19880718_GVE029

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 12.06.2021, 07:53
Gemeinde Schlins
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schlinsvertretung
Dokumentdatum 1988-07-18
Erscheinungsdatum 1988-07-18
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Inhalt des Dokuments

[-1-] 29. SITZUNG Sitzungstag: 18. Juli 19 Sitzungsort: Gemeindeamt-Sitzungssaal Namen der Mitglieder des Stadt-, Markt-, Gemeinderats, des Verwaltungsrats der Verwaltungsgemeinschaft anwesend abwesend Abwesenheitsgrund Vorsitzender: Erich Jussel GR GV GV GV GV GV im Ausland dienstlich familiär dienstlich im Ausland dienstlich Niederschriftführer: Siegfried Jenni Franz Rauch Edwin Greußing Rainer Ganahl Martin Eberl Erich Galehr Andreas Hackhofer Reinold Begle Ing. Siegfried Stähele Alfons Matt Gerlinde Parisse Franz Amann Leo Amann Albert Hartmann Mag. Helmut Amann Werner Dingler Dr. Erwin Sonderegger Alois Ehrenberger Rudolf Kloo Manfred Goldmann Franz Lümbacher Josef Mähr [-2-] Tagesordnung Die Sitzung war öffentlich — wurde gemäß Art. 52, Abs. 2 GO die Öffentlichkeit ausgeschlossen. 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift der 28. Sitzung vom 4.7.1988 2. Annahme der Zusicherung des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds vom 14.4.19 88 3. Genehmigung der vom Gemeindevorstand zur Beschlußfassung vorgelegten Verordnung über die Festsetzung der Entschädigung der Gemeindeorgane 4. Stellungnahme zu der am 27.7.1988 stattfindenden Wasserrechtsverhandlung für die Kraftwerke Motten und Schildried 5. Allfälliges Beilage: Verordnung zu Punkt 3 -1- GEMEINDEAMT SCHLINS Schlins, am 19.7.1988 Verhandlungsschrift über die am Montag, den 18.7.1988 um 20 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindeamtes abgehaltene 29. Sitzung der Gemeindevertretung Schlins. Anwesend: Bürgerm. Erich Jussel, Vizebgm. Albert Hartmann, Gem.Rat Franz Rauch, 9 GemeindeVertreter und die Ersatzleute Andreas Hackhofer, Franz Amann, Leo Amann und Mag. Helmut Amann Entsch. abwesend: GR Dr. Erwin Sonderegger, GV Alois Ehrenberger, Rudolf Kloo, Manfred Goldmann, Franz Lümbacher und Josef Mähr Der Vorsitzende stellt fest, daß die Einladungen zur 29. Sitzung ordnungsgemäß zugestellt wurden und die Beschlußfähigkeit gegeben ist. Erledigungen 1. Gegen die Verhandlungsschrift der 28. Sitzung vom 4.7.1988 wird kein Einwand erhoben. Diese gilt somit als genehmigt. 2. Die Gemeinde erklärt die vorbehaltlose Annahme der Zusicherung des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds vom 14.4.1988, Zl. 587.301/4-022/88 betreffend die Gewährung eines rückzahlbaren Fondsdarlehens für den Bau/der Abwasserbeseitigungsanlage, Bauabschnitt 02, in Höhe von 7, 7 Mill. Schilling (= 55 Prozent der mit 14 Mill. Schilling veranschlagten Baukosten). 3. Die vom Gemeindevorstand vorgelegte Verordnung über die Festsetzung der Entschädigung der Organe der Gemeinde Schlins wird einstimmig genehmigt. Diese Verordnung bedeutet eine Anpassung an die bereits geübte Praxis. Brgm. E. Jussel erklärt sich für befangen. 4. Kraftwerke Motten und Schildried: Der Vorsitzende bringt die in dieser Angelegenheit bisher gefaßten Beschlüsse zur Kenntnis; ebenso auch den in letzter Zeit mit dem Amt der Landesregierung durchgeführten Schriftverkehr. Nach eingehender Beratung wird für die am 27.7.88 in Bregenz stattfindende Wasserrechtsverhandlung folgende Aussage festgelegt: -2Die Gemeinde Schlins nimmt für dieses Verfahren Parteistellung in Anspruch, weil durch die geplanten Kraftwerksanlagen die Beschaffenheit, Ergiebigkeit und Spiegellage des Grundwassers im Gebiet der Gemeinde Schlins (ca. 37 ha) gefährdet oder beeinträchtigt werden kann. Da die entsprechenden Gutachten bis zur Wasserrechtsverhandlung den GemeindeVertretern nicht vorgelegt worden sind, kann keine Stellungnahme seitens der Gemeinde abgegeben werden. Sämtliche Gutachten, die anläßlich der Wasserrechtsverhandlung vorgestellt werden, sind der Gemeinde zur Verfügung zu stellen. Zum Studium der Amtsgutachten wird eine Frist von drei Monaten in Anspruch genommen. Erst dann kann eine Stellungnahme ausgearbeitet und vorgelegt werden. Dem Bürgermeister wird die Befugnis erteilt, das beantragte Projekt abzulehnen, wenn nach der Wasserrechtsverhandlung die Amtsgutachten der Gemeinde nicht zur Verfügung gestellt werden. Für den Fall, daß das beantragte Projekt dennoch genehmigt wird, verlangt die Gemeinde Schlins die Abgeltung jedes direkten und indirekten Schadens (Aufwandes), welcher der Gemeinde durch eine direkte oder indirekte Folge der Ausführung des Projektes entsteht. Einstimmiger Beschluß. In gegenständlicher Sache kann ein Rechtsbeistand bestellt werden, dessen Kosten mit S 20.000, - limitiert werden. Abstimmungsverhältnis 10 : 6 (Ing. S. Stähele, L. Amann, A. Matt, W. Dingler, R. Ganahl, A. Hackhofer) 5. Allfälliges: Die Kanal- und Wasserbauarbeiten in der Schulgasse werden infolge eines Betriebsurlaubes durch zwei Wochen unterbrochen. Inzwischen werden andere Partien die Vorplanie und Belagsarbeiten auf der Hauptstraße, im Burgweg und evtl. Walserweg bewerkstelligen. Bezüglich Verbauung der Gp. 279 u. 280 (E. Jussel) werden andere Lösungen angestrebt. Es wird beanstandet, daß häusliche Abwässer in größeren Mengen und in regelmäßigen Zeitabständen über den Straßenkanal in den Wiesenbach eingeleitet werden. Bei nächster Wahrnehmung sollen die Verursacher ausgeforscht werden. Die festgestellten baulichen Mängel am Arzthaus sollen behoben werden. Der bereits gefaßte Vorstandsbeschluß ist zu beachten. -3- - Laut Feststellung des Bauausschusses sollen die Fenster am Schulgebäude vor Anbringung der Jalousien gestrichen werden. Beide Anbotsteller für die Jalousien werden nochmals eingeladen, an Ort und Stelle die Montagemöglichkeit zu prüfen und konkrete Angebote zu stellen. Schluß der Sitzung um 22.20 Uhr Der Schriftführer: Der Bürgermeister: