19950213_GVE045

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 13.06.2021, 02:40
Gemeinde Schlins
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schlinsvertretung
Dokumentdatum 1995-02-13
Erscheinungsdatum 1995-02-13
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45 . S i t z u n g Sitzungstag: Montag, 13. Februar 1995 Sitzungsort: Gemeinde-Sitzungssaal Name Anwesend entschuldigt abwesend Vorsitzender: Mag. Karlheinz Galehr z • • • El • • • • • • • • • • • • • • • • • Ersatz Schriftführer Michael Wäger Gemeindevertreter Franz Rauch Manfred Goldmann Ehrenberger Alois Felder Hannes Walter Mock Werner Kirchner Siegfried Stähele Reinhold Begle -RattM-ümbacher Gerlinde Parisse Alfons Matt Amann Franz Waltie Josef Mag. Helmut Amann Mag. Hannes Rauch Werner Dingler Ing. Hans Amann M • m Z Z Z Z z z m • • z z M • • M • • • • • • • • Z • • • Robert Hermann Karl Budin Leo Amann Adalbert Fischer Arnold Maier Tagesordnung 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift der 44.Sitzung vom 16.01.1995 2. Vergaben von Lieferungen und Leistungen 3. Beratung und Beschlußfassung: Konzept "Mobile Hilfsdienste" 4. Festlegung der Friedhofsgebühren 5. Festlegung der Wassergebühren 6. Festlegung der Kanalgebühren 7. Festlegung der Müllabfuhrgebühren 8. Festlegung des Meßbetrages f. die Grundsteuer 9. Architektenwettbewerb Planung Volksschule (Änderung d. Ausschreibung) 10.Beratung und Beschlußfassung des Voranschlages f. das Jahr 1995 11.Berichte 12. Allfälliges Gemeideamt Schlins Schlins, am 7. März 1995 Verhandlungsschrift über die am Montag, 13. Februar 1995 um 20:00 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes abgehaltene 45. Sitzung der Gemeindevertretung Schlins. Anwesend: Bgm. Mag. Karlheinz Galehr, Vbgm. Werner Dingler, die Gemeinderäte Ing. Siegfried Stähele und Mag. Helmut Amann sowie 9 Gemeindevertreter und die Ersatzleute Robert Hermann, Karl Budin, Leo Amann, Adalbert Fischer und Arnold Maier Entschuldigt abwesend: GR Franz Rauch, GV Alois Ehrenberger, GV Franz Amann, GV Josef Waltle, GV Ing. Hans Amann Der Vorsitzende stellt fest, daß die Einladungen zur 45. Sitzung ordnungsgemäß zugestellt wurden und die Beschlußfähigkeit gegeben ist. Vor Beginn der Sitzung teilt der Vorsitzende mit, daß der Termin für das Jahresabschlußessen auf Grund einer Terminkollision auf den 10. März 1995 verschoben werden mußte. Die Nächsten Sitzungen werden am 6.3.95 und am 20.3.95 die Gemeindevorstands- und am 13.3.95 die Gemeindevertretungssitzung sein. Erledigungen 1. Gegen die Verhandlungsschrift über die 44. Sitzung vom 16. Jan. 1995 wird kein Einwand erhoben. Diese gilt somit als genehmigt. 2. Vergaben von Lieferungen und Leistungen a) Am 20.1.95 hat die öffentliche Angebotsabgabe für die Tischlereiarbeiten im Feuerwehrgerätehaus im Gemeindeamt stattgefunden. Folgende Angebote wurden abgegeben: a) b) Firma Albert Hartmann, Schlins S 229.224, 50 (excI.MWSt.) Firma Josef Getzner, Satteins S 239.530, 00 (excI.MWSt.) Die Auftragsvergabe erfolgt einstimmig an den Bestbieter Fa. Albert Hartmann, Schlins. b) Die Anschaffung von 10 Schränken mit Schuhrosten, Kleiderbügeln und Helmablagen sowie 2 Stiefeltrockner-Kleingeräten wird, da nur ein Anbieter vorhanden ohne Gegenangebot an die Firma Steurer, Altach zum Angebotspreis von S 50.083, 20 (incl. MWSt.) einstimmig vergeben. 3. GV Gerlinde Parisse und Bgm. Mag. Karlheinz Galehr präsentieren gemeinsam ein von den Arbeitsgruppe "Mobile Hilfsdienste Jagdbergsprengel" ausgearbeitetes Konzept. Im Besonderen wird dabei hervorgehoben, daß für Schlins eine eigene Ansprechperson für die Schlinser Bürgerinnen eingesetzt wird, die in Zusammenarbeit mit dem Koordinator des KPV die Einsätze bzw. die Helferinnen organisiert bzw. bei Problemen den zu pflegenden Personen zur Seite steht. Weiters wird berichtet, daß bereits eine Person betreut wird. Die jährlichen Kosten sollen vorläufig nach einer Schätzung mit S 20, -/Einwohner als Sockelbetrag und weiteren ca. S 40.000, - als Abgangsdeckung, je nach Pflegeleistung, im Voranschlag 1995 budgetiert werden. Nach kurzer Beratung erfolgt der einstimmige Beschluß des von der Arbeitsgruppe erarbeiteten und vom Sozialausschuß begutachteten Konzept. Dieses wird am Mittwoch, den 22. Feber 1995 im WiesenbacSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight hsaal der Bevölkerung präsentiert. 4. Festlegung der Friedhofsgebühren: Auf Vorschlag der Gemeindeverwaltung werden die Friedhofsgebühren wie folgt festgesetzt: § 2 (1) Grabstättengebühren FeldA Feld B Feld C FeldD Feld E FeldF Feld G Feld H Vor dem Kircheneingang Nördlich der Kirche Zwischen alter Sakristei und Turm Östlich der Kirche Reihengräber für Kinder (10 Jahre) Neuer Friedhof Neuer Friedhof an der Nordmauer (Nischengräber) Urnengräber an der östl. Friedhofmauer im neuen Friedhof S S S S S S 1.800, 1.500, 1.000, 1.000, 400, 1.800, - S 1.800, - S 1.000, - § 4 (1) Bestattungsgebühren Die Bestattungsgebühr beträgt für jede Grabstelle: bei einer Grabtiefe von 100 cm (Kindergrab) bei einer Grabtiefe von 150 cm bei einer Grabtiefe von 200 cm bei Urnengräbern S 1.250, S 3.500, S 4.500, S 1000, - § 6 AUFBAHRUNGSGEBÜHREN Für jede Aufbahrung einer Leiche in der Leichenhalle ist eine Aufbahrungsgebühr von S 800, - zu entrichten. Diese Verordnung tritt am 1.3.1995 in Kraft. Einstimmiger Beschluß. 5. Festlegung der Wassergebühren: Auf Vorschlag des Unterausschusses für Ver- und Entsorgung werden die Wassergebühren wie folgt festgesetzt: Beitragssatz Wasseranschluß von S 65, - auf S 68, Wasserbezugsgebühr von S 7, - auf S 8, Wasserzählergebühr für 3m3/Leistung von S 12, - auf S 15, -/Monat für 7m3/Leistung von S 14, - auf S 20, -/Monat für 20m3/Leistung von S 14, - auf S 20, -/Monat Sämtliche Preis sind zuzüglich gesetzl. MWSt. Diese Verordnung tritt am 1.3.1995 in Kraft. Einstimmiger Beschluß. 6. Festlegung der Kanalgebühren: Auf Vorschlag des Unterausschusses für Ver- und Entsorgung werden die Kanalgebühren wie folgt festgesetzt: Beitragssatz Erschließung- und Anschlußbeiträge von S 240, - auf S 250, Kanalbenützungsgebühren von S 12, 50 auf S 14, -/m3 Sämtliche Preis sind zuzüglich gesetzl. MWSt. Diese Verordnung tritt am 1.3.1995 in Kraft. Einstimmiger Beschluß. 7. Festlegung der Abfallgebühren: Abfallgrundgebühr pro Monat: Haushalt mit 1 Person Haushalt mit 2 Personen Haushalt mit 3 - 5 Personen Haushalt mit 6 und mehr Personen Betriebe und Heime S S S S S 17, 27, 35, 45, 27, - S S S 13, 26, 39, - S S S 22, 75 32, 50 35, 75 S S S S S 78, 156, 520, 715, 0, 65 Sackgebühr 201 Sack 401 Sack 601 Sack Eimergebühr 351 Eimer 501 Eimer 551 Eimer Containergebühr: 1201 Container 2401 Container 8001 Container 11001 Container andere Containergrößen pro Liter Sämtliche Preis sind zuzüglich gesetzl. MWSt. Diese Verordnung tritt am 1.3.1995 in Kraft. Einstimmiger Beschluß. 8. Festlegung des Meßbetrages für die Grundsteuer Auf Vorschlag der Gemeindeverwaltung soll der Meßbetrag für die Grundsteuer um je S 50, also und Grundsteuer A von S 400, - auf S 450, Grundsteuer B von S 380, - auf S 430, - angehoben werden. GV Alfons Matt stellt den Antrag, "in Hinblick auf die Einkommensminderung der Landwirte durch den EU Beitritt Österreichs, die Grundsteuer A nicht zu erhöhen". GV Reinold Begle schließt sich diesem Antrag an. Bei der darauffolgenden Abstimmung wird dem Antrag mit 13:5 Stimmen entsprochen. Gegenstimmen Vbgm. Dingler, GR Stähele, GV Kirchner, GV Goldmann, GV Felder. Der anschließende Beschluß der Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B von S 380, - auf S 430, - erfolgt einstimmig. 9. Vom Vorsitzenden wird eine Änderung des Beschlusses vom 24.10.95 TOP 2 a vorgeschlagen. Die Ausschreibung des Architekten Wettbewerb Planung Volksschule soll anonym erfolgen, da bereits mehrere der einzuladenden Architekten in Vorgesprächen eine Teilnahme am Wettbewerb abgelehnt haben, wenn dieser nicht anonym erfolgt. Diese Änderung wird mit einer Gegenstimme (17:1) mehrheitlich beschlossen. 10. Beratung und Beschlußfassung des Voranschlages für das Jahr 1995 Der Vorsitzende bittet einleitend um eine Abänderung der an die Fraktionen ergangenen Budgetentwürfe, da sich in der Zwischenzeit eine Reduktion im Umfang der im Jahr 1995 zu realisierenden Kanalprojekte BA 03 und BA 04 ergeben hat. Da dies vom Büro Adler erst in der vergangenen Woche bekannt gegeben wurde, konnten diese ZahlSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight en nicht mehr im Budgetentwurf berücksichtigt werden. In einem kurzen Finanzbericht werden die wesentlichen Daten des Voranschlages und Gegenüberstellungen bekanntgegeben. Dabei ist festzuhalten, daß sich der Schuldenstand mit S 12.891, - pro Einwohner gegenüber dem Jahre 1994 kaum ändern wird. Im Voranschlag 1995 sind 21, 17 Mill. Schilling an baulichen Investitionen vorgesehen. Im wesentlichen werden diese mit geförderten Darlehen und einer geringfügigen Inanspruchnahme von Rücklagen in Höhe von 261.000, - Schilling finanziert. Bei der Behandlung des Voranschlages werden zu mehreren Voranschlagsansätzen Auskünfte erteilt. Über die einzelnen Haushaltsgruppen 0 - 9 wird separat abgestimmt. Der Voranschlag 1995 wird im Anschluß daran nach geringfügigen Umschichtungen bei einzelnen Voranschlagsstellen mit den nachstehenden Beträgen einstimmig genehmigt: Einnahmen der Erfolgsgebarung Einnahmen der Vermögensgebarung Gesamteinnahmen S 32.445.000, S 12.957.000.S 45.4Q2.Q00.- Ausgaben der Erfolgsgebarung Ausgaben der Vermögensgebarung S 29.781.000, S 15.621.000.- Gesamtausgaben ft 45, 402.000, Die Finanzkraft der Gemeinde im Sinne des § 73 (3) GG wird mit S 15.659.000, - festgestellt. 11. 12. Berichte a) DI Schwarz von der Raumplanungsbehörde wurde darüber informiert, daß eine Besichtigung des Grundstückes der Fam. Studer zur Behandlung des Umwidmungsantrages gewünscht wird. Demnächst soll ein Termin vereinbart werden. b) Von der Firma Metzler ist ein Schreiben eingelangt, in dem diese mitteilt, daß im Jahr 1995 mindestens vier mal der alte Gießenbach umgeleitet werden muß. Bei einer Begehung des Baches gemeinsam mit dem Obmann der AGRAR wurde von seiten der Firma Metzler vorgeschlagen, das uferseitige Buschwerk auszuhauen und in den Bereichen, in dem Ausuferungen festzustellen sind, Uferbefestigungen zu errichten. Allfälliges Der scheidende Sekretär Siegfried Jenni wird am 1. März 1995 in den Ruhestand übertreten. Der Vorsitzende dankt ihm für seinen gewissenhaften Einsatz während seiner über 30 jährigen Tätigkeit für die Gemeinde Schlins. Eine offizielle Verabschiedung wird beim Jahresabschlußessen im Gasthaus "Hecht" am 10. März 1995 stattfinden. Schluß der Sitzung: 23:15 Uhr Der Vorsitzende