19870413_GVE017

Dateigröße 423.92 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 12.06.2021, 07:36
Gemeinde Schlins
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schlinsvertretung
Dokumentdatum 1987-04-13
Erscheinungsdatum 1987-04-13
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen GVE-Protokolle_gve
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

[-1-] 17. SITZUNG Sitzungstag: 13. April 1987 Sitzungsort: Sporthaus des FC-Schlins Jagdbergstr. 5 Namen der Mitglieder des Stadt-, Markt-, Gemeinderats, des Verwaltungsrats der Verwaltungsgemeinschaft* anwesend abwesend Abwesenheitsgrund Vorsitzender: Erich Jussel Erich Galehr GV Franz Lümbacher GV anderw. verhindert dienstl. verh. Niederschriftführer: Siegfried. Jenni Franz Rauch Alois Ehrenberger Manfred Goldmann Edwin Greußing Rudolf Kloo Rainer Ganahl Martin Eberl Karl Budin Dr. Erwin Sonderegger Reinold Begle Ing. Siegfried Stähele Alfons Matt Gerlinde Parisse Alois Bischof Josef Mähr Werner Dingler [-2-] Tagesordnung 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Genehmigung der Verhandlungsschrift der 16. Sitzung vom 26.1.1987 3. Entsendung eines Mitgliedes und eines Stellvertreters in den Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband 4. Straßenbezeichnung für Baugrundstücke der Geschwister Büchel 5. Haftungsübernahme für einen Kredit der Musikschule Walgau 6. Umwidmung von Grundstücken im Sägacker 7. Annahme einer Verpflichtungserklärung für die Sanierung des Vermülsbaches 8. Wohnungsablöse Dona Anton u. Luise, Schulgasse 20 9. Berichte 10. Allfälliges -1- GEMEINDEAMT SCHLINS Schlins, am 16.4.1987 Verhandlungsschrift über die am Montag, dem 13.4.1987 um 20 Uhr im Sporthaus des Fußballclubs Schlins, Jagdbergstraße 5, abgehaltene 17. Sitzung der Gemeindevertretung Schlins. Anwesend: Bürgerm. Erich Jussel, Vizebürgerm. Albert Hartmann, die Gem.Räte Franz Rauch u. Dr. Erwin Sonderegger, 12 Gemeindevertreter und die Ersatzleute Karl Budin u. Alois Bischof Entschuldigt abwesend: Erich Galehr und Franz Lümbacher Der Vorsitzende stellt fest, daß die Einladungen zur 17. Sitzung ordnungsgemäß zugestellt wurden und die Beschlußfähigkeit gegeben ist. Erledigungen 1. Bürgermeister E. Jussel eröffnet die Sitzung und begrüßt die Gemeindevertreter sowie die zu dieser Sitzung gekommenen Zuhörer recht herzlich. 2. Gegen die Verhandlungsschrift über die 16. Sitzung vom 26.1.1987 wird kein Einwand erhoben. Diese gilt daher als genehmigt. 3. In den Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband werden Brgm. Erich Jussel als Mitglied, und Gem.Rat Dr. Erwin Sonderegger als Stellvertreter entsendet. Abstimmungsverhältnis 17:1 (Dr. Sonderegger, bei der Abstimmung über seine Person betreffend) 4. Gemäß § 15 (3) des Gemeindegesetzes, LGBl. 40/1985, wird verordnet: Der. Hang bzw. die Bauplätze östlich des Anwesens Quadernstraße 20 erhalten die Bezeichnung "FINGABÜHEL". Diese Bezeichnung wurde aus dem Flurnamenbuch entnommen. 5. Die Gemeinde Schlins übernimmt als Mitglied der Musikschule Walgau bis zum Jahre 1990 die anteilige Haftung für einen Kredit in laufender Rechnung bei der Raika Nenzing (Gesamthaftungssumme aller Mitgliedsgemeinden S 2.000.000, -) gemäß der jeweils gültigen Schülerzahl. Gleichzeitig wird beschlossen, daß die Gemeinde für das Jahr 1987 einen maximalen Abgangsbetrag von S 5.000, - pro Schüler bezahlt. Die Beschlüsse werden einstimmig gefaßt. -26. Über die vier Änderungsvorschäge zum Flächenwidmungsplan wird in der Reihenfolge des Eingangsdatums wie folgt beraten und abgestimmt: Antrag Nr. 1: Rauch Elmar, Brunnenweg 1 Dem Vorschlag auf Umwidmung der Gp. 2837 von Baumisch- in LandWirtschaftsgebiet wird nicht stattgegeben. Begründung: Die vorgenannte Grundparzelle wurde bereits im Jahre 1975 als Baumischgebiet gewidmet. Im Rahmen der Funfjahresüberarbeitung des Flächenwidmungsplanes in den Jahren 1981 und 1986 wurden keine Umwidmungen angestrebt. Die Herausnahme dieses Grundstückes aus dem großräumigen Baumischgebiet würde den Zielsetzungen des Raumplanungsgesetzes widersprechen. Antrag Nr. 2: Klein Rosa, Walgaustraße 58 Dem Vorschlag auf Umwidmung der Gp. 2836/3 von Baumisch- in Landwirtschaftsgebiet wird nicht stattgegeben. Begründung: Siehe Antrag 1 Antrag Nr. 3: Mag. Dorn Wilfried, Winkelweg 3 Dem Vorschlag auf Umwidmung der Gp. 2841/1 von Baumisch- in Bauerwartungsgebiet wird nicht stattgegeben. Begründung: Siehe Antrag 1 Antrag Nr. 4 : Hartmann Anna und Raid Ilse, Hauptstraße 42 Dem Vorschlag auf Umwidmung einer Teilfläche der Gp. 329/3 von Baugebiet in Landwirtschaftsgebiet wird nicht stattgegeben. Begründung: Die vorgenannte Grundparze11e wurde bereits im Jahre 1975 im gesamten Ausmaße als Baugebiet gewidmet. Eine Umwidmung auf Landwirtschaftsgebiet wurde im Rahmen der Fünfjahresüberarbeitung nie angestrebt. Bei einer beabsichtigten Bebauung der gegenständlichen Teilfläche könnten die auf diesem Grundstück verlegten Verdampferröhre (für Heizzwecke) entfernt oder auf dem angrenzenden Landwirtschaftsgebiet neu verlegt werden. -3- 7. Die Gemeinde übernimmt gegenüber Bund und Land die Verpflichtung zur Übernahme des Drittelanteiles an den mit 1, 2 Mill. Schilling aufgewendeten Kosten für die Sanierung des Vermülsbaches sowie die ordnungsgemäße Instandhaltung der ausgeführten Bauwerke aus Eigenmitteln zu tragen. Der Beschluß des Gemeindevorstandes vom 21.7.86, Punkt 2 (der Gemeindevertretung zur Kenntnis gebracht am 28.7.86) wird aufgehoben, da seinerzeit die Baukosten noch mit S 800.000, - angenommen worden sind. Es wird in diesem Zusammenhang bemängelt, daß das Landeswasserbauamt die Verpflichtungserklärung über die höhere Baukostensumme erst nach Bauvollendung von der Gemeinde eingeholt hat. 8. In der Angelegenheit der Abfindung für die Wohnungen im gemeindeeigenen Gebäude Schulgasse 20 werden auf Grund der vom Vorsitzenden bekanntgegebenen Verhandlungsergebnisse folgende Beschlüsse einstimmig gefaßt: a) Die gemeindeeigene Gp. 271 wird nach Maßgabe des vorliegenden Entwurfes geteilt. Die Ehepaare Anton und Luise Dona sowie Willi und Emma Erhart erhalten gemeinsam aus der obgenannten Grundparzelle eine Fläche von ca. 800 m2. Hiefür hat das Ehepaar Willi u. Emma Erhart an die Gemeinde einen Betrag von S 280.000, für 400 m2 zu bezahlen. Die Restfläche gilt als Wohnungsabfindung für sämtliche Räume des Hauses Schulgasse 20. Beide Ehepaare haben gleichzeitig mit der Kaufvertragsunter Zeichnung einen gerichtlichen Räumungsvergleich per 30.4.1988 zu unterzeichnen. Die Vermessungs-, Vertrags- und Verbücherungskosten gehen zu Lasten der Gemeinde. Innerhalb Jahresfrist müssen Baumaßnahmen auf der Gp. 271 gesetzt bzw. vollendet werden, ansonsten der Bauplatz zu den gleichen Bedingungen an die Gemeinde zurückgeht. b) Nachfolgend der unter a) getroffenen Entscheidung erwirbt Erich Jussel, Hauptstraße 70, aus der obgenannten Gp. 271 einen 5 m breiten Streifen entlang der Bp. 177 mit ca 150 m2 zum Preis von S 700, -/ml zur Schaffung einer Zufahrt zu seinen Grundstücken Gp. 280 und 279. Von den unter a) genannten Vermessungs-, Vertrags- und Verbücherungskosten übernimmt Jussel E. den in solchen Fällen üblichen Anteil. 9. Berichte : a) In Sehl ins ist derzeit keine Möglichkeit einer Bauschutt- und Aushubmaterialablagerung gegeben. In absehbarer Zeit soll ein Platz hiefür in Satteins zur Verfügung stehen. -4Es wird die Auffassung vertreten, daß ausschließlich für das Material vorstehender Art möglichst in kurzer Zeit eine geeignete Deponiemöglichkeit in Schlins selbst geschaffen werden soll. b) Die neuesten Untersuchungsergebnisse über das Trinkwasser werden bekanntgegeben. Während die Qualität des Wassers im Quellbereich (Tiefbrunnen) nicht zufriedenstellend ist, weist die Netzprobe beim Wasserverbraucher auf Grund der laufenden Chlorung ein gutes Ergebnis auf. Im Quellbereich werden weitere Untersuchungen zur Lokalisierung der negativen Einflüsse durchgeführt, und die entsprechenden Maßnahmen zur Beseitigung derselben eingeleitet. Vor Beginn der Bauarbeiten zur Neuerschließung des Tiefbrunnens im Tobel wurden die erforderlichen Qualitätsuntersuchungen durchgeführt, die positive Ergebnisse zeigten. Um so mehr herrscht nun bei den Experten Verwunderung darüber, daß die Qualität nicht mehr entsprechen soll. Es war daher notwendig, vorerst eine Chloranlage zu installieren, welche eine Qualitätsverbesserung zur Folge hatte. Obwohl diese Anlage von einer speziellen Firma eingebaut wurde, kam es bezüglich der Chlorung zu unangenehmen Vorkommnissen, die sich zum Teil durch üblen Chlorgeruch beim Wasserverbraucher bemerkbar machten. Seitens der Gemeindevertreter wird bemängelt, daß die Information der Bevölkerung über die Wasserqualität und die beabsichtigten Vorhaben zur Verbesserung derselben unterlassen worden ist. c) Auf die ablehnende Stellungnahme der Gemeinde zur beabsichtigten Änderung des Landesforstgesetzes hat das Amt der Landesregierung mit Schreiben vom 18.3.87 geantwortet, jedoch ohne auf die finanziellen Belange der Gemeinde näher einzugehen. d) Die Gemeinde wird zur beabsichtigten Schulfreierklärung der Samstage an der Volksschule Schlins erst nach Vorlage des Abstimmungsergebnisses eine Stellungnahme abgeben. e) Mit dem Neubau der Vermülsbachbrücke an der Walgaustraße wurde begonnen. Infolge zu gering dimensionierter Rohre für die Umleitung des Vermülsbaches ist dieser anläßlich von Regenfällen im Bereich der Baustelle z.T. über das westseitige Ufer getreten. f) Am 23.3.1987 fand die wasserrechtliche Verhandlung über die Bauabschnitte 02 der Ortskanalisation und der Wasserversorgung statt. g) Am Samstag, 11.4.87, hat eine Truppe von 27 Mann von der Kaserne Galina im Rahmen des Umweltschutztages Bepflanzungen entlang des Windschutzgürte1s am Vermülsbach durchgeführt. Hiefür gebührt ihnen Dank und Anerkennung. -510. Allfälliges: - Der Bürgermeister dankt dem Fußballclub für die Einladung zur Besichtigung des umgebauten Sporthauses sowie für die Zurverfügungstellung des Raumes für die heutige Gemeindevertretungssitzung. Der Obmann des FC, Ing. Siegfried Stähele, schilderte in einem kurzen Statement den Werdegang des Umbaues. Die Kosten beliefen sich auf ca. S 340.000, -, wovon der Fußballverband und das Land Vorarlberg bedeutende finanzielle Zuwendungen zum Umbau leisteten. Ebenso stellte der Verein selbst namhafte Mittel für Einrichtungsgegenstände zur Verfügung. Zu guter Letzt konnte der Obmann auch auf sehr gute mannschaftliche Erfolge des FC-Schlins verweisen. Im Anschluß daran konnten sich die Gemeindevertreter von der sehr soliden Ausführung der Arbeiten, welche in Eigenregie durch Mitglieder des FC sowie durch Gönner des Vereines durchgeführt wurden, überzeugen. Schluß der Sitzung um 22.15 Uhr Der Schriftführer: Der Bürgermeister: