19650604_GVE002

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 12.06.2021, 07:16
Gemeinde Schlins
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schlinsvertretung
Dokumentdatum 1965-06-04
Erscheinungsdatum 1965-06-04
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Inhalt des Dokuments

-0- 2. Sitzung Sitzungstag: 4. Juni 1965 Sitzungsort: Gemeindehaus – Sitzungszimmer anwesend abwesend Abwesenheitsgrund Vorsitzender: Rauch Albert Amann Friedrich Schlichtherle B. Dörn Anton dienstlich verhindert dienstlich verhindert krank Niederschriftführer: Hosp Josef Bickel Anton Walter Friedrich Gabriel Otto Begle Robert Bischof Josef Reichart Josef Mähr Edelbert Büchel Anton Hartmann Vinzenz Erne Andreas Hummer Heribert Dona Anton -00- 1. Verlesung und Genehmigung der Verhandlungsschrift der Sitzung vom 23.4.1965 2. Berichte des Bürgermeisters 3. Gemeindehausneubau: a) Vergabe der Baumeisterarbeiten, b) Betrauung des Planungs- u. Bauausschusses mit der Durchführung bestimmter Aufgaben und mit der Vergabe von Aufträgen 4. Erhöhung des Wohnbauförderungsbeitrages für 1965 um S 30.000, 5. Verkauf von ca 120 fm Nutzholz aus dem Gemeindewald 6. Nutzholzverkauf an: Amann Erich, HNr. 85 und Gabriel Erich HNr. 7. Schotterverkauf aus Gp.Nr. 2025/12 an Fa. Josef Mähr, Feldkirch 8. Ansuchen des Josef Zip um Grundstückkauf von ca 70 m2 (Gp. 29o8) und Verlegung der Wegparzelle Nr. 2732 9. Kessler Gottlieb - Bauabstandsnachsicht 10. Gemeindemusik - Gemeindebeitrag von S 20.000, - zur Neu-Uniformierung 11. Ansuchen um Unterstützungsbeiträge: a) Kirchenchor Schlins, b) Presbyterium der Evangelische Gemeinde Feldkirch 12. Abänderung der LAO - Beschlußfassung über evtl. Verlangen auf Abhaltung einer Volksabstimmung 13. Fa. Erne & Co - Ansuchen um Wasseranschluß 14. Allfälliges 15. Amann Erich, HNr. 85, - Bauabstandsnachsicht -1- Verhandlungsschritt über die am Freitag, den Juni 1965 um 20.15 Uhr im Sitzungszimmer des Gemeindeamtes unter Vorsitz des Bürgermeisters Albert Rauch stattgefundene 2. Arbeitssitzung der Gemeindevertretung Schlins. Anwesend: Bürgermeister, 2 Gemeinderäte, 9 Gemeindevertreter und die Ersatzmänner Anton Büchel u. Edelbert Mähr Entsch. Abwesend: GV Fritz Amann GV Benjamin Schlichtherle GV Anton Dörn Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung mit einem Gedenken an den Altbundeskanzler Dr.h.c. Dipl.Ing. Leopold Figl. Die Gemeindevertretung stimmt der dringlichen Behandlung des vom Bürgermeister eingebrachten Antrages betreffs Ansuchen des Erich Amann um Bauabstandsnachsicht einhellig zu. Beschlüsse und Berichte: 1. Die Verhandlungsschrift der letzten Sitzung vom 23. April 1965 wird verlesen und einstimmig angenommen. 2. Der Bürgermeister berichtet: a) Die Agrargemeinschaft Schlins teilt der Vertretung der Gemeinde Schlins mit, daß sie mit dem Kauf der Gp. 2720/3 im Betrage von S 15.000, - nicht einverstanden ist. Die Regelung dieser Angelegenheit wird von der Agrargemeinschaft Schlins der Aufsichtsbehörde der Agrargemeinschaften "Agrarbezirksbehörde Bregenz" übergeben. b) Die Vlbg. Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 29.4.1965 beschlossen, zu dem mit S 300.000, - veranschlagten Gemeindeanteil an den Gesamtkosten des Neubaues der Bahnhaltestelle Schlins einen 2o %igen Beitrag aus den besonderen Bedarfszuweisungen, jedoch höchstens S 60.000, - zu gewähren. Entsprechend dem für die Kostentragung vereinbarten Schlüssel entfallen von diesem Beitrag 66.67 % auf die Gemeinde Schlins. c) Die jeweiligen Unterausschüsse wählten folgende Vorsitzende: Planungs- u. Finanzierungsausschuß Brgm. Albert Rauch Bauausschuß GV Andreas Erne Forstausschuß Anton Bickel Jagdausschuß GV Vinzenz Hartmann Friedhofausschuß Brgm. Albert Rauch -2- d) Im Doktorhaus des Sanitätssprengeis Jagdberg wurde eine Ölheizungsanlage eingebaut. Für deren Kosten von S 30.000, soll die Gemeinde Schlins einen aliquoten Teil von S 7.000, übernehmen. Die Gemeindevertretung ist im allgemeinen der Ansicht, daß diese Kosten nicht von der Gemeinde übernommen werden sollen und daß eine Sitzung des Sanitätssprengeis einer Kostenübernahme unbedingt vorausgehen muß. 3. Die Baumeisterarbeiten für die Neubauten Gemeindehaus und Postamt werden an Maurermeister Martin Bischof, Nenzing, unter folgenden Bedingungen vergeben: Bei einer möglichen Terminverkürzung der Fertigstellung auf 1. November 1965 wird der Anbotsbetrag nach einem noch abzuschließenden gemeinsamen Vertrag bezahlt. Bei Nichteinhaltung dieses geforderten Fertigstellungstermines (1.11.1965) werden von der gesamten Bausumme 2 % Skonto in Abzug gebracht. Nach dem offerierten Fertigstellungstermin (19*11.1965) tritt das im Vertrag festgesetzte Pönale von 2 %o der gesamten Bausumme pro Tag in Kraft. 4. Dem Vorschlag des Landeswohnbaufonds, den Gemeindewohnbauförderungsbeitrag 1965 um S 30.000, - auf S 100.000, - zu erhöhen, wird einstimmig stattgegeben. Die Bedeckung erfolgt aus Überschüssen der früheren Jahre. 5. Von dem aus dem Gemeindewalde geschlägerten Nutzholz (rund 120 fm) wird ungefähr die Hälfte im Versteigerungswege verkauft. Die andere Hälfte wird zum Teil für den Gemeindehausneubau reserviert und an fortsansäßige Bauwerber verkauft. 6. Folgende Ansuchen um käufliche Überlassung von Nutzholz zum Preise von S 622.- pro Festmeter werden einstimmig bewilligt: a) Erich Amann, Schlins 85 - 15 fm b) Erich Gabriel, Schlins 44 - 12 fm 7. Aus gemeindeeigener Gp.Nr. 2025/12 wird an die Fa. Josef Mähr, Feldkirch, Schotter bis zu einer Höchstmenge von 4.000, - m3, gemessen im Loch, verkauft. Die Firma erklärt sich zusätzlich bereit, die Auskofferung und Kiesschüttung des Gehsteiges vom Stalleck des Hauses Nr. 84 bis zur Gießenbachbrücke sowie der Zufahrt zur "Mühle" auf ihre Kosten zu übernehmen. 8. Dem Ansuchen des Josef Zip um käufliche Überlassung eines Teilstückes aus der Wegparzelle Nr. 2732 und eines Teiles der gemeindeeigenen Gp.Nr. 29o8 wird mit folgender Einschränkung entsprochen: Die Festlegung der neu zu schaffenden Grenze soll an Ort und Stelle durch den Gemeinderat erfolgen. Der Verkauf ist durch das beabsichtigte Bauvorhaben des Josef Zip notwendig. Die Wegparzelle muß erhalten bleiben, wird jedoch geringfügig verlegt. Der Kaufpreis wird in diesem Falle mit S 25.- pro m2 festgesetzt. Bei weiteren Verkäufen von gemeindeeigenen Gründen sollen die Verkaufspreise fallweise festgesetzt werden. 9. Dem Ansuchen des Gottlieb Kessler, Schlins 189, um Gewährung einer Bauabstandsnachsicht von 2.- m zur gemeindeeigenen Gp.Nr. 840/30 wird entsprochen. -310. Zur Neuuniformierung der Gemeindemusik Schlins gewährt die Gemeinde Schlins ein Beitrag von S 20.ooo, - 11. Dem Kirchenchor Schlins wird ein Unterstützungsbeitrag von S 1.500, - gewährt. Dem Presbyterium der evangelischen Gemeinde wird für den Kirchenneubau in Feldkirch-Levis ein Beitrag von S 200, - überwiesen. 12. Zum Gesetzesbeschluß des Vlbg. Landtages über eine 4. Landarbeitsordnungsnovelle wird kein Antrag auf Abhaltung einer Volksabstimmung gestellt. 13. Dem Ansuchen der Firma Josef Erne & Co um Genehmigung des Wasseranschlusses bei der Sennereibrücke wird zu den üblichen Bedingungen entsprochen. 14. Für Springbrunnen und Freibäder wird für den Wasserbezug ein von der Wassergebührenkommission neu festzusetzender Pauschalbetrag eingehoben. Der Bürgermeister macht auf die großen Schwierigkeiten aufmerksam, zusätzliche Arbeitskräfte für Gemeindearbeiten zu bekommen. Die Gemeindevertretung ist daher der Ansicht, daß eine individuelle Entlohnung in besonderen Fällen gerechtfertigt erscheint. Zur Durchführung von Grabungsarbeiten zum Legen einer Wasserleitung von der Dorfstraße bis zur Sennereibrücke durch das Grundstück des Vinzenz Hartmann werden die Bedingungen des Grundstückeigentümers angenommen und für deren Einhaltung gesorgt. Die Erstellung einer Grenzmauer zur Gp.Nr. 535, südlich des Gerätehauses, wird um den Angebotpreis von S 3.500, - an Herbert Mähr, Schlins 206, vergeben. Vorhandene Betonsäulen sollen eingegossen werden. 15. Dem Ansuchen des Erich Amann, Schlins 85, um Bauabstandsnachsicht von 2.- m zur Gp.Nr. 552 wird die Genehmigung erteilt. Schluß der Sitzung um 23.45 Uhr Es ist jedermann berechtigt, im Falle einer vermeintlichen Gesetzeswidrigkeit oder Unwirtschaftlichkeit dieser Beschlüsse eine Aufsichtsbeschwerde entweder beim Gemeindeamt oder unmittelbar bei der Aufsichts- bezw. Genehmigungsbehörde innerhalb von 2 Wochen nach Verlautbarung einzubringen.