unserer Gemeinde für ihre Leistungen zum Wohle der gesamten Bevölkerung. Den Anwesenden wie auch ihren Angehörigen wünscht er schöne Feiertage und alles Gute für das kommende Jahr. Schluß der Sitzung um 22.50 Uhr Der Schriftführer: Der Bürgermeister: