19640723_GVE041

Dateigröße 2.39 MB
Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 12.06.2021, 07:55
Gemeinde Schlins
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schlinsvertretung
Dokumentdatum 1964-07-23
Erscheinungsdatum 1964-07-23
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Inhalt des Dokuments

-1- Verhandlungsschrift über die am Donnerstag, den 23. Juli 1964 um 20.15 Uhr im Gemeindeamt unter Vorsitz des Bürgermeisters Albert Rauch abgehaltene Sitzung der Gemeindevertretung Schlins. Anwesend: Bürgermeister, 2 Gemeinderäte, 10 Gemeindevertreter und die Ersatzmänner Anton Dona und Gottfried Madler Entsch. Abwesend: GV Ekkehard Mähr und Fritz Amann. Tagesordnung 1. Verlesung und Genehmigung der Verhandlungsschrift der letzten Sitzung 2. Bericht des Bürgermeisters 3. Gemeindehausbau: Bauplatzfrage, Erweiterung des Raumprogramms 4. Wasserleitungsbau Frommengersch und Bettfall [Betfall] 5. Josef Hinteregger in Schlins 72; Ansuchen um Bauabstandsnachsicht 6. Firma Lorünser; Ansuchen um nachträgliche Bauabstandsnachsicht 7. Oskar und Sophie Schwald; Ansuchen um Grundkauf im Ausmaße von ca. 40 m2 entlang der Quadernstraße -2- 8. Ing. Egon Espen in Schlins 176; Ansuchen um käufliche Überlassung von 7.- fm Nutzholz aus der Gemeindewaldung 9. Ankauf eines Leichenwagens 10. Neuregelung betreffend Durchführung des Schulgesundheitsdienstes 11. Entscheidung über Verlangen auf Abhaltung einer Volksabstimmung über drei Regierungsvorlagen: a) Gesetz über Kindergartenwesen b) Gesetz über Abänderung des Schulerhaltungsgesetztes c) Gesetz über Behördenzuständigkeit zur Ausübung der Diensthoheit über die Landeslehrer für öffentliche Pflichtschulen. 12. Beitritt der Gemeinde zum Vorarlberger Zivilschutzverband. Aufstellung eines Zivilschutzbeauftragten in der Gemeinde. 13. Übereinkommen zwischen Gemeinde und Wassergenossenschaft Oberwiesen wegen späterer Einleitungsmöglichkeit der Vorflut in die Gemeindekanalisation. 14. Erhöhung der Vorausbestellung der Walgau – Wanderkarte auf 600 – 700 Stück 15. Allfälliges -3- Beschlüsse und Berichte: Zu 1.) Die Verhandlungsschrift der letzten Sitzung vom 26.6.64 wird vom Schriftführer verlesen und ohne Einwand angenommen. Zu 2.) Der Bürgermeister berichtet über seine Vorsprache beim Vermessungsamt in Feldkirch betreffs Regelung der Besitzverhältnisse mit den Gebr.[üder] Schobesberger. Es wurde seitens des Vermessungsamtes in Aussicht gestellt, die Grundbesitzangelegenheit Schobesberger anläßlich der im Herbst d. J. im Gemeindegebiet durchzuführenden Vermessungsarbeiten in Ordnung zu bringen. Ein mündlicher Antrag des Dipl. Ing. Walter und der Ida Podzymek auf Ausstellung einer Bereitschaftserklärung der Gemeinde zur Grundablöse entlang der Rönsbergstraße (in der Katastralmappe nur mit 3.- m Breite eingezeichnet) wird vom Bürgermeister vorgebracht und nach kurzer Debatte von der Gemeindevertretung einhellig abgelehnt. Da es sich um eine Landesstraße handelt, wird allgemein die Ansicht vertreten, daß in diesem Falle das Landesstraßenbauamt an die Gemeinde herantreten soll. Die Gemeinde würde die Staubfreimachung der Rönsbergstraße sehr begrüßen. -4- Weiters berichtet er über die fast vollendete Instandsetzung der Feldwege, die Vorlage des Offertes von der Fa. Vonbun für Randsteine zur Gehsteigerstellung, den in Kürze zu erwartenden Abschluß des Übergabevertrages mit der ÖBB zwecks Bahnhaltestelle Schlins, die vom Kirchenrat bereits erfolgte Bestellung der Kirchturmuhr und die zur Hauptsache durchgeführten Vermarktungen der Gemeindestraßen. Zu 3.) Die schwierige Platzfrage für den Neubau eines Gemeindehauses wird dadurch gelöst, daß von den Geschwistern Mähr in Feldkirch 82 in zentral gelegener Lage das Grundstück Gp. Nr. 335/1 mit 19, 85 a zum Quadratmeterpreis von 110.- S und das Haus Nr. 59 auf Bp. Nr. 86 zum Preis von S 90.000.- angekauft wird. Der durch den Voranschlag 1964 nicht gedeckte Mehraufwand von ca. S 55.000.- wird den Überschüssen der Vorjahre entnommen. Nach fachmännischem Gutachten und übereinstimmender Auffassung der Gemeindevertretung sind somit die Vorteile einer günstigen Planung, einer evtl. Erweiterung des Bauprogrammes, der Möglichkeit einer längeren Bauzeit, einer ungestörten Benützung des alten Gemeindehauses samt Wohnung, der Ersparung der Abbruchkosten und des Erlöses aus dem späteren Verkauf des alten Gemeindehauses gegeben. -5- Zu 4.) a) Dem Ansuchen von vier Bauinteressenten im Bettfall [Betfall] um Erstellung einer Hauptwasserleitung wird dahingehend entsprochen, daß die GV Anton Büchel als Fachmann und Egon Espen als Vorsitzender des Bauausschusses diese Angelegenheit mit dem Planer der neuerstellten Wasserversorgungsanlage Dipl. Ing. Tschütscher besprechen, um in einer späteren Sitzung der Gemeindevertretung konkrete Vorschläge unterbreiten zu können. b) Im Zusammenhang mit dem Bau der bereits in einer früheren Sitzung beschlossenen Wasserleitung von der Walgaustraße bis Haus nr. 94 wird auch gleichzeitig das den heutigen Verhältnissen nicht mehr entsprechende Teilstück von H.Nr. 90 bis H.Nr. 100 erneuert. Zu 5.) Josef Hinteregger in Schlins 72 wird zur Erstellung eines Einfamilienhauses auf Gp. Nr. 1134/9 gegenüber den Gp. 1134/8 und 1131 eine Bauabstandsnachsicht von je 1.- m gewährt. Zu 6.) Der Fa. Lorünser wird nachträglich eine Korrektur der Bauabstandsnachsicht beim Erweiterungsbau (Lagertrakt der Schmiede und Büroräume) bewilligt. Die Abstände betragen zur Gp. 874/27 7, 20 m verjüngend auf 6, 55 m und zur Gp. 874/26 6, 55 m verjüngend auf 5, 40 m. -6- Zu 7.) An Sophie und Oskar Schwald in Schlins 147 wird auf ihr Ansuchen der Grundstreifen von ca 40. – m2 zwischen ihrem Hause und der Quadernstraße zum Preise von S 25.- pro m2 verkauft. Außerdem wird zur Bedingung gestellt, daß die bestehende Gartenmauer um 40 cm zurückversetzt und die Einfahrt zum Gemeindewald verbreitert wird. Zu 8.) Ing. Espen in Schlins 176 wird auf sein Ansuchen der käufliche Erwerb von 7.- fm Nutzholz aus der Gemeindewaldung bewilligt. Der Festmeterpreis beträgt S 555.- für stehendes Holz. Zu 9.) Ein Angebot der ehemaligen Bestattungsfirma Briem in Feldkirch über zwei Leichenwagen für Pferdezug wird abgelehnt. Entgegen diesem Angebot wird der 1 GR Anton Bickel beauftragt, Erkundigungen über einen für die Leichenbestattung geeigneten Pritschenwagen einzuholen. Zu 10.) Die Durchführung eines verbesserten und erweiterten Schulgesundheitsdienstes wird sehr begrüßt und hiefür von der Gemeinde S 20.- pro Kind und Jahr bereitgestellt. -11- Zu 11.) Zu den Gesetzesbeschlüssen des Vorarlberger Landtages über a) Kindergartenwesen (Kindergartengesetz) b) Änderung des Schulerhaltungsgesetzes (1. Schulerhaltungsgesetznovelle) und c) Behördenzuständigkeit zur Ausübung der Diensthoheit über die Landeslehrer für öffentliche Pflichtschulen (Landeslehrer-Diensthoheitsgesetz) wird kein Antrag auf Volksabstimmung gestellt. Zu 12.) Die Gemeinde tritt dem Verein des Vorarlberger Zivilschutzverbandes bei. Als Zivilschutzbeauftragter der Gemeinde wird GV Karl Galehr bestellt. Zu 13.) Zwischen der Gemeinde und Wassergenossenschaft Oberwiesen wird das Übereinkommen getroffen, wonach die Wassergenossenschaft bei späterer Stillegung (Unbrauchbarkeit) des Wasserkanals von der Schlosserei Büchel bis zum Vermülsbach die Möglichkeit hat, die Vorflut in die neuerbaute Gemeindekanalisation entlang der Quadernstraße einzuleiten. Zu 14.) Die Vorausbestellung der Walgau-Wanderkarte wird von 400 auf 650 Stück erhöht. Zu 15.) Allfälliges: Eine aufgetretene Grenzungenauigkeit beim Feuerwehrhaus soll durch die Gemeindemarker bereinigt werden. Ein mündlich beantragtes Fahrrecht über den Vorplatz des Feuerwehrhauses zur Gp. 537 wird abgelehnt. -12- Sämtliche Beschlüsse werden einstimmig gefaßt. Schluß der Sitzung um 23.00 Uhr. Es ist jedermann berechtigt, im Falle einer vermeintlichen Gesetzeswidrigkeit oder Unwirtschaftlichkeit dieser Beschlüsse eine Aufsichtsbeschwerde entweder beim Gemeindeamt oder unmittelbar von zwei Wochen nach Verlautbarung einzubringen. Der Schriftführer Jenny Der Bürgermeister: Albert Rauch