19640228_GVE036

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 13.06.2021, 01:56
Gemeinde Schlins
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schlinsvertretung
Dokumentdatum 1964-02-28
Erscheinungsdatum 1964-02-28
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Inhalt des Dokuments

-1- Verhandlungsschrift über die am Freitag, den 28. Februar 1964 unter dem Vorsitze des Bürgermeisters im Gemeindeamte abgehaltene Sitzung der Gemeindevertretung Schlins. Anwesend: Bürgermeister, 2 Gemeinderäte, 9 Gemeindevertreter und der Ersatzmann Rudolf Matt. Entsch.[uldigt] abwesend: GV Anton Büchel, Anton Dörn, Egon Espen und Otto Gabriel. Beschlüsse 1.) Die Verhandlungsschrift der letzten Gemeindevertretungssitzung wurde vom Schriftführer Hartmann verlesen und befriedigend zur Kenntnis angenommen. 2.) Zum Berichte des Bürgermeisters über eine Grenzregulierung im Gebiete Gaisbühel, zwischen der Gemeinde Schlins einerseits und der Gemeinde Bludesch andererseits wird von der hiesigen Gemeindevertretung wegen unnatürlichem Grenzverlauf und daraus entstehenden finanziellen Nachteilen für die Gemeinde Schlins einstimmig abgelehnt. In den bezügl.[ichen] Verhandlungsausschuss wurde der Bürgermeister, GR Albert Rauch und Altbürgermeister GV Franz Josef Jussel beordert. -2- Die Überschreitung einiger Haushaltsposten des Voranschlages 1963, so beim Strassenbau (Sägackerstrasse) um S 150.000 bei der Friedhoferweiterung um S 24.000 und bei der Löschwasserversorgung um S 11.000 wird im nachhinein einstimmig genehmigt. 3.) Dem Ansuchen Mähr Mathilde in Schlins Nr. 82 um Bauabstandsnachsicht von 1 m gegenüber der Gp. 1123/1 KG Schlins (Besitzer Max Jussel) wurde die Zustimmung erteilt. 4.) Dem Ansuchen Galehr Karl in Schlins 151 um käufliche Erwerbung von ca. 8 fm Nutzholz aus dem Gemeindewald für Bauzwecke wurde entsprochen. 5.) Allfälliges: Die Anschaffung eines Fahrrades für den Gemeindedienst wurde beschlossen. Dem Wintersportverein Schlins wurde auf sein Ansuchen für die Jahre 1963 u. 1964 eine einmalige Spende von S 1500 bewilligt. Den Volksschülerinnen der letzten zwei Schuljahrgänge, die jeweils die Pflichtschulküche besuchen, wird rückwirkend vom Herbstbeginn 1963 pro Kochtag und Schülerin von der hiesigen Gemeinde ein Aufwandszuschuss von S 3 bewilligt. -3- Schluss der Sitzung um 22.00 Uhr Es ist jedermann berechtigt, im Falle einer vermeintlichen Gesetzwidrigkeit oder Unwirtschaftlichkeit dieser Beschlüsse innerhalb von zwei Wochen eine Aufsichtsbeschwerde entweder beim Gemeindeamte oder unmittelbar bei der Aufsichts- bezw. Genehmigungsbehörde einzubringen. Der Schriftführer Vinzenz Hartmann Der Bürgermeister: Richard Bösch