19630322_GVE028

Dateigröße 1.46 MB
Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 12.06.2021, 07:27
Gemeinde Schlins
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schlinsvertretung
Dokumentdatum 1963-03-22
Erscheinungsdatum 1963-03-22
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Inhalt des Dokuments

-1- Verhandlungsschrift über die am 22. März 1963 im Gemeindeamte unter dem Vorsitze des Bürgermeisters Bösch abgehaltene Sitzung der Gemeindevertretung Schlins. Anwesend: Bürgermeister, 2 Gemeinderäte, 8 Gemeindevertreter und die Ersatzmänner Dona und Madlener. Entsch.[uldigt] abwesend: GV Karl Galehr u. GV Franz Josef Jussel. Beschlüsse 1.) Die Verhandlungsschrift der letzten Sitzung wurde durch Schriftführer Hartmann verlesen und ohne Einwand angenommen. 2.) Unter den aktuellen Tagesfragen gab der Bürgermeister bekannt, dass der Gendarmerieposten Schlins mit 1. März d. J. aufgelassen und die Agenden vorläufig dem Gendarmerieposten Satteins übertragen wurden. Gegen diese Auflassung wurde von Seiten der hiesigen Gemeinde ein Einspruchsschreiben gerichtet. Der Abbruch des alten Gemeindeschuppens wurde den niedrigsten Offertstellern Rupert Bont und Adelbert Fischer übertragen. In Sache Siedlungsbau wurde von der Siedlungsgesellschaft Dornbirn [VOGEWOSI] eine Planung vorgelegt, die noch einer Überprüfung und Grundreduzierung bedarf. In diesem -2- Zusammenhang soll mit der Firma Lorünser ein Grundtausch angestrebt werden. Die weiteren Veranlassungen werden dem Bürgermeister im Verein mit dem Planungs- und Bauausschuss übertragen. Gegen die Neuerschliessung von Baugelände an der Gortgasse erhebt die Gemeinde keinen Einspruch, soferne von den Bauwerbern keinerlei Ansprüche gestellt werden und bei Verbauungen der Vorarlberger Landesbauordnung entsprochen wird. 3.) Die Bauarbeiten für das Feuerwehrgerätehaus wurden der Baufirma Jakob Bischof, Gisingen, übertragen. Mit Bauunternehmer Bischof wird ein entsprechender Bauvertrag abgeschlossen. 4.) Die Gemeinde Schlins hat das Schreiben der Agrarbezirksbehörde Bregenz vom 9.5.1962 Zl. III 473/1962, wonach der ostwärts der Bahnhofstrasse liegende Grundstreifen aus der Gp. Nr. 874/1 KG Schlins von der Giessenbachbrücke Gp. Nr. 2792/1 bis einschliesslich Siedlungsanwesen Martin Gantner Gp. 874/10 sowie der Grundstreifen südlich der Gp. Nr. 874/7 (Anwesen Alwin Mährs Erben) bei der Gemeinde verbleiben, zur Kenntnis genommen. Als rechtliche Entschädigung übernimmt die Gemeinde Schlins die Erstellung und Erhaltung des Zaunes entlang des ostwärtigen Grundstreifens -3- An der Bahnhofstrasse von der Giessenbachbrücke bis einschliesslich Siedlungsanwesen Martin Gantner Gp. Nr. 874/10 Vermarktungsgrenze zum Grundstück Auweide der Agrargemeinschaft Schlins. Der besagte Grundstreifen an der Bahnhofstrasse wurde von der Gemeinde in Anbetracht einer späteren Gehsteigsteigerstellung angefordert. 5.) Den Parteien Erwin Lampert, Schlins 158, alte Siedlung und Lorenz Lässer, Schlins 93, wird der Wasseranschluss bei ihren Bauplätzen bewilligt. 6.) Allfälliges: Über die endgültige Verlegung der Telefonleitung im neuen Friedhofteil wurde vom 1. Gemeinderat Prof. Rauch Bericht gegeben. Diese Leitung soll verkabelt werden, sodass im Friedhof keinerlei Störungen auftreten. Dem Verband Vorarlberger Schiläufer wurde in Anbetracht der Vorbereitungen für die Olympiade 1964 ein Beitrag (200.- S) bewilligt. Schluss der Sitzung um 23.00 Uhr Gegen diesen Beschlüsse steht die Berufung offen, die vom Tage der Verlautbarung an, -4- binnen 14 Tagen schriftlich beim Gemeindeamte Schlins einzubringen wäre. Der Schriftführer Hartmann Vinzenz Der Bürgermeister: Richard Bösch