19930329_GVE028

Dateigröße 617.42 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 12.06.2021, 08:31
Gemeinde Schlins
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schlinsvertretung
Dokumentdatum 1993-03-29
Erscheinungsdatum 1993-03-29
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen GVE-Protokolle_gve
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

28. SITZUNG Sitzungstag: Montag, 29.3.1993 Sitzungsort: Gemeindeamt Sitzungssaal Namen der Mitglieder des Stadt-, Markt-, Gemeinderats, des Verwaltungsrats der Verwaltungsgemeinschaft*) abwesend anwesend Vorsitzender: Mag. Karlheinz Galehr Abwesenheitsgrund j GV Alois Ehrenberger dienstlich verhindert I GV Ing. Siegfried Stähele Niederschriftführer: Siegfried Jenni Rauch Franz Goldmann Manfred Felder Hannes Mock Walter Kirchner Werner Jussel Herbert Begle Reinold Parisse Gerlinde Matt Alfons Amann Franz Waltle Josef Lümbacher Franz Mag. Amann Helmut Mag. Rauch Hannes Dingler Werner Ing. Amann Hans Beschlußfähigkeit im Sinne Art. 47(2) - 47(3) GO**) war — nftftl*— gegeben.**) *) ev. audi zugezogene Sachverständige, Auskunftspersonen etc. **) Nichtzutreffendes streldien Kova-Druck 024 032 (12 84) [früher 1074] - SitzungsnieOerschrift Kommunalschriften-Verlag J. Jehle München GmbH, Kirschstraße 12-14, 8000 München 50, Telefon (089) 81 08-4 85 Tagesordnung Die Sitzung w a r öffentlich — nicht ö f f e n t l i c h —. Z u Punkt w u r d e gemäß Art. 52, Abs. 2 G O die Öffentlichkeit ausgeschlossen. 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 27. Sitzung vom 8.2.1993 2. Beschlußfassung über die Durchführung einer Volksabstimmung über die vom Vorarlberger Landtag beschlossenen Gesetze: a) b) c) d) e) Änderung Änderung Änderung Änderung Änderung des des des des des Kindergartengesetzes Wohnbauförderungsgesetzes Gemeindebedienstetengesetzes Landesbedienstetengesetzes Raumplanungsgesetzes 3. Behandlung einer Berufung bezüglich einer baurechtlichen Entscheidung des Gemeindevorstandes 4. Berichte 5. Allfälliges 6. Grundsatzbeschluß über Finanzierung der Hauptschulsanierung Satteins 7. Kauf eines Grundstückes durch die Gemeinde GEMEINDEAMT SCHLINS Schlins, am 30.3.1993 Verhandlungsschrift über die am Montag, den 29.3.1993 um 20 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindehauses abgehaltene 28. S i t z u n g der Gemeindevertretung Schlins. Anwesend Bürgermeister Mag. Karlheinz Galehr, Vbgm. Herbert Jussel, die Gem.Räte Franz Rauch, Mag. Helmut Amann und Werner Dingler sowie 11 Gemeindevertreter und der Ersatzmann Josef Waltle Entsch. abwesend: GV Alois Ehrenberger und Ing. Siegfried Stähele Der Vorsitzende stellt fest, daß die Einladungen zur 28. Sitzung ordnungsgemäß zugestellt wurden und die Beschlußfähigkeit gegeben ist. Den Dringlichkeitsanträgen des Vorsitzen um Behandlung nachstehender Punkte wird stattgegeben: TOP 6) Grundsatzbeschluß über Finanzierung der Hauptschulsanierung Satteins, TOP 7) Kauf eines Grundstückes durch Gemeinde - in nichtöffentlicher Sitzung Ein weiterer Antrag des Vorsitzenden wird unter Ausschluß der Öffentlichkeit behandelt. E r l e d i g u n g e n 1. Gegen die Verhandlungsschrift über die 27. Sitzung vom 8.2.1993 wird kein Einwand erhoben. Diese gilt somit als genehmigt. 2. Für nachstehende, vom Vlbg. Landtag beschlossenen Gesetze, werden keine Volksabstimmungen verlangt: a) Änderung des Kindergartengesetzes, b) Änderung des Wohnbauförderungsgesetzes, c) Änderung des Gemeindebedienstetengesetzes, d) Änderung des Landesbedienstetengesetzes, e) Änderung des Raumplanungsgesetzes 3. Unter Vorsitz des Gem.Vertr. Reinold Begle wird die Berufung gegen den ha. Bescheid des Gemeindevorstandes vom 23.2.1993 in Abwesenheit des Bürgermeisters (Nachbar) behandelt. Gegenstand des Bescheides bildete die Vorprüfung gem. § 28 (4) des Baugesetzes über das Hausprojekt mit drei Wohneinheiten auf der neugebildeten Gp. 874/50 in der Eichengasse. Nach Kenntnisbringung des Aktes durch Vbgm. Herbert Jussel als Baubehörde im gegenständlichen Bewilligungsverfahren werden in einer längeren Debatte keine negativen Ausführungen zum Projekt abgegeben. Der Antrag des Vorsitzenden, daß der Berufung der Errichtergemeinschaft, vertreten durch Otmar Morscher, stattgegeben werden soll, wird einhellig angenommen. Berichte des Bürgermeisters: a) Nach einer Konzeption der Vlbg. Landesregierung soll die getrennte Bioabfall-Sammlung auf das ganze LandesgeSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight biet ausgedehnt und die biogenen Abfälle der Wiederverwertung zugeführt werden. Im Unterausschuß für Ver- und Entsorgung soll beraten werden, wie dies in Schlins realisiert werden könnte. Mit Beginn dieses Jahres wurden die Vertrauenspersonen der Gemeindevermittlungsämter von der Landesregierung neu bestellt. Für den Sprengel Jagdberg wurde Mag. Arno Dorn, Schlins, als Vorsitzender gewählt. Somit ist auch der Sitz dieses Amtes in Schlins. Die seit vielen Jahren bestehende Einrichtung der Gemeindevermittlungsämter ist in der Öffentlichkeit wenig bekannt, bietet jedoch die Möglichkeit, Streitigkeiten ohne Einschaltung des Gerichtes zu schlichten. Laut Vlbg. Landeskorrespondenz fand kürzlich in Bregenz die Konferenz des österr. Landesjugendrates statt. Das, was an Forderungen hier deponiert wurde, stehe in Schlins bereits im Stadium der Realisierung, berichtet der Bürgermeister. So seien die Jugendlichen der Einladung zu den ersten Arbeitsstunden im Rahmen der Gemeindeentwicklungsplanung gefolgt, und hätten die Arbeit im Verein zur Förderung der öffentlichen Jugendarbeit aufgenommen. So zeige sich deutlich, daß die Beiträge der Gemeinde als Hilfe zur Selbsthilfe aufgefaßt werden und so auf fruchtbaren Boden fallen. Die von LR Gehrer präsentierte erste österreichische Frauengrundlagenstudie zeige deutlich den Trend zur Berufstätigkeit der Frauen in Vorarlberg. Da schon jetzt ca. 46 % der Frauen einer außerhäuslichen Berufstätigkeit nachgehen, zeige sich, daß die Flexibilisierung, die durch die verlängerten Öffnungszeiten unseres Kindergartens am Vormittag den Eltern bzw. den Frauen entgegenkomme. Auch künftig müssen derartige Zusammenhänge berücksichtigt werden. Nach der gegenwärtig vorliegenden Kostenaufstellung hätte die Gemeinde Schlins für den Polytechnischen Lehrgang Feldkirch (Hirschgraben) Kosten in Höhe von ca. 1, 9 Mill. Schilling zu tragen. Satteins hat eine Variante vorgeschlagen, bei der eine Anmietung des Gebäudes überlegt werden soll, da der Bestand dieses Schultyps auf längere Frist fraglich ist. Diese Variante soll geprüft werden. Der Bürgermeister bringt einen schriftlich verfaßten Bericht zur Frage "Änderung der Entschädigung der Gemeindeorgane" vollinhaltlich zur Kenntnis. Am 1.3.93 wurde den Mitgliedern des Gemeindevorstandes der Entwurf für eine "Änderung der Entschädigung der Gemeindeorgane" mit sämtlichen Unterlagen, die für die Beurteilung der darin enthaltenen Neuregelung der Bürgermeisterentschädigung notwendig sind, übergeben. Es wurde gebeten, diese Unterlagen in den Gemeindevertretungsfraktionen zu prüfen, um nach einer gegenseitigen Abstimmung eine Vorlage für die Gemeindevertretung zu erarbeiten. In bezug auf die derzeit ausgeübte Unterrichtstätigkeit ist festzuhalten, daß eine Reduzierung der Unterrichtstätigkeit seit der Übernahme des Amtes im Oktober 1991 angestrebt wurde und diese Reduktion mit einer entsprechenden Verringerung des Lehrergehaltes verbunden sein sollte. Weiters hätte die Unterrichtstätigkeit nach Möglichkeit nicht mehr als zwei Halbtage umfassen sollen. Die Bürgermeisterentschädigung sollte so angehoben werden, daß nach Abzug der Lohnsteuer ein Betrag resultiert, von dem ein Alleinverdiener eine Familie bei den gegenwärtigen Lebenshaltungskosten erhalten kann. Die Höhe des Entschädigungssatzes orientiert sich - am Gehaltsschema der Landesbediensteten. Die Einstufung erfolgt für einen A-Beamten mit einer 18-jährigen Dienstzeit, was den Qualifikationen und der Vordienstzeit des derzeit amtierenden Bürgermeisters entspricht. - Die Aufwandsentschädigung ergibt sich aus dem deutlich höheren Aufwand eines Bürgermeisters gegenüber jenem eines Verwaltungsbeamten . - Als Vergleichsmaßstab dienen die entsprechenden Verordnungen von vergleichbaren Gemeinden im Bezirk Feldkirch. Dabei wird deutlich, daß sich die Schlinser Bürgermeisterentschädigung in mehrerlei Hinsicht vertreten läßt und kein Spitzeneinkommen darstellt. - Weiters ist zu berücksichtigen, daß die Bürgermeisterentschädigung sich am E i Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight n k o m m e n ähnlich qualifizierter Mitarbeiter in der Wirtschaft, wie auch im übrigen öffentlichen Bereich vergleichen lassen sollte. - Das Bürgermeistereinkommen muß sich zwar an den individuellen Verhältnissen bemessen, sollte aber auch für die Zukunft gedacht sein. Es sollte die Höhe der Entschädigung nicht bewirken, daß ein zu großer Kreis mittlerer Einkommensbezieher künftig als mögliche Kandidaten für das Bürgermeisteramt ausgeschlossen sind. - Zu berücksichtigen ist, daß bei der bisherigen und bei der neuen Verordnung vorgesehen ist, daß die Sozialversicherungsbeiträge allein vom Bürgermeister selbst zu tragen sind, was einer weiteren prinzipiellen Überlegung bedarf. Mit Vertretern aller Fraktionen wurden einzeln Gespräche geführt. Der Gesamteindruck der Rückmeldungen hat ergeben, daß nicht nur rein sachliche, sondern zum Teil auch politisch strategische Überlegungen ausschlaggebend gewesen sind. Es muß an dieser Stelle mit allem Nachdruck festgehalten werden, daß es in dieser Frage einmal um eine persönliche Existenz und um die Festlegung der Arbeitsbedingungen des amtierenden Bürgermeisters geht. Mit etwas Weitblick muß aber auch erkennbar sein, daß hier auch Weichen für die Zukunft gestellt werden. Es darf daran erinnert werden, wie die Kandidatsuche vor der vergangenen Bürgermeisterwahl in den einzelnen Fraktionen vonstatten ging. Ein triftiger Grund dafür war zweifellos die bisherige Entschädigungsregelung. Es kann die Last einer politischen Funktion wohl schwer mit jener eines Arbeiters, eines öffentlich Bediensteten oder eines Privatangestellten verglichen werden; doch muß ein derartiger Vergleich gezogen werden, damit es in Zukunft weiterhin Menschen gibt, die bereit sind, derartige Ämter zu übernehmen. Es ist daher dringend zu empfehlen, daß vor Ermittlung der Nettoentschädigung des Bürgermeisters die für alle Pflichtversicherten üblichen Beiträge zur Sozialversicherung in Abzug gebracht werden. Die Bürgermeister-Pensionsregelung, welche einen Anspruch erst nach 10 Jahren Funktionsdauer vorsieht, muß als völlig an der Realität vorbeigehend erachtet werden. Ein Ansuchen um Ausscheiden aus der Beitragspflicht bei Entfall der Leistungen aus diesem Rechtstitel wurde vom Bürgermeister-Pensionsfonds mit Schreiben vom 9.12.1992 abschlägig beantwortet. In der vorgelegten Verordnung für die Entschädigung der Gemeindeorgane der Gemeinde Schlins ist nicht ein Maximalvorschlag zu sehen, der im Zuge der Verhandlungen auf die Hälfte reduziert werden kann, sondern vielmehr ein nach eingehenden Überlegungen entstandener, bescheidener Entschädigungsansatz, der in vielerlei Hinsicht sich an den derzeitigen Verhältnissen und Notwendigkeiten orientiert und einer kritischen Prüfung standhält. Über diesen Bericht entwickelt sich eine längere kontroversielle Debatte, sowohl was die Höhe der Bürgermeisterentschädigung als auch was den Zeitpunkt der Inkraftsetzung einer entsprechenden Verordnung anbetrifft. Der Bürgermeister wird versuchen, nach Ostern ein Vierparteiengespräch zustande zu bringen, bevor eine weitere Behandlung dieses Themas im Rahmen eines eigenen TO-Punktes stattfindet. b) Nach Mitteilung des Gem.Rates Franz Rauch, Obmann des Bauausschusses, haben sich mehrere Frauen bereiterklärt, die gemeindeeigenen Plätze und Rabatte zu pflegen. Für die Anlage von neuen Plätzen werden Mitarbeiter des Bauhofes sowie der örtliche Gärtner ihre Hilfe zur Verfügung stellen. c) Gem.Rat Werner Dingler, Obmann des Ausschusses für die Gerätehauserweiterung, berichtet über Ungereimtheiten im Zusammenhang mit der Bauleitung bezüglich Kanalanschluß und Vorsorge gegen Witterungseinflüsse . d) Gem.Rat Mag. Helmut Amann macht auf das am 6.4.93 im Wiesenbachsaal stattfindende Referat über das Thema "Solaranlagen - Nutzung und Bau" aufmerksam. j) Gem.Vertr. Hannes Felder besichtigte die von einer Firma in Götzis vorgestelle "Rollende Wertkiste", welche ein weiterer Schritt zur besseren Verwertung von recyclierbarem Material sein soll. Diese Art der EntsorgunSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight g ist jedoch kostspielig. Überlegungen von kostengünstigeren Varianten werden von ihm angeregt und sollten im Unterausschuß für Umwelt und Forst bearbeitet werden. Allfälliges a) Mit dem Baubeginn der Kanalisation in der Kreuzstraße kann im Jahre 1994 gerechnet werden. b) Der demnächst in Funktion tretende Leiter der Bauverwaltung soll in Bälde Varianten über die Gestaltung der Kreuzstraße ausarbeiten. c) Die Tafeln für verschiedene Straßenbenennungen werden im Frühjahr erneuert. Ebenso werden auch die verordneten Verkehrs- sowie Hinweiszeichen montiert. d) Die Aufstellung von weiteren zwei Straßenleuchten am Rönsberg ist von der Bereitschaft der Grundeigentümer abhängig. Nach Möglichkeit soll dies im Frühjahr realisiert werden. e) Es haben sich einige Interessenten für die Bewirtschaftung des Wiesenbachsaales gemeldet. f) Die Sanierung der Bauwerke im Vermülsbach - vom Schotterfangbecken bis zur Furt - soll bei der Forsttechnischen Abteilung für Wildbachund Lawinenverbauung urgiert werden. g) Für die Errichtung eines Gehsteiges in der Schulgasse im Bereich des Werkes der Fa. Erne-Fittings sollen zwei weitere Angebote eingeholt werden, wobei diese Preisangaben über Natur- und Betonsteinkanten enthalten sollen. h) Gewerbetreibende haben die verwertbaren Abfälle (Karton, Papier) selber zu entsorgen, da die Kapazität an den vorhandenen Standorten hiefür nicht ausreicht. Die Entleerung der Papiercontainer in kürzeren Intervallen oder die Aufstellung weiterer Container soll angestrebt werden; die laufende Kontrolltätigkeit soll ausgeweitet werden. i) Die Banderolen für die Abfalleimer lösen sich bei Regen. Die Fa. Branner soll ersucht werden, in dieser Sache Abhilfe zu schaffen. Weiters soll diese Firma darauf hingewiesen werden, daß die zur Abfuhr bereitgestellten Säcke, welche hohe Aufbauten aufweisen, stehengelassen werden. j) Das schon jahrzehntelange Problem der widerrechtlichen Nutzung der Gurtgasse durch PKWs soll einer vernünftigen Lösung zugeführt werden. Mit dem Kuratorium für Verkehrssicherheit sollten diesbezüglich Kontakte aufgenommen werden. 6. Nach der vorliegenden Kostenaufstellung vom 5.2.1993 wird die Sanierung der Hauptschule Satteins Kosten in Höhe von rund 36 Mill. Schilling verursachen. Der auf die Gemeinde Schlins entfallende Anteil, Teil I u. II, beläuft sich auf 4, 669.177, - Schilling. Die Gemeindevertretung stimmt der vorliegenden Variante grundsätzlich zu. Einstimmiger Beschluß. 7. In nichtöffentlicher Sitzung wird ein Grundkauf behandelt. Schluß der Sitzung um 24.00 Uhr Der Schriftführer: Der Bürgermeister: