19640626_GVE040

Dateigröße 2.79 MB
Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 13.06.2021, 01:56
Gemeinde Schlins
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schlinsvertretung
Dokumentdatum 1964-06-26
Erscheinungsdatum 1964-06-26
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Inhalt des Dokuments

-1- Verhandlungsschrift über die am Freitag, den 26. Juni 1964 um 20.15 Uhr im Gemeindeamt unter Vorsitz des Bürgermeisters Albert Rauch abgehaltene Sitzung der Gemeindevertretung Schlins. Anwesend: Bürgermeister, 2 Gemeinderäte und sämtliche Gemeindevertreter Tagesordnung 1. Verlesung und Genehmigung der Verhandlungsschrift der letzten Sitzung 2. Berichterstattung des Bürgermeisters 3. Genehmigung des Rechnungsabschlusses 1963 4. Erhöhung des Gemeindebeitrages 1964 an den Landeswohnbaufond um S 6.000.5. Anschaffung einer elektrischen Kirchturmuhr 6. Grundverkäufe: a) Grundparzelle 874/36 (ehemalige Bauparzelle Flöry) an Gottlieb Kessler, Schlins 189 b) Restlicher Grundstreifen entlang der Haltestellestraße an Fa. Lorünser c) Grundstreifen zwischen den Siedlungshäusern Nr. 156 u. 158 an Frau Resi Mähr Nr. 158 d) Genehmigung der Entscheidung des Bau-Ausschusses über das Ausmaß des Grundverkaufes an Ella Amann. -2- 7. Ansuchen um Bewilligung des Wasser- und Kanalisationsanschlusses: a) Julius Bickel, Schlins H.Nr. 2 (Wasser) b) Pius Büchel, Schlins H.Nr. 132 (Wasser und Kanalisation) 8. Bestellung eines neuen Gemeindemarkers 9. Wahl eines Ersatzmannes für den verstorbenen Bgm. Richard Bösch in den Jagdausschuß 10. Beitritt der Gemeinde zum neuen Kollektivvertrag mit den Gemeindearbeitern 11. Haftpflichtversicherung der Gemeinde bei der Wechselseitigen Versicherungsanstalt in Graz 12. Abfindung der Witwe des verstorbenen Bürgermeisters Richard Bösch 13. Festsetzung der Bezüge des Bürgermeisters 14. Ansuchen um Spenden 15. Allfälliges Beschlüsse und Berichte Zu 1.) Die Verhandlungsschrift der letzten Sitzung wird vom Schriftführer verlesen und ohne Einwand angenommen. Zu 2.) Der Bürgermeister berichtet über das Ergebnis des Architektenwettbewerbes zum Neu- und Erweiterungsbau des Gemeindeamtes. Im Anschluß daran kommt die Gemeindevertretung zur einhelligen Auffassung und zum einstimmigen -3- Beschluß, nach Festlegung der Grunderwerbsmöglichkeiten mit den Anrainern einen neuerlichen Planungswettbewerb für einen vollständigen Neubau auszuschreiben, da nach dem Gutachten von Fachleuten der Abbruch des alten Gebäudes und die Errichtung eines Neubaues auf einer erweiterten Bauparzelle planungsmäßig viel günstiger ist und auch geringere Kosten verursacht als ein Um- und Erweiterungsbau des bestehenden Gemeindehauses. Über den gegenwärtigen Stand der Bauarbeiten am Gerätehaus referiert GV Egon Espen. Die Fertigstellung des Gerätehauses wird bis Mitte Juli 1964 in Aussicht gestellt. Die Einfahrt soll geteert und mit einer niederen Mauer eingefaßt werden. Der südlich des Gemeindeschuppens gelegene Vorplatz wird in Ordnung gebracht. Der Vorschlag des Friedhofausschusses für die endgültige Gestaltung und Fertigstellung des neuen Friedhofteiles wird genehmigt und der 1. GR als Vorsitzender des Friedhofausschusses mit der Beaufsichtigung der in Bälde durchzuführenden Arbeiten betraut. Der beschlossene Neubau der Sennereibrücke muß noch so lange hinausgestellt werden, bis der Plan für die Teilregulierung des Wiesenbaches vom Landeswasserbauamt erstellt ist. -4- Die Instandsetzung der Feldwege auf Kosten der Gemeinde wird einzelnen Landwirten übertragen. Über Vorschlag des Bürgermeisters, der vorher über die günstige Gelegenheit im Zusammenhang mit der Erstellung einer straßenseitigen Einfriedung auf dem Betriebsgelände Lorünser und über die voraussichtlichen Kosten berichtet hatte, wird der Bau eines Gehsteiges an der Haltestellestraße von Haus Nr. 84 bis H.Nr. 205 einstimmig beschlossen. Die Gießenbachbrücke wird allerdings vorerst noch nicht verbreitert. Nach einer Debatte über ein vorliegendes Angbot der VKW über Vervollständigung der Straßenbeleuchtung wird der Bauausschuß beauftragt, neue Vorschläge zur Behebung der mangelhaften Beleuchtung einzelner Straßenzüge auszuarbeiten. Weitere Berichte des Vorsitzenden betreffen die beabsichtigte Einzäunung des Müllablagerungsplatzes an der Haltestellestraße, die Erneuerung der Trinkwasserleitung vom Haus Nr. 144 an der Walgaustraße bis zum öffentlichen Brunnen bei Haus Nr. 94, den getätigten Holzverkauf von 58, 30 fm Nutzholz an Sägewerk Walter in Bludesch, den gegenwärtigen Stand der beabsichtigten Änderung der Gemeinde- bezw. Bezirksgrenze im Bereiche der Landeslungenheilstätte Gaisbühel und die von der Landesregierung vorgeschriebene -5- Erfassung sämtlicher Straßen und Wege im Gemeindegebiet mit Ausnahme der Landesstraßen. Abschließend wird die Wahl der Vorsitzenden in den einzelnen Unterausschüssen bekanntgegeben: Planungsausschuß Bauausschuß Forstausschuß Friedhofausschuß Jagdausschuß Bgm. Albert Rauch GV Egon Espen 1 GR Anton Bickel 1 GR Anton Bickel noch nicht gewählt Zu 3) Der Rechnungsabschluß der Gemeinde Schlins für das Jahr 1963 sowie der Bericht des Überprüfungsausschusses werden der Gemeindevertretung vorgelegt bezw. zur Kenntnis gebracht. Er weist in der Haushaltsgebarung Einnahmen von Ausgaben von S S 1.873.777, 50 2.534.473, 23 auf. Der durch Überschüsse aus den Vorjahren gedeckte Abgang beträgt somit S 660.695, 73. Der Rechnungsabschluß wird einstimmig genehmigt und auf Antrag des Überprüfungsausschusses die Rechnungsleger entlastet. Zu 4) Die Erhöhung des Gemeindebeitrages 1964 an den Landeswohnbaufond um den Betrag von S 6.000.- wird einstimmig beschlossen. Dadurch erhalten die für das heurige Jahr berücksichtigten Bauwerber höhere Darlehen. -6- Zu 5) Auf Ansuchen des Pfarrkirchenrates Schlins übernimmt die Gemeinde lt. einstimmigem Beschluß die Anschaffungskosten für die elektrische und vollautomatische Kirchturmuhr im Betrage von ca. S 40.000.-. Die Bedeckung erfolgt aus Überschüssen der früheren Jahre. Zu 6) Grundstücke werden verkauft an: a) Gottlieb Kessler in Schlins 189 das Baugrundstück Gp. 874/36 in der Au zum gleichen Preis und zu denselben Bedingungen, die nach einem früheren Beschluß der Gemeindevertretung für die bisherige Interessentin Ida Flöry geboten haben. b) Firma Lorünser, Leichtmetallwerk in Schlins, den restlichen Grundstreifen entlang der Haltestellestraße bis auf den für einen Gehsteig benötigten Streifen von 2.- m Breite. Der m2-Preis beträgt S 25.-. Außerdem hat die Firma bei der Gehsteigerstellung von der Gießenbachbrücke bis zum Anwesen Knecht den Aushub und die Tiefschüttung (teerfertig) sowie die Setzung der von der Gemeinde bereitzustellenden Randsteine kostenlos zu bewerkstelligen. c) Theresia Mähr und Mitbesitzer in Schlins H.Nr. 158, ein Teilstück aus Gp. 874/11 (Streifen zwischen H.Nr. 156 u. 158) zum Preise von S 25.- pro m2 und Übernahme einer Dienstbarkeit für die unter diesem Grundstück verlaufende Wasserleitung. -7- d) Die Entscheidung des Bauausschusses über das Ausmaß des an Ella Amann in Schlins 85 verkauften Grundes vor ihrem Wohnhause wird von der Gemeindevertretung zur Kenntnis genommen. Zu 7) Julius Bickel in Schlins 2 wird der Anschluß an die Gemeindewasserleitung und Pius Büchel in Schlins 132 der Anschluß an die Gemeindewasserleitung und an die Kanalisation zu den üblichen Bedingungen bewilligt. Zu 8) Leonhard Walter in Schlins 58 hat sein Amt als Gemeindemarker zurückgelegt. Als neuer Gemeindemarker wird über Vorschlag des Planungsausschusses GV Vinzenz Hartmann bestellt. Zu 9) Für den verstorbenen Bürgermeister Richard Bösch wird GV Josef Bischof als Mitglied des Jagdausschusses bestellt. Zu 10) Die Gemeinde Schlins wird nach einstimmigem Beschluß der Gemeindevertretung dem neuen Kollektivvertrag mit den Gemeindearbeitern beitreten. -8- Zu 11) Die im Jahre 1946 abgeschlossene Haftpflichtversicherung der Gemeinde entspricht dem gegenwärtigen Stande der Einwohnerzahl und den veränderten Verhältnissen nicht mehr. Es wird daher einstimmig beschlossen, eine neue Haftpflichtversicherung abzuschließen. Zu 12) Der Witwe des verstorbenen Bgm. Richard Bösch wird eine Abfindung zuerkannt, S 5000, -. Zu 13) Die Bezüge des Bürgermeisters werden in der bisherigen Höhe belassen. Km-Geld S 1, 30. Zu 14) Spenden werden bewilligt an: Blindenfürsorge für Tirol und Vorarlberg Schwarzes Kreuz Rotes Kreuz Kinderdorf Vorarlberg Verband Vorarlberger Skiläufer S 300.S 200.S 300.S 1000.S 100.- Zu 15) Allfälliges Die Anfrage bezüglich Zufahrt zu Gemeindebesitz bei H.Nr. 147 wird auf der nächsten Gemeindevertretungssitzung vom Bürgermeister beantwortet werden. Die Bevölkerung wird aus gegebenem Anlaß darauf hingewiesen, daß nicht nur die Errichtung und Abtragung von Gebäuden aller Art, sondern auch die Herstellung von Einfriedungen, insofern sie an öffentliche Verkehrsflächen zu liegen kommen (ausgenommen Einfriedungen land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke außerhalb des verbauten Gebietes) bewilligungspflichtig sind. -9- Schluß der Sitzung um 0.15 Uhr Es ist jedermann berechtigt, im Falle einer vermeintlichen Gesetzeswidrigkeit oder Unwirtschaftlichkeit dieser Beschlüsse eine Aufsichtsbeschwerde entweder beim Gemeindeamt oder unmittelbar bei der Aufsichts- bezw. Genehmigungsbehörde innerhalb von zwei Wochen nach Verlautbarung einzubringen. Der Schriftführer Jenny Der Bürgermeister: Albert Rauch