19630817_GVE031

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 12.06.2021, 07:44
Gemeinde Schlins
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schlinsvertretung
Dokumentdatum 1963-08-17
Erscheinungsdatum 1963-08-17
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Inhalt des Dokuments

-1- Verhandlungsschrift über die am Samstag, den 17. August 1963 im Gemeindeamte unter dem Vorsitze des Bürgermeisters Bösch stattgefundene Sitzung der Gemeindevertretung Schlins. Anwesend: Bürgermeister, 2 Gemeinderäte und 10 Gemeindevertreter und 2 Ersatzmänner. Entsch.[uldigt] abwes.[end]: Amann Fritz u. Schuster Beschlüsse 1.) Die Verhandlungsschrift der letzten Gemeindevertretungssitzung wurde verlesen und ohne Einwand angenommen. 2.) Dem Berichte des Bürgermeisters war zu entnehmen, dass die Jungbürgerfeier am 1. September d. J. stattfindet. Sie soll wieder in würdigem Rahmen abgehalten werden, wobei sowohl an die Jungbürger als auch an die mitwirkenden Vereine und Körperschaften schriftliche Einladungen ergehen. Im weiteren verlas der Vorsitzende eine Zuschrift der Agrarbezirksbehörde Bregenz, aus der hervorging, dass der ostwärtige Grundstreifen an der Bahnhofstrasse, der seinerzeit der Gemeinde zugesprochen wurde, nicht in eine eigene Grundparzelle getrennt werden könne, -2- Hingegen der Gemeinde das Verfügungsrecht laut früheren gegenseitigen Abmachungen zustehe. In dieser Sache sei das Einvernehmen mit der hiesigen Agrargemeinschaft herzustellen. 3.) Rechnungsabschluss 1962 Der Rechungsabschluss für das Jahr 1962 wurde verlesen und in allen seinen Teilen erörtert. Er wies Einnahmen von S 1.792.442, 63 und Ausgaben von S 1.670.879, 03 auf, wobei sich ein Gebarungsüberschuss von S 121.563, 60 ergab. Durch die Inventur-Neuaufnahme wurde das Reinvermögen der Gemeinde mit S 5.029.966, 52 festgestellt. Bei einigen Posten, so beim Wasserleitungsbau an Frommengersch und Sägacker, beim Friedhoferweiterungsbau mit Leichenhalle und bei der Neuanschaffung der Schulmöbel für die 5 Klassen Volksschule wurden die Voranschläge überschritten und werden diese Überschreitungen im Nachhinein von der Gemeindevertretung genehmigt. Bezüglich der Rückzahlung des Darlehens an die Sparkasse Feldkirch wurde erwogen, von einer Rückzahlung Abstand zu nehmen, da die vorhandenen Mittel für die laufenden und für die noch in Angriff zu nehmenden Bauvorhaben dringend benötigt werden. -3- Der Rechnungsabschluss wurde sodann in seiner Gesamtheit genehmigt, der Kassier auf Empfehlung des Überprüfungsausschusses entlastet und ihm für die saubere BuchKassaführung der Dank ausgesprochen. 4.) Dem Ansuchen der Anrainer und Bewohner der Quadernstrasse und Rönsbergstrasse um Ausbau der Quadernstrasse bis Einmündung Rönsbergstrasse wurde entsprochen, nachdem die Grundablöseverhandlungen zufriedenstellend abgeschlossen werden konnten. Die schriftlichen Grundablöseabmachungen wurden bereits getätigt. Die auflaufenden Mehrkosten für dieses Strassenprojekt sind durch diese Beschlussfassung genehmigt. Stimmenverhältnis 14 ja, 1 nein bezüglich Grundablöse. 5.) Die Hauptwasserleitungsstränge in die geplanten Neusieglungen – Schlinserau und im Bettfall [Betfall] sollen von der Gemeinde erstellt werden. 6.) Dem Ansuchen um Wasseranschluss am Hauptwasserleitungsstrang für die Parteien Rudolf Müller Karl Galehr Herbert Nigsch Erwin Ott wurde die Bewilligung erteilt. Überdies wurde der Partei Rudolf Müller bei seinem geplanten Neubau an der Gortstrasse die Bewilligung zur Einleitung der Abwässer in die Gemeindekanalisation gegeben. Diese Bewilligung ist an die Erstellung einer vorschriftmässigen Dreikammerkläranlage gebunden. -4- 7.) Gegen die Gesetzesbeschlüsse des Vorarlberger Landtages. Pflichtschulorganisationsgesetz und Schulratsgesetz (Zusammensetzung des Schulrates) wurde kein Einwand erhoben. 8.) In die Kommission zur Erstellung der Geschworenen- und Schöffenliste 1964 wurde der Bürgermeister als Vorsitzender sowie die Gemeindevertreter Otto Gabriel, Anton Bickel und Vinzenz Hartmann sowie Fritz Amann namhaft gemacht. 9.) Dem Ansuchen Rudolf Bickel in Schlins Nr. 28 um käufliche Erweiterung von 15.- fm Nutzholz für Bauzwecke wurde die Bewilligung erteilt. Das Holz kann dem bereits geschlägerten Windwurf entnommen werden. Allfälliges: Unter Allfälligem wurden einige Anregungen zur Kenntnis genommen und werden dem Planungs- und Bauausschuss unterbreitet werden. Schluss der Sitzung um 23.00 Uhr Gegen diesen Beschlüsse steht die Berufung offen, die vom Tage der Verlautbarung an binnen 14 Tagen schriftlich beim Gemeindeamte Schlins einzubringen wäre. Der Schriftführer Hartmann Vinzenz Der Bürgermeister: Richard Bösch