19650911_GVE006

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 13.06.2021, 01:57
Gemeinde Schlins
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schlinsvertretung
Dokumentdatum 1965-09-11
Erscheinungsdatum 1965-09-11
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Inhalt des Dokuments

-0- 6. Sitzung Sitzungstag: 11. September 1965 Sitzungsort: Gemeindehaus-Sitzungszimmer anwesend abwesend Abwesenheitsgrund Vorsitzender: Rauch Albert Dörn Anton Schlichtherle B. Erne Andreas Amann Fritz Krankheit Auslandsreise verreist dienstlich verhindert Niederschriftführer: Hosp Josef Gabriel Otto Begle Robert Bischof Josef Reichart Josef Hartmann Vinzenz Hummer Heribert Dona Anton Büchel Anton Mähr Edelbert Bickel Anton Walter Friedrich -00- 1. Verlesung und Genehmigung der Verhandlungsschrift der 5. Gem.Vertretungssitzung 2. Offerteröffnung und Vergabe der Arbeiten zur Durchführung des Forstweg-Projektes "Montanastbach-Unterlauf" 3. Offerteröffnung und Vergabe der Zimmermannsarbeiten für den Gemeindehaus-Neubau 4. Vergabe der Schlägerungsarbeiten von ca 50, - fm Nutzholz im Gemeindewald 5. Stellungnahme der GV zu einem Schrb. der Geschw. Mähr, Schlins 13 u. 23 betreffend vorläufige Sanierung des Wiesenbaches 6. Stellungnahme der GV zum Antrag der Agrargemeinschaft betreffend Instandsetzung des St.Loi-Weges 7. Bewilligung des Wasseranschlusses für Geschwister Mähr, Schlins 261 8. Allfälliges -1- Verhandlungsschrift über die am Samstag, den 11. September 1965» um 20.15 Uhr, im Sitzungszimmer des Gemeindeamtes unter Vorsitz des Bürgermeisters Albert Rauch stattgefundenen 6. Sitzung der Gemeindevertretung Schlins. Anwesend; Bürgermeister, 2 Gemeinderäte, 8 Gemeindevertreter und die Ersatzmänner Anton Büchel und Edelbert Mähr Entsch. abwesend: GV Anton Dorn, Benjamin Schlichtherle, Andreas Erne und Fritz Amann Beschlüsse und Berichte: 1. Die Verhandlungsschrift der letzten Sitzung vom 27.8.1965 wird verlesen und einstimmig angenommen. 2. Die Arbeiten zur Durchführung des Forstwegprojektes "Moatanastbach-Unterlauf" werden an die Baufirma Josef Mähr, Feldkirch vergeben (12 Stimmen dafür, GR Walter Fritz enthält sich der Stimme). Der Vorschlag von Hofrat Märk und Dipl. Ing. Tschann, den Waldaufseher Elmar Rauch als Bauaufsicht einzusetzen, findet die Zustimmung der Gemeindevertretung. Bei eventueller Verhinderung soll Elmar Rauch durch Gebhard Walter oder Franz Erhart vertreten werden. 3. Die Zimmermannarbeiten für den Gemeindehaus-Neubau sowie für das neue Postgebäude werden an Josef Schwald, Nenzing vergeben. Für die Spenglerarbeiten werden von Lutz, Nenzing, Visintheiner Nenzing, Faist, Satteins, Härtenberger, Feldkirch und Burtscher Thüringen, für die Dachdeckerarbeiten von Lins, Altenstadt, Eß, Altenstadt, Eß, Nüziders und Peter, Röthis, Offerte eingeholt. Die Offerteröffnung und Vergabe der Arbeiten erfolgt am Freitag, den 17.9.1965 durch Gemeinderat und Bauausschuß. 4. Die Schlägerungsarbeiten von ca 50, - fm Nutzholz im Gemeindewald werden an Fischer Adalbert, Schlins, vergeben. 5. Das Schreiben der Gschw. Mähr Hans, Schlins 13, Mähr Lena, Schlins 23 und Levina Nußbaumer, Dornbirn betreffend vorläufige Sanierung des Wiesenbaches, wird zur Kenntnis genommen. Eine endgültige Stellungnahme hiezu kann erst nach Anhören des Wasserbauamtes erfolgen. 6. Einstimmig wird beschlossen, der Agrargemeinschaft Schlins über Ersuchen für die Instandsetzung des St.Loi-Weges einen Beitrag von S 760, - zu gewähren. -4- 7. Dem Ansuchen der Geschw. Mähr, Schlins 261 um Wasseranschlußbewilligung wird zu den üblichen Bedingungen entsprochen. 8. Allfälliges: a) für die Fertigung von 3 Eisengittern für die Eingangstore zum Friedhof und für die Leichenhalle werden von Bickel, Schlins, Oberhammer, Feldkirch und Netzer, Gortipohl, Offerte eingeholt. Die Vergabe der Arbeit erfolgt durch den Bauausschuß. b) Der Schuldschein von der Vlbg. Landesfeuerversicherungsanstalt wird vom Vorsitzenden verlesen und von der Gemeindevertretung gebilligt. Schluß der Sitzung um 22.30 Uhr Es ist jedermann berechtigt, im Falle einer vermeintlichen Gesetzeswidrigkeit oder Unwirtschaftlichkeit dieser Beschlüsse eine Aufsichtsbeschwerde entweder beim Gemeindeamt oder unmittelbar bei der Aufsichts- bezw. Genehmigungsbehörde innerhalb von 2 Wochen nach Verlautbarung einzubringen.