19650614_GVE003

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 12.06.2021, 07:27
Gemeinde Schlins
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schlinsvertretung
Dokumentdatum 1995-06-14
Erscheinungsdatum 1995-06-14
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Inhalt des Dokuments

-0- 3. Sitzung Sitzungstag: 14. Juni 1963 Sitzungsort: Gemeindehaus – Sitzungszimmer Anwesend abwesend Abwesenheitsgrund Vorsitzender: Rauch Albert Dörn Anton Gabriel Otto Bischof Josef Hosp Josef Schlichtherle B. Amann Fritz krank dringende Musikprobe „ „ „ „ „ „ dienstlich verhindert Niederschriftführer: Walter Friedrich Begle Robert Reichart Josef Bickel Anton Büchel Anton Mähr Edelbert Fischer Adalbert Jussel Ernst Bernhart Werner Hartmann Vinzenz Erne Andreas Hummer Heribert Dona Anton Fröhle Engelbert -00- Tagesordnung 1. Verlesung der Verhandlungsschrift der 2. Sitzung vom 4.6.65 2. Erg. u. Genehmigung. eines schriftl. Berichtes a. d. Behörden über Ausmaß u. zeitlichen Ablauf der Hochwasserkatastrophe am 10. u. 11.6.1965 und über die jeweils getroffenen Maßnahmen. 3. Festlegung von Sofortmaßnahmen zur möglichsten Verhinderung von weiteren Hochwasserschäden. 4. Vorschläge an die Behörden über Sicherungsmaßnahmen durch Verbauung des Vermüls- und Wiesenbaches 5. Räumungs- und Instandsetzungsarbeiten 6. Erhöhung des Maximaltarifes für das Rauchfangkehrergewerbe 7. Neubestellung des Jagdausschusses 8. Allfälliges -1Gemeindeamt Schlins Bezirk Feldkirch (Vorarlberg) Schlins, den 15. Juni 1965 Verhandlungsschrift über die am Montag, den 14. Juni 1965, um 20.15 Uhr im Sitzungszimmer des Gemeindeamtes unter Vorsitz des Bürgerm. Albert Rauch, stattgefundene 3. Sitzung der Gemeindevertretung Schlins. Anwesend: Bürgermeister, 2 Gemeinderäte, 6 Gemeindevertreter und die Ersatzleute Anton Büchel, Edelbert Mähr, Adalbert Fischer, Ernst Jussel, Werner Bernhart und Engelbert Fröhle Entsch. abwesend: Die Gemeindevertreter Anton Dorn, Otto Gabriel, Josef Bischof, Josef Hosp, Benjamin Schlichtherle und Fritz Amann Beschlüsse und Berichte: 1. Die Verhandlungsschrift der 2. Sitzung vom 4.6.65 wird verlesen und einstimmig angenommen. 2. Der Bürgermeister verliest den schriftlichen Bericht über Ausmaß, zeitlichen Ablauf und angerichtete Schäden der Hochwasserkatastrophe am 10. u. 11. Juni 1965 und über die Jeweils getroffenen Gegenmaßnahmen. Der Bericht, der auch zur Weiterleitung an die Behörden bestimmt ist, wird einstimmig angenommen. 3. Als Sofortmaßnahme gegen allenfalls mögliche Überflutung des Wiesenbaches wird nach Begehung durch den Bauausschuß die Ufersicherung an besonderen Gefahrenstellen durchgeführt. Das Landestraßenbauamt ist um raschestmögliche Wiederherstellung der Walgaustraßenbrücke über den Vermülsbach zu ersuchen, damit der Verkehr über die Dorfstraße wieder entlastet wird. 4. Die zuständigen Behörden sind um rasche Ausarbeitung von Regulierungsprojekten für Wiesenbach und Vermülsbach zu ersuchen, um künftig das Dorf gegen Hochwasserschäden größeren Ausmaßes zu schützen. 5. Als dringlichste Räumungs- und Instandsetzungsarbeiten werden festgelegt: Die Räumung der Obstgärten und Wiesen entlang des Wiesenbaches und des Vermülsbaches, die Wiederinstandsetzung der Gurtgasse, des Fischer(Töbele)weges, des Tobelweges (Bont; und der nicht asphaltierten Dorfstraße zu Haus-Nr. 1. 6. Die Gemeindevertretung befürwortet eine Erhöhung des Maximaltarif es für das Rauchfangkehrergewerbe in Vorarlberg um 15 %. -2- 7. Der Jagdausschuß wird neu bestellt und seine Funktionsdauer wie bisher mit 7 Jahren festgelegt. a) Der Bürgermeister bestellt als seinen Vertreter und damit als Obmann des Jagdausschusses gemäß § 16 Jagdgesetz den Gemeindevertreter Vinzenz Hartmann b) Von der Gemeindevertretung werden gewählt als Mitglieder: GV Josef Bischof, 1. GR Anton Bickel und Landwirt Rudolf Matt; als Ersatzleute die Landwirte Josef Rauch HNr. 74, Adalbert Fischer HNr. 9 und Werner Sonderegger HNr, 105 8. Allfälliges: Es wird auf die schlechten Zustände der Straßen in der alten und neuen Siedlung hingewiesen und deren baldige Instandsetzung vorgesehen. Schluß der Sitzung um 23.30 Uhr Es ist Jedermann berechtigt, im Falle einer vermeintlichen Gesetzeswidrigkeit oder Unwirtschaftlichkeit dieser Beschlüsse eine Aufsichtsbeschwerde entweder, beim Gemeindeamt oder unmittelbar bei der Aufsichts- bezw. Genehmigungsbehörde innerhalb von 2 Wochen nach Verlautbarung einzubringen.