19640918_GVE042

Dateigröße 2.23 MB
Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 13.06.2021, 01:56
Gemeinde Schlins
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schlinsvertretung
Dokumentdatum 1964-09-18
Erscheinungsdatum 1964-09-18
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Inhalt des Dokuments

-1- Verhandlungsschrift über die am Freitag, den 18.9.1964 um 20.15 Uhr im Gemeindeamt unter Vorsitz des Bürgermeisters Albert Rauch abgehaltene Sitzung der Gemeindevertretung Schlins. Anwesend: Bürgermeister, 2 Gemeinderäte, 10 Gemeindevertreter und die Ersatzmänner Anton Dona und Gottfried Madler Entsch. Abwesend: GV Ekkehard Mähr und Fritz Amann. Tagesordnung 1. Verlesung der Verhandlungsschrift der letzten Sitzung und Genehmigung 2. Bericht des Bürgermeisters 3. Ansuchen um Anschluß an die Gemeindekanalisation a) Alois Ehrenberger, H.Nr. 34 b) Josef Erne, Neubau Gasthaus „Krone“ 4. Ansuchen des Engelbert Sonderegger um Bewilligung von Bauabstandsnachsicht 5. Wasserversorgung der Siedlung Betfall 6. Teilregulierung des Wiesenbaches im Zusammenhang mit der Neuerstellung der Sennereibrücke 7. Ergänzung des Gemeindevertretungsbeschlusses vom 26.7.64 betreffend Verkauf eines Grundstreifens von Familie Schwald Oskar -2- 8. Erweiterung der Straßenbeleuchtung 9. Durchführung der Planung des Gemeindehausbaues auf Gp. Nr. 335 10. Regelung der Müllablage an der Haltestellestraße 11. Beschluß über Übernahme der Leichenbestattung durch Tischlermeister Arthur Schwald, Nenzing 12. Ansuchen des Bergrettungsdienstes um Jahresspende. Beschlüsse und Berichte: Zu 1.) Die Verhandlungsschrift der letzten Sitzung vom 23.7.64 wird vom Schriftführer verlesen und ohne Einwand angenommen. Zu 2.) Die Berichte des Bürgermeisters umfassen folgende Punkte: a) Der Rechnungsabschluß 1963 wurde vom Amt der Vorarlberger Landesregierung genehmigt und das Begleitschreiben zur Kenntnis gebracht. b) In Angleichung an den künftigen Kollektivvertrag der Gemeindearbeiter wurden die Stundenlöhne der Straßenarbeiter mit Wirkung vom 1.9.1964 neu festgesetzt. S 12, 50. c) Der Kaufvertrag mit den Geschwister Mähr betreffs Baugrund für das Gemeindehaus wurde abgeschlossen und die Kaufsumme zur Gänze überwiesen. -3- d) Von der ÖBB wurden S 100.000, - und von der Gemeinde Nenzing S 40.000.- für die Bahnhaltestelle Schlins als Teilzahlungen angewiesen. Ein endgültiger Vertragsabschluß mit den ÖBB konnte vorerst nicht durchgeführt werden, weil die Gesamtkosten des HaltestellenNeubaues und somit der Anteil der ÖBB noch nicht feststeht. e) Das Vermessungsamt in Feldkirch lehnt die Feststellung des genauen Grenzverlaufes zwischen den Eigentümern der Gp. 874/4 und 874/5 einerseits und dem öffentlichen Gut Gp. 874/11 andererseits ab. Den Parteien Katharina Berhart und Berta Schäfer wird nahegelegt, diese Arbeit auf ihre Kosten einem Zivilgeometer zu übertragen. f) Die Gemeinde Schlins überläßt Oskar Rauch in Schlins 138 auf Grund der vorbehaltlich erteilten Baubewilligung des Bürgermeisters gegen einen jährlichen Anerkennungszins von S 5.- die der Gemeinde gehörende Grundfläche zur Erstellung der Einfriedung auf dem öffentlichen Wege (Gp. Nr. 2703) und knüpft daran die Bedingung, daß die Mauer zu Lasten des Oskar Rauch wieder abgetragen wird für den Fall, daß die Gemeinde diesen Grund einmal selbst benötigen sollte. Bei Nichtannahme dieses Vorschlages wird der richtige Verlauf der Grenze durch einen Zivilingenieur auf Kosten des Oskar Rauch vermessen. -4- g) Die Jungbürgerfeier 1964 wurde in würdigem Rahmen am 13.9.64 abgehalten. h) Die Bedachung des Wasserpumpwerkes wurde von der Spenglerei Burtscher in Satteins durch einen Bitumenbelag gegen Feuchtigkeit isoliert. i) Zur Offertstellung für Grabarbeiten beim Wasserleitungsbau in Frommengersch werden die Baufirmen Josef Mähr, Gallus Wuchers Witwe, Josef Tomaselli und Hermann Gort eingeladen. Zu 3) Alois Ehrenberger in Schlins 34 wird der Anschluß an die Gemeindekanalisation zu den üblichen Bedingungen bewilligt. Dem Besitzer des Gasthauses „Krone“, Josef Erne in Schlins 47, wird der Kanalisationsanschluß ebenfalls bewilligt, jedoch wird die Anschlußgebühr, da es sich um einen Gewerbebetrieb handelt, in einer späteren Sitzung noch festgelegt. Zu 4) Engelbert Sondergegger in Schlins 105 werden zur Erstellung einer Garage auf Gp. 1167 die Bauabstandsnachsichten und zwar gegenüber Gp. 2739/1 auf 2, 80 m erteilt. -5- Zu 5) Die von Dipl. Ing. Tschütscher vorgelegten Pläne und Kostenvoranschläge (Varianten A – C) zur Versorgung der Parzelle Betfall [Bettfall] mit Trink-, Nutz- und Feuerlöschwasser werden überprüft. Einstimmig wird die Variante A – entlang der Quadern- und Betfallstraße [Bettfallstraße] – mit einigem Kostenaufwand von ca. 100.000.- S beschlossen. Mit dem Baubeginn ist im Winter 1964/65 zu rechnen. Zu 6) Die Teilregulierung des Wiesenbaches in der Länge von 37 m und der gleichzeitige Neubau der Sennereibrücke werden in dem offerierten Betrag von S 153.498.- an die Fa. Gort in Frastanz vergeben. Der durch den Kostenvoranschlag nicht gedeckte Mehraufwand von S 90.000 kann dem Erlös aus Grundstückverkäufen entnommen werden. Zu 7) Der Gemeindevertretungsbeschluß vom 23.7.64, Okt. 7 wird dahingehend ergänzt, daß die Familie Oskar Schwald auch das verbleibende Teilstück des Gartens um den Quadratmeterpreis von S 25 käuflich erwirbt. Zu 8) Im Zuge der Modernisierung der Straßenbeleuchtung werden noch im heurigen Jahre ca 25 Stück Lampen in den wichtigsten Straßenzügen angebracht. Zur Offertstellung werden die VKW und die Fa. E-Werk Metzler in Satteins eingeladen. Zu 9) Mit 10 gegen 5 Stimmen wird beschlossen, für die Planung des Gemeindehaus-Neubaues auf Gp. 335/1 einen neuerlichen Wettbewerb -6- Auszuschreiben und zu den beiden Teilnehmern am 1. Wettbewerb einen dritten Architekten einzuladen. Für diesen Wettbewerb werden S 15.000.- bereitgestellt. Der in der Gemeindevertretungssitzung vom 26.6.64, Pkt. 2 in dieser Sache gefaßte Beschluß wird infolge der neuen Standortbestimmung des zu errichtenden Gemeindehauses hinfällig. Zu 10) Die vom Bürgermeister beabsichtigte Verfügung betreffs Müllablagerung an der Haltestellestraße neben der Ill wird in Bezug auf Wortlaut und Strafsatz von der gesamten Gemeindevertretung einhellig unterstützt. Diese Verfügung wird im Gemeindeblatt verlautbart und zusätzlich allen Haushalten durch Rundschreiben bekanntgegeben. Zu 11) Die Leichenüberführung vom Trauerhause bis zum Friedhof wird der Fa. Arthur Schwald, Tischlermeister in Nenzing, zum Angebotspreis von S 150.- übertragen. Gehilfen sind in diesem Preise nicht inbegriffen. Die Inanspruchnahme dieser Möglichkeit bleibt jedoch den Angehörigen überlassen. Zu 12) Dem österreichischen Bergrettungsdienst wird eine Spende von S 100.- bewilligt. Schluß der Sitzung um 24.00 Uhr. -7- Es ist jedermann berechtigt, im Falle einer vermeintlichen Gesetzeswidrigkeit oder Unwirtschaftlichkeit dieser Beschlüsse eine Aufsichtsbeschwerde entweder beim Gemeindeamt oder unmittelbar von zwei Wochen nach Verlautbarung einzubringen. Der Schriftführer Siegfried Jenny Der Bürgermeister: Albert Rauch