19651020_GVE007

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 26.05.2021, 08:26
Gemeinde Schlins
Bereich oeffentlich
Schlagworte: sitzungsprotokolle,verhandlungsschriften
Dokumentdatum 1965-10-20
Erscheinungsdatum 1965-10-20
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Inhalt des Dokuments

-0- 7. Sitzung Sitzungstag: 20. Oktober 1965 Sitzungsort: Gemeindehaus – Sitzungszimmer anwesend abwesend Abwesenheitsgrund Vorsitzender: Rauch Albert Walter Fritz Dörn Anton Hummer Heribert Amann Friedrich Kursbesuch in Wien Krankheit Krankheit dienstlich verhindert Niederschriftführer: Hosp Josef Bickel Anton Gabriel Otto Begle Robert Bischof Josef Reichart Josef Schlichtherle B. Hartmann Vinzenz Erne Andreas Dona Anton Büchel Anton Mähr Edelbert Jussel Erich Fröhle Engelbert -00- 1 Verlesung und Genehmigung der Verhandlungsschrift der 6. Sitzung 2. Berichte des Bürgermeisters; Stellungnahme und Beschlußfassung zu einzelnen Berichten 3. Beschlußfassung über den Rechnungsabschluß 1964 und Verlesung des Revisionsberichtes der Landesrevisionsstelle 4. Festlegung der Höhe der Grundsteuer für die Kalenderjahre 1963 und 1964 5. Aufstellung des Dienstpostenplanes 1966 Neuerliche Beschlußfassung über provisorische Instandsetzung des alten Tobelweges 7. Gewährung eines Überbrückungskredites der Gemeinde an Vogewosi für ihren Grundkauf im Sägacker 8. Verkauf des alten Gemeindehauses 9. Erteilung einer Bauabstandsnachsicht für Hartmann Maria, Schlins 83 10. Erteilung der Wasseranschlußbewilligung für Amann Josef, Schlins 95 11. Ansuchen des Karl Vonbank, Schlins 41 um Bauholzbezug 12. Allfälliges -1- Verhandlungsschrift über die am Mittwoch, den 20. Oktober 1965 um 20.15 Uhr im Sitzungszimmer des Gemeindehauses unter Vorsitz des Bürgermeisters Albert Rauch stattgefundenen 7. Sitzung der Gemeindevertretung Schlins. Anwesend: Bürgermeister, 1 Gemeinderat, 9 Gemeindevertreter und die Ersatzmänner Anton Büchel, Edelbert Mähr, Erich Jussel und Engelbert Fröhle Entsch. abwesend: GR Fritz Walter, GV Anton Dorn, Heribert Hummer und Friedrich Amann Beschlüsse und Berichte: 1. Die Verhandlungsschrift der letzten Sitzung vom 11.9*65 wird verlesen und einstimmig angenommen. 2. Der Bürgermeister berichtet: a) Als Mitunterzeichner der Verhandlungsschriften der Gemeindevertretungssitzungen wird GV Andreas Erne berufen. b) Die Bevölkerung wird neuerdings aufgefordert, die Müllabfuhr zeitgerecht und ordnungsgemäß durchzuführen, andernfalls sich die Gemeinde veranlaßt sieht, eine für die Haushalte mit hohen Kosten verbundene Müllabfuhr einzuführen. c) Soweit es die finanziellen Mittel der Gemeinde erlauben, wird der Ausbau der Straßenbeleuchtung weiterhin vorangetrieben. d) Nach einer Vorsprache des Herrn Dr. Lampacher der ÖBB-Direktion Innsbruck bezüglich beabsichtigter Schließung der Bahnhaltestelle Schlins nimmt die Gemeindevertretung dazu wie folgt Stellung: Eine Besetzung der Haltestelle wie bisher ist einer Schließung derselben vorzuziehen. e) Ein neuerliches Schreiben der Geschw. Mähr-Nußbaumer, betreffend Wiedererstellung einer massiven Brücke über den Wiesenbach wird zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde wird eine Teilregulierung des Wiesenbaches im Bereich Friedhof bis Haus-Nr. 11 beim Wasserbauamt innerhalb von 3 Jahren beantragen. Damit verbunden wäre die Erstellung einer massiven Brücke über den Wiesenbach. f) Der Firma Lorünser wird für die Spende an die örtliche Volksschule schriftlich gedankt. g) Die Dankschreiben des Kinderdorfes Vorarlberg und der evangelischen Pfarrgemeinde werden zur Kenntnis genommen. h) Zur Anschaffung einer Motorsäge gewährt die Gemeinde dem Waldaufseher Elmar Rauch einen Vorschuß bis 1. März 1966. Die Höhe des Vorschusses beträgt S 7.000, - -2- 3. Der Rechnungsabschluß der Gemeinde Schlins für das Jahr 1964, der Bericht des Überprüfungsausschusses sowie der Revisionsbericht der Landesrevisionsstelle werden der Gemeindevertretung vorgelegt bezw. zur Kenntnis gebracht. Die Haushaltsgebarung weist Einnahmen von S 2.331.848, 92 und Ausgaben von S 2.053.444, 87 auf. Es ergibt sich somit ein Gebarungsüberschuß von S 278.404, 05 Der Rechnungsabschluß wird einstimmig genehmigt, ebenso ein Nachtragskredit von ca S 100.000, - für den Neubau des Gerätehauses. 4. Für die Kalenderjahre 1963 und 1964 wird die Grundsteuer bei allen Steuergegenständen einheitlich in der Höhe des Jahresbetrages für das Kalenderjahr 1962 unter Berücksichtigung der in den Kalenderjahren 1962 und 1963 eingetretenen Änderungen in der Art und im Bestand des Steuergegenstandes sowie hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse ausgeschrieben. 5. Der Dienstpostenplan der Gemeinde Schlins für das Jahr 1966 wird genehmigt. 6. Infolge zeitlicher Verzögerung der Instandsetzung des Forstweges ins Tobel wird der Beschluß der Gemeindevertretung bezüglich provisorischer Instandsetzung des alten Tobelweges vom 11. Sept. 1965 aufgehoben und dafür der Beschluß gefaßt, die Firma Mähr Josef, Feldkirch um den Angebotspreis von S 3.500, - mit der provisorischen Instandsetzung des genannten Weges unter der Bedingung zu beauftragen, daß genannte Arbeiten unverzüglich begonnen werden. 7. Ein Antrag, der Vogewosi für ihren beabsichtigten Grundkauf im Sägacker einen Überbrückungskredit von S 230.000, - nicht zu gewähren, wird mit 13 Jastimmen, 1 Neinstimme und 1 Stimmenenthaltung angenommen. 8. Mit 10 Ja- und 5 Neinstimmen wird beschlossen, das alte Gemeindehaus sofort zum Verkaufe öffentlich auszuschreiben, nachdem ein Antrag auf zeitliche Verschiebung des Verkaufes mit dem gleichen Stimmenverhältnis abgelehnt wurde. Mit der Ausarbeitung der Verkaufsbedingungen wird der Planungsausschuß beauftragt. 9. Dem Ansuchen der Hartmann Maria, Schlins 83, um Bauabstandsnachsicht zum Grundstück Gp.Nr. 552 zur Erstellung eines Geräteschuppens wird die Genehmigung erteilt. 10. Dem Ansuchen des Josef Amann, Schlins 95, um Wasseranschlußbewilligung wird zu den üblichen Bedingungen entsprochen. 11. Dem Ansuchen des Karl Vonbank, Schlins 41, um käufliche Überlassung von 13fm Rundholz zur Fertigung eines Dachstuhles wird die Genehmigung erteilt. 12. Allfälliges: a) 2 beschädigte Dorfbrunnen sollen wegen Gefährdung des Straßenverkehrs repariert werden. b) Die Reparatur des Waldweges ins Galscherlend ist wegen Überschreitung des Budgets derzeit nicht möglich. -3- Schluß der Sitzung um 1.40 Uhr Es ist Jedermann berechtigt, im Falle einer vermeintlichen Gesetzeswidrigkeit oder Unwirtschaftlichkeit dieser Beschlüsse eine Aufsichtsbeschwerde beim Gemeindeamt oder unmittelbar bei der Aufsichts- bezw. Genehmigungsbehörde innerhalb von 2 Wochen nach Verlautbarung einzubringen.