19601007_GVE006

Dateigröße 828.6 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 13.06.2021, 01:53
Gemeinde Schlins
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schlinsvertretung
Dokumentdatum 1996-10-07
Erscheinungsdatum 1996-10-07
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen GVE-Protokolle_gve
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

-1- Verhandlungsschrift über die am Freitag, den 7. Oktober 1960 im Gemeindeamte (Sitzungssaal) unter dem Vorsitz des Bürgermeisters Bösch stattfindenden Sitzung der Gemeindevertretung Schlins. Anwesend: Bürgerm.[eister], 2 Gemeinderäte, 9 Gemeindevertreter u. 1 Ersatzmann. Entsch.[uldigt] abw.[esend]: Büchel, Espen u. Hartmann Beschlüsse 1.) Die Verhandlungsschrift der letzten Sitzung wurde verlesen und mit einer berücksichtigten Abänderung - betrifft Müllabfuhr – angenommen. 2.) Die Überleitung des Gemeindedieners Walter Albert in das Angestelltenverhältnis wurde beschlossen. 3.) Die Erneuerung von 2 Fussböden im hiesigen Pfarrhof wurde beschlossen. 4.) Dem Ansuchen Fidel Studer in Schlins Nr. 37 um Abstandsnachsicht von 1, 04 Meter bei seinem geplanten Umbau wurde unter der Voraussetzung, dass er die bereits bestehenden Grundmauern gegen das Stallgebäude -2- Gp. Nr. 269, Bp. Nr. 65 des Johann Domig (ostseitig) nicht überschreiten darf, die Bewilligung erteilt. Des weiteren wird ihm für dasselbe Bauobjekt gegen die Gemeindestrasse (nordseitig) ebenfalls eine Abstandsnachsicht von 1, 60 Meter gewährt. 5.) Über eine geplante Holzschlägerung im Gemeindewalde wurde Besprechung geführt. Eine bezügliche Beschlussfassung wird auf einen späteren Zeitpunkt vertagt. 6.) Allfälliges. a) Dem Kinderdorf Vorarlberg und dem Blindenfürsorgeverband wurden Spendenbeiträge 300 S u. 100 S bewilligt. b) Der Bürgermeister wurde beauftragt, die Wahl und Neuzusammenstellung eines Finanzierungs- und Planungsausschusses auf die nächste Tagesordnung zu nehmen. Schluss der Sitzung um 22.50 Uhr Gegen diese Beschlüsse steht die Berufung offen, die innerhalb 14 Tagen nach deren Verlautbarung beim Gemeindeamte Schlins schriftlich einzubringen wäre. Der Schriftführer: Der Bürgermeister: