19861006_GVE014

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 12.06.2021, 08:05
Gemeinde Schlins
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schlinsvertretung
Dokumentdatum 1986-10-06
Erscheinungsdatum 1986-10-06
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Inhalt des Dokuments

[-1-] SITZUNG Sitzungstag: 6. Oktober 1986 Sitzungsort: Gemeindeamt-Sitzungssaal Namen der Mitglieder des Stadt-, Markt-, Gemeinderats, des Verwaltungsrats der Verwaltungsgemeinschaft anwesend abwesend Abwesenheitsgrund Vorsitzender: Erich Jussel entsch. GV E. Galehr unentsch. GV E. Greußing dienstl. verhindert Niederschriftführer: Siegfried Jenni Franz Rauch Alois Ehrenberger Manfred Goldmann Rudolf KLoo Rainer Ganahl Martin Eberl Karl Budin Dr. Erwin Sonderegger Reinold Begle Ing. Siegfried Stähele Alfons Matt Franz Lümbacher Gerlinde Parisse Albert Hartmann Josef Mähr Werner Dingler [-2-] Tagesordnung wurde gemäß Art. 52, Abs.2 GO die Öffentlichkeit ausgeschlossen. 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift der 13. Sitzung vom 28.7.1986 2. Annahme der Zusicherung des BMfBuT (Wasserwirtschaftsfonds) für ein rückzahlbares Fondsdarlehen in Höhe von S 900.000, 3. Beschlußfassung über die Aufbringung der 10 Prozent Eigenmittel in Höhe von S 150.000, - für die Erweiterung des Bauabschnittes 01 der Ortskanalisation 4. Straßenausbau "Baumgarten" und "Am Vermülsbach" 5. Kanalordnung und -gebühren: a) Kanalordnung der Gemeinde Schlins b) Verordnung über den Einzugsbereich der Sammelkanäle c) Verordnung über die Festsetzung der Kanalbeitrags- und gebührensätze sowie des Neubauwertes für aufzulassende Kläranlagen d) Verordnung über die Bewertungseinheit für Anschlußbeiträge für Betriebsstätten des Handels, des Gewerbes und der Industrie sowie für landwirtschaftliche Betriebe 6. Verordnung über die Festsetzung der Wasserverbrauchsabgabe 7. Berichte 8. Allfälliges Beilagen: Verordnungsentwürfe zu Pkt. 5 und 6 Kalkulation der Benützungsgebühr bei Annahme eines Beitragssatzes von S 180, - -1- GEMEINDEAMT SCHLINS Schlins, am 8.10.1986 Verhandlungsschrift über die am Montag, dem 6.10.1986 um 20 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindeamtes abgehaltene 14. Sitzung der Gemeindevertretung Schlins. Anwesend: Bürgerm. Erich Jussel, Vizebürgerm. Albert Hartmann, die Gem.Räte Franz Rauch und Dr. Erwin Sonderegger, 12 Gemeindevertreter und der Ersatzmann Karl Budin Entschuldigt abwesend: GV Erich Galehr Unentschuldigt abwesend: GV Edwin Greußing Der Vorsitzende stellt fest, daß die Einladungen zur 14. Sitzung ordnungsgemäß zugestellt wurden, und die Beschlußfähigkeit gegeben ist. Dem Antrag, daß Punkt 6 der Tagesordnung vor Punkt 5 behandelt wird, wird einstimmig stattgegeben. Erledigungen 1. Gegen die Verhand1ungsschrift über die 13. Sitzung vom 28.7.86 wird kein Einwand erhoben. Diese gilt daher als genehmigt. 2. Die Zusicherung des Bundesministeriums für Bauten und Technik (Wasserwirtschaftsfonds) über ein zusätzliches rückzahlbares Fondsdarlehen in Höhe von S 900.000, - für den Bauabschnitt 01 der Ortskanalisation wird angenommen. 3. Die Aufbringung der 10 Prozent Eigenmittel in Höhe von S 150.000, für die Erweiterung des Bauabschnittes 01 der Ortskanalisation wird beschlossen. 4. Straßenausbau "Baumgarten" und "Am Vermülsbach". a) Der Fa. Hilti & Jehle wird im Anhängeverfahren an die im Bau befindliche Kanalisierung der Auftrag zur Staubfreimachung der Straße Baumgarten in einer Breite von 4, - m erteilt. Abstimmungsverhältnis 11:5, GV Gerlinde Parisse befangen (J. Mähr, A. Matt, S. Stähele, Dr. Sonderegger u. Werner Dingler dagegen). b) Der Fa. Hermann Gort, Frastanz, wird im Anhängeverfahren an die im Bau befindliche Kana1isierung "VS III" der Auftrag zur Staubfreimachung der Straße "Am Vermülsbach" in einer Breite von 5, - m von der Quadernstraße bis zur Garageneinfahrt HNr. 6 erteilt. Die Bedeckung der Kosten erfolgt durch den Nachtragsvoranschlag 1986. -2- 5. Kanalordnung sowie ergänzende Verordnungen Der Vorsitzende bringt zur Einleitung dieses TO-Punktes die Absätze 2 und 3 der Stellungnahme des Amtes der Vlbg. Ld.Reg vom 23.7.86 über die Ermittlung des Beitragssatzes für die Kanalisationsbeiträge und der Kanalbenützungsgebühren vollinhaltlich zur Kenntnis. Anschließend werden von Seiten der Verwaltung die Kalkulationsgrundlagen näher erläutert, Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight und Rechenbeispiele sowie Vergleichswerte von anderen Gemeinden aufgezeigt. Die vom Ausschuß für Ver- und Entsorgung ausgearbeiteten Verordnungsentwürfe werden eingehend beraten und nach Vornahme diverser Änderungen einstimmig beschlossen: a) Kanalordnung der Gemeinde Schlins Der § 6 über aufzulassende Hauskläranlagen hat wie folgt zu lauten: "Bestehende Anlagen zur Klärung von häuslichen Abwässern sind vom Anschlußpflichtigen als solche aufzulassen, sobald die Einleitung ungeklärter häuslicher Abwässer in den Sammelkanal möglich ist." Der weitergehende Antrag, daß im § 12 (3) der letzte Satz gestrichen wird, wird mit 9 : 8 Stimmen angenommen (E. Jussel, J. Mähr, Fr. Rauch, M. Goldmann, K. Budin, R. Kloo, A. Ehrenberger u. M. Eberl dagegen). Zu § 16 (1) bleibt der Antrag, daß ein Rabatt von 30 % für Verbrauchsmengen über 5000 m3 außer Betracht bleibt, mit 16 : 1 Stimmen (J. Mähr) in der Minderheit. Der Antrag auf 30 % Nachlaß für Mengen über 1000 m3 wird mit 16 : 1 Stimmen (J. Mähr) angenommen. b) Verordnung über den Einzugsbereich der Sammelkanäle c ) Verordnung über die Festsetzung der Kana1beitrags- und -gebührensätze sowie des Neubauwertes für aufzulassende Kläranlagen Artikel II, Absatz 2, hat wie folgt zu lauten: Bei landwirtschaftlichen Betrieben wird pro haushaltszugehöriger Person eine Pauschalabwassermenge von 40 m3 pro Jahr zum Gebührensatz gemäß Absatz 1 verordnet. Im Artikel III sind auch die Kosten für die Versetzung der Kläranlagen zu berücksichtigen. d ) Verordnung über die Bewertungseinheit für Anschlußbeiträge für Betriebsstätten des Handels, des Gewerbes und der Industrie sowie für landwirtschaftliche Betriebe 1 (1) lit a) hat zu lauten: Sozialräume: 40 v.H. der Geschoßfläche -3- § 1 (1) lit b) hat zu lauten: Produktions- und Büroräume: 20 v.H. der Geschoßfläche Stimmenverhältnis bezüglich der vorgenannten Änderung 16 : 1 (J. Mähr) 6. Die Verordnung über die Festsetzung der Wasserverbrauchsabgabe wird nach Änderung des § 2, Abs. 1 u. 2 einstimmig beschlossen. Absatz (1): Änderung des Rabattsatzes von 20 auf 30 %. Absatz (2): Bei landwirtschaftlichen Betrieben wird pro haushaltszugehöriger Person eine Pauschalabwassermenge von 40 m3 pro Jahr zum Abgabensatz gemäß § 1 verrechnet. 7. Berichte - vertagt 8. Allfälliges - keine Wortmeldung Schluß der Sitzung um 23.35 Uhr Der Schriftführer: Der Bürgermeister 14. S I T Z U N G Sitzungstag: 6. Oktober 1986 Sitzungsort: Gemeindeamt-Sitzungssaal Vorsitzender: Erich Jussel Niederschriftführer: Siegfried Jenni Franz Rauch Alois Ehrenberger Manfred Goldmann Rudolf KLoo Rainer Ganahl Martin Eberl Karl Budin Dr. Erwin Sonderegger Reinold Begle Ing. Siegfried Stähele Alfon Matt Franz Lümbacher Gerlinde Parisse Albert Hartmann Josef MÄhr Werner Dingler entsch. GV E. Galehr dienstl. verhindert unentsch. GV E. Greußing Tagesordnung Die Sitzung war öffentlich — rtfcfcK SfiReSfCih —. Zu Punkt - - wurde gemäß Art. 52, Abs.2 G O die Öffentlichkeit ausgeschlossen. 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift der 13. Sitzung vom 28.7 .1986 2. Annahme der Zusicherung des BMfBuT (Wasserwirtschaftsfonds) für ein rückzahlbares Fondsdarlehen in Höhe von S 900.000, 3. Beschlußfassung über die Aufbringung der 10 Prozent Eigenmittel in Höhe von S 150.000, - für die Erweiterung des Bauabschnittes 01 der Ortskanalisation 4. Straßenausbau "Baumgarten" und "Am Vermülsbach" 5. Kanalordnung und -gebühren: a) Kanalordnung der Gemeinde Schlins b) Verordnung über den Einzugsbereich der Sammelkanäle c) Verordnung über die Festsetzung der Kanalbeitragsund -gebührensätze sowie des Neubauwertes für aufzulassende Kläranlagen d) Verordnung über die Bewertungseinheit für Anschlußbeiträge für Betriebsstätten des Handels, des Gewerbes und der Industrie sowie für landwirtschaftliche Betriebe 6. Verordnung über die Festsetzung der Wasserverbrauchsabgabe 7 . Berichte 8. Allfälliges Beilagen: Verordnungsentwürfe zu Pkt. 5 und 6 Kalkulation der Benützungsgebühr bei Annahne eineSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight s Beitragssatzes von S 180, - Schlins, am 8.10.1986 GEMEINDEAMT SCHLINS Verhandlungsschrift über die am Montag, dem 6.10.1986 um 20 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindeamtes abgehaltene 14. der Gemeindevertretung S i t z u n g Schlins. Anwesend: Bürgerm. Erich Jussel, Vizebürgerm. Albert Hartmann, die Gem.Räte Franz Rauch und Dr. Erwin Sonderegger, 12 GemeindeVertreter und der Ersatzmann Karl Budin Entschuldigt abwesend: GV Erich Galehr Unentschuldigt abwesend: GV Edwin Greußing Der Vorsitzende stellt fest, daß die Einladungen zur 14. Sitzung ordnungsgemäß zugestellt wurden, und die Beschlußfähigkeit gegeben ist . Dem Antrag, daß Punkt 6 der Tagesordnung vor Punkt 5 behandelt wird, wird einstimmig stattgegeben. E r l e d i g u n g e n 1. Gegen die Verhand1ungsschrift über die 13. Sitzung vom 28.7.86 wird kein Einwand erhoben. Diese gilt daher als genehmigt. 2. Die Zusicherung des Bundesministeriums für Bauten und Technik (Wasserwirtschaftsfonds) über ein zusätzliches rückzahlbares Fondsdarlehen in Höhe von S 900.000, - für den Bauabschnitt 01 der Ortskanalisation wird angenommen. 3. Die Aufbringung der 10 Prozent Eigenmittel in Höhe von S 150.000, für die Erweiterung des Bauabschnittes 01 der Ortskanalisation wird beschlossen. 4. Straßenausbau "Baumgarten" und "Am Vermülsbach". a) Der Fa. Hilti & Jehle wird im Anhängeverfahren an die im Bau befindliche Kanalisierung der Auftrag zur Staubfreimachung der Straße Baumgarten in einer Breite von 4, - m erteilt. Abstimmungsverhältnis 11:5, GV Gerlinde Parisse befangen (J. Mähr, A. Matt, S. Stähele, Dr. Sonderegger u. Werner Dingler dagegen). b) Der Fa. Hermann Gort, Frastanz, wird im Anhängeverfahren an die im Bau befindliche Kana1isierung "VS III" der Auftrag zur Staubfreimachung der Straße "Am Vermülsbach" in einer Breite von 5, - m von der Quadernstraße bis zur Garageneinfahrt HNr. 6 erteilt. Die Bedeckung der Kosten erfolgt durch den Nachtragsvoranschlag 1986. 5 . Kanalordnung sowie ergänzende Verordnungen Der Vorsitzende bringt zur Einleitung dieses TO-Punktes die Absätze 2 und 3 der Stellungnahme des Amtes der Vlbg. Ld.Reg vom 23.7.86 über die Ermittlung des Beitragssatzes für die Kanalisationsbeiträge und der Kanalbenützungsgebühren vollinhaltlich zur Kenntnis. Anschließend werden von Seiten der Verwaltung die Kalkulationsgrundlagen näher erläutert, und Rechenbeispiele sowie Vergleichswerte von anderen Gemeinden aufgezeigt . Die vom Ausschuß für Ver- und Entsorgung ausgearbeiteten Verordnungsentwürfe werden eingehend beraten und nach Vornahme diverser Änderungen einstimmig beschlossen: a) Kanalordnung der Gemeinde Schlins Der § 6 über aufzulassende Hauskläranlagen hat wie folgt zu lauten: "Bestehende Anlagen zur Klärung von häuslichen Abwässern sind vom Anschlußpflichtigen als solche aufzulassen, sobald die Einleitung ungeklärter häuslicher Abwässer in den Sammelkanal möglich ist." Der weitergehende Antrag, daß im § 12 (3) der letzte Satz gestrichen wird, wird mit 9 : 8 Stimmen angenommen (E. Jussel, J. Mähr, Fr. Rauch, M. Goldmann, K. Budin, R. Kloo, A. Ehrenberger u. M. Eberl dagegen). Zu § 16 (1) bleibt der Antrag, daß ein Rabatt von 30 % für Verbrauchsmengen über 5000 m3 außer Betracht bleibt, mit 16 : 1 Stimmen (J. Mähr) in der Minderheit. Der Antrag auf 30 % Nachlaß für Mengen über 1000 m3 wird mit 16 : 1 Stimmen (J. Mähr) angenommen. b) Verordnung über den Einzugsbereich der Sammelkanäle c) Verordnung über die Festsetzung der Kana1beitrags- und -gebührensätze sowie des Neubauwertes für aufzulassende Kläranlagen Artikel II, Absatz 2, hat wie folgt zu lauten: Bei landwirtschaftlichen Betrieben wird pro haushaltszugehöriger Person eine Pauschalabwassermenge von 40 m3 pro Jahr zum Gebührensatz gemäß Absatz 1 verordnet. Im Artikel III sind auch die Kosten für die Versetzung der Kläranlagen zu berücksichtigen. d) Verordnung über die Bewertungseinheit für Anschlußbeiträge für Betriebsstätten des Handels, des Gewerbes und der Industrie sowie für landwirtschaftliche Betriebe 1 (1) litSyntax Warning: Invalid Font Weight a) hat zu lauten: Sozialräume: 40 v.H. der Geschoßfläche § 1 (1) lit b) hat zu lauten: Produktions- und Büroräume: 20 v.H. der Geschoßfläche Stimmenverhältnis bezüglich der vorgenannten Änderung 16 : 1 (J. Mähr) 6 . Die Verordnung über die Festsetzung der Wasserverbrauchsabgabe wird nach Änderung des § 2, Abs. 1 u. 2 einstimmig beschlossen. Absatz (1): Änderung des Rabattsatzes von 20 auf 30 %. Absatz (2): Bei landwirtschaftlichen Betrieben wird pro haushaltszugehöriger Person eine Pauschalabwassermenge von 40 m3 pro Jahr zum Abgabensatz gemäß § 1 verrechnet. 7. Berichte - vertagt 8. Allfälliges - keine Wortmeldung S c h l o ß der Sitzung um 23, 35 Uhr Der Schriftführer: