19650129_GVE045

Dateigröße 1.75 MB
Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 12.06.2021, 07:45
Gemeinde Schlins
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schlinsvertretung
Dokumentdatum 1965-01-29
Erscheinungsdatum 1965-01-29
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Inhalt des Dokuments

-1- Verhandlungsschrift über die am Freitag, den 29. Jänner 1965 um 20.15 Uhr im Gemeindeamt unter Vorsitz des Bürgermeisters Albert Rauch abgehaltene Sitzung der Gemeindevertretung Schlins. Anwesend: Bürgermeister, 2 Gemeinderäte, 10 Gemeindevertreter und Ersatzmann Werner Bernhart. Entschuldigt abwesend: GV Josef Bischof und Fritz Amann. Tagesordnung 1. Verlesung und Genehmigung der Verhandlungsschrift der letzten Sitzung 2. Berichte des Bürgermeisters 3. Genehmigung des Jahresvoranschlages 1965 4. Platter Michael in Schlins 92; Ansuchen um käufliche Überlassung von Nutzholz 5. Vergabe der Arbeiten zur Neuerstellung der Sennereibrücke und der Wiesenbachteilregulierung an Fa. Amann in Nenzing 6. Grundablöse für die Verbreiterung der Rönsbergstraße 7. Fa. Lorünser; Abstandsnachsicht gegenüber Gp. 874/26 und Gp. 874/27 für die Aufstockung des Südtraktes (Werkzeughalle) -2- Eingangs der Sitzung bringt der Vorsitzende einen Dringlichkeitsantrag ein, der von der Gemeindevertretung einstimmig angenommen und unter Punkt 7 der Tagesordnung behandelt wird. Beschlüsse und Berichte Zu 1) Die Verhandlungsschrift der Sitzung vom 30.12.64 wird verlesen und ohne Einwand angenommen. Zu 2.) Der Bürgermeister berichtet, daß a) am Dienstag, 9.2.65 die Eröffnung der Bahnhaltestelle Schlins und die Übergabe an die ÖBB erfolgen wird b) die Beurteilung der eingereichten Entwürfe zum Neubau des Gemeindehauses abgeschlossen sei c) demnächst eine Begehung des Vermühlbaches zwecks Ausbaggerungen desselben durch Vertreter des Landeswasserbauamtes und der Wildbachverbauung stattfinde d) Landesrat Elwin Blum, Hofrat Dipl. Ing. Göllner vom Amt der Vorarlberger Landesregierung und der Leiter des LWBA [Landeswasserbauamtes] Hofrat Dipl. Ing. Wagner das Projekt „Sennereibrücke und Wiesenbachteilregulierung“ am 18.1.65 an Ort und Stelle überprüft und geringfügige Planänderungen vorgenommen haben. Bezüglich der Privatüberbrückung für die Fa. Erne , Kostenaufteilung, -3- Instandhaltung und Mitbenützung für den öffentlichen Verkehr ist zwischen der Gemeinde und der Firma Erne ein eigener Vertrag abzuschließen. Zu 3) Der Voranschlag der Gemeinde für das Haushaltsjahr 1965 wird in der vorgelegten Fassung einstimmig genehmigt. Er weist an Einnahmen in der Erfolgsgebarung Einnahmen in der Vermögensgebarung zusammen Ausgaben in der Erfolgsgebarung Ausgaben in der Vermögensgebarung zusammen S 1.657.700.S 400.000.S 2.057.700.S 1.947.700.S 110.000.S 2.057.700.- aus und schließt somit ausgeglichen ab. Nach eingehender Debatte werden die Gemeindesteuern und –gebühren wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer: a) für land- u. forstwirtschaftliche Betriebe b) für sonstige Grundstücke 350 % 300 % 2. Getränkesteuer: Von allen Getränken mit Ausnahme von Bier, Milch u. Frühstückskaffee 10 % 3. Gewerbesteuer: a) nach dem Gewerbeertrag und –kapital b) Lohnsummensteuer 180 % 1000 % -4- 4. Hundesteuer: a) für männliche und weibliche verschnittene Hunde b) für weibliche unverschnittene Hunde 100.- S 150.- S 5. Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen: a) Wasseranschlußgebühr b) Kanalanschlußgebühr c) Wassergebühren: Grundgebühr pro Haushalt pro Person pro Spülklosett pro Bad 1000.- S 400.- S 40.- S 24.- S 50.- S 30.- S Kinder unter 14 Tagen werden nach folgendem Schlüssel berücksichtigt: Kinderanzahl: Die volle Gebühr von S 24.- zu bezahlen für: 1 2 3 4 5 6 7 1 2 2 2½ 3 3½ 4 usw. Die neugeborenen Kinder bleiben im Geburtsjahr unberücksichtigt, Kinder, die während des laufenden Jahres das 14. Lebensjahr vollenden, werden noch das ganze Jahr bis 31. Dezember in die Ermäßigung einbezogen. -5- Großvieh über zwei Jahre Jungvieh über 3 Monate bis 2 Jahre Schweine über 2 Monate 10.- S 3.- S 2.- S Als Stichtage gelten: a) für den Personenstand der 1. Jänner b) für den Viehstand der 3. Dezember In 10 Betrieben mit größerem Wasserverbrauch werden auf Kosten der Gemeinde Wasseruhren eingebaut. Für diese Betriebe wird am Ende des Jahres 1965 der Kubikmeterpreis f. d. bezogene Wasser gestaffelt festgesetzt. Nach dem 1. Halbjahr 1965 ist jedoch die 1. Rate der Wassergebühr noch in der letztjährigen Höhe zu bezahlen. Bei der Jahresabrechnung wird dann dieser Betrag berücksichtigt. Zu 4) Plattner Michael wird die käufliche Überlassung von 12.- fm stehendem Nutzholz zum fm Preis von S 555.- genehmigt. Zu 5) Die Ausführungsarbeiten für den Neubau der Sennereibrücke und der Teilregulierung des Wiesenbaches werden vorbehaltlich der Zustimmung des Landeswasserbauamtes um den Offertbetrag von S 137.549, 50 an die Fa. Josef Amann, Baugeschäft in Nenzing vergeben. Zu 6) Der Bürgermeister wird beauftragt, mit den Anrainern der bereits zur Staubfreimachung -6- Ausgeschriebenen Rönsbergstraße bezüglich Grundablöse für das Teilstück von der Brücke bei Fetzel Gabriel bis zur Einmündung bei Schwald Oskar in Verhandlung zu treten. Zu 7) Der Fa. Lorünser, Leichtmetellwerk KG in Schlins, werden die mit h[ier]a.[mtlichem] Bescheid vom 11.8.64 gegenüber den Gp. 874/26 und Gp. 874/27 festgelegten Bauabstandsnachsichten auch für die neugeplante Aufstockung des Südtraktes (Werkzeughalle) bewilligt. Schluß der Sitzung um 24.00 Uhr. Der Schriftführer Siegfried Jenny Der Bürgermeister: Albert Rauch