19611103_GVE015

Dateigröße 1.5 MB
Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 13.06.2021, 01:54
Gemeinde Schlins
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schlinsvertretung
Dokumentdatum 1961-11-03
Erscheinungsdatum 1961-11-03
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Inhalt des Dokuments

-1- Verhandlungsschrift über die am Freitag, den 3. November 1961 im Gemeindeamte Schlins (Sitzungssaal) unter dem Vorsitze des Bürgermeisters Bösch stattgefundene Sitzung der Gemeindevertretung Schlins. Anwesend: Bürgermeister, 2 Gemeinderäte und 12 Gemeindevertreter. Beschlüsse 1.) Die Verhandlungsschrift der letzten Sitzung wurde verlesen und ohne Einwand angenommen. 2.) Der Bürgermeister berichtete über den baulichen Fortschritt der Friedhofvergrösserung, über die Schwierigkeiten der Bauplatzbeschaffung für die Erbauung des Feuerwehrhauses, über die Rückstellung des Wohnsiedlungsbaues in unserer Gemeinde von Seite der Wohnbau- und Siedlungsgesellschaft in Dornbirn für das Jahr 1962 und andere kleinere Begebenheiten in der Gemeinde. 3.) Zum Neubau der Bahnhaltestelle Schlins hat die Gemeindevertretung im Bewußtsein der Notwendigkeit dieser baulichen Anlage einen Kostenbeitrag von ca 30 % der auflaufenden Baukostensumme beschlossen. Beschluss einstimmig. Es ist der Wunsch der Gemeinde, dass mit diesem Bauvorhaben im Frühjahr 1962 begonnen wird und wurde der Bürgermeister beauftragt, diese Sache im Einvernehmen mit der Bundesbahndirektion in Innsbruck möglichst voranzutreiben. -2- 4.) Der Revisionsbericht vom Amte der Vorarlberger Landesregierung als Gemeindeaufsichtsbehörde über die Finanzgebarung der Gemeinde Schlins wurde der Gemeindevertretung vollinhaltlich zur Verlesung gebracht und ohne Einspruch zur Kenntnis genommen. 5.) Dem Ansuchen Heinrich Dörn Nr. 65 in Schlins um Einleitung der Dach-, Bad- und Küchenabwässer in die Gemeindeabwasserkanalisation wurde mit Stimmenmehrheit stattgegeben. Abstimmungsergebnis 10 ja gegen 5 nein. Die Einleitung darf nur über eine den baupolizeilichen Vorschriften entsprechende Dreikammeranlage mit eingebautem Tauchbogen erfolgen und ist an eine einmalige Einleitungsgebühr von S 400.- gebunden, die an die hiesige Gemeindekasse zu entrichten ist. Etwaige Beschädigungen der Strasse oder der Kanalisationsanlage ist [sind] von der ansuchenden Partei wiederum in Ordnung zu bringen und hat für sämtliche Schäden finanzielle Deckung zu leisten. Abortabwässer dürfen in die Gemeindewasserkanalisation nicht eingeleitet werden. Diese Vorschreibungen gelten in Hinkunft für sämtliche Parteien des Gemeindegebietes Schlins und ist in jedem Falle ein bezügliches Ansuchen an das Gemeindeamt zu richten. 6.) Dem Ansuchen Albert Mähr in Schlins 188 um totale Abstandsnachsicht zur Gp. Nr. 2791 öffentliches Gewässer (Wiesenbach) und der Gp. Nr. 3 im Eigentum der Gemeinde, -3- Beide in KG Schlins, zwecks Erstellung einer Liegehalle und einer Garage wird die Zustimmung insoferne erteilt, wenn das Bundesdenkmalamt in Bregenz zu dieser baulichen Anlage keinen Einwand erhebt. Abstimmungsverhältnis 11 ja gegen 4 nein. 7.) Dem Ansuchen Franz Lässer um Einbau der Gemeindewasserleitung vom öffentlichen Brunnen beim Gasthaus Hirschen bis zum Wohnhause Hermine Begle an der Vermülsbachbrücke wird zugestimmt und mit dem Einbau im kommenden Winter begonnen. Beschluss einstimmig. 8.) Dem Ansuchen Firma Lorünser, Leichtmetallwerke in Schlins, um Abstandsnachsicht zur Gp. Nr. 874/26 und 874/27 Besitzer Hermann Bischof und Otto Knecht wird die Zustimmung erteilt. Beschluss einstimmig. 9.) Dem Ansuchen Adolf Malin in Satteins 6 um käufliche Erwerbung von etwa 15 m2 Gemeindegrund bei seinem Hause in Schlins Nr. 86 wird die Bewilligung erteilt. Der m2 Preis wurde mit S 40.- festgesetzt. Überdies hat der Käufer Malin für sämtliche Kosten, Vermessung, Verschreibung, Grunderwerbssteuer usw. allein aufzukommen. Etwaige Servitute oder Fahr- und Gehrechte dürfen durch diesen Kauf nicht berührt werden. 10.) Dem Ansuchen Josef Büchel in Schlins Nr. 28 um Abstandsnachsicht zur Gp. Nr. 2846 KG Schlins, Grundverwalterin Paula Fröhle, wurde stattgegeben. Diese Abstandsnachsicht benötigt Bickel für einen geplanten Neubau im Sägacker. Abstimmungsergebnis, Einstimmigkeit. -4- 11.) Die Erbauung einer Aufbahrungshalle im Zuge der derzeitigen Friedhofvergrösserung wurde die Zustimmung erteilt. Diese Aufbahrungshalle soll überdies mit der Neuerstellung des Kriegergefallenendenkmales verbunden werden, wobei die baulichen Kosten die Gemeinde und die Ausschmückung der Gesamtanlage durch Anlegung eines Kriegerdenkmalfondes und von Gemeindesammlungen hereingebracht werden soll. Beschluss einstimmig. Schluss der Sitzung um 23.45 Uhr Gegen diese Beschlüsse steht die Berufung offen, die binnen 14 Tagen nach Verlautbarung beim Gemeindeamte Schlins schriftlich einzubringen wäre. Schriftführer Richard Bösch, Bürgermeister.