19620817_GVE023

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 13.06.2021, 01:55
Gemeinde Schlins
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schlinsvertretung
Dokumentdatum 1962-08-17
Erscheinungsdatum 1962-08-17
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Inhalt des Dokuments

-1- Verhandlungsschrift über die am Donnerstag, den 17.8.1962 im Gemeindeamte (Sitzungssaal) unter dem Vorsitze des Bürgermeisters Bösch abgehaltene Sitzung der Gemeindevertretung Schlins. Anwesend: Bürgermeister, 2 Gemeinderäte, 8 Gemeindevertreter und 1 Ersatzmann. Entschuldigt: 4 Gemeindevertreter Beschlüsse 1.) Die Verhandlungsschrift der letzten Gemeindevertretungssitzung wurde verlesen und ohne Einwand genehmigt. 2.) Aus dem Berichte des Bürgermeisters wurde entnommen, dass der Siedlungsbau für das Jahr 1963 von der Siedlungsgesellschaft in Dornbirn [VOGEWOSI] sozusagen bindend zugesagt wurde und bis dato 8 Parteien ihr Ansuchen um Einreichung eingebracht haben. In diesem Zusammenhang wurde noch festgelegt, dass das ostwärts vom Hause Berta Schäfer liegende Grundstück Gp. Nr. 874/6 vorerst nicht als Verbauungsgrund für die Siedlung einbezogen werden soll und für andere Zwecke reserviert bleibe. Zum Schreiben der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch betreff Fahrverbot für Kraftfahrzeuge in der Gortgasse in Schlins nach der Strassenverkehrsordnung 1960 -2- wurde Stellung genommen und diesem Verbot zugestimmt. Der Landwirtschaftliche Zubringerverkehr für alle in diesem Gebiete liegenden Gründe wird von diesem Verbote nicht berührt und ist dies auf der Verbotstafel ersichtlich gemacht. In Bezug auf Erbauung des Feuerwehrgerätehauses wurde die Bauverhandlung bereits durchgeführt und wird die Bauausschreibung nach Einlangen der Baubewilligung sogleich in die Wege geleitet. In der weit zurückliegenden Grundregelung anlässlich des Rönsbergstrassenbaues vom Jahre 1928 zwischen der Gemeinde Schlins und der Besitzerin Hermine Erne zu Schlins H.Nr. 61 einerseits sowie auch mit dem Landwirt Engelbert Sonderegger in Schlins H.Nr. 105 andererseits wird der Bürgermeister beauftragt, diese Regelung endgültig durchzuführen. In Bezug auf die Friedhofserweiterung mit Einbau der Leichenhalle gab der Bürgermeister bekannt, dass diese Arbeiten schon wesentlich fortgeschritten und im heurigen Jahr in ihrem Rohbaues weitgehendst fertiggestellt werden. Was die Anlage des Ehrenmales für die Kriegsgefallenen unserer Gemeinde betrifft, werde der Rohbau wie beschlossen von der Gemeinde finanziert, wogegen die Kosten der übrigen Ausschmückung durch Spenden und Sammlungen aufgebracht werden sollen. Im weiteren gab der Bürgermeister bekannt, dass der Rechnungsabschluss für das Jahr 1961 vom Amte der -3- Vorarlberger Landesregierung überprüft und in allen seinen Teilen als richtig befunden wurde. Der Rechnungsabschluss mit der genehmigten Zuschrift vom Ante der Landesregierung wurde der Gemeindevertretung zur Einsichtnahme vorgelegt. 3.) Dem Ansuchen der VKW Bregenz um Grundtrennung bei der Trafostation Gp. 309 in E.Zl. 329 KG Schlins (Schulplatz) wurde die Genehmigung erteilt. 4.) Dem Ansuchen des Josef Rauch in Schlins H.Nr. 74 um Vergrösserung des südwestlichen an seinem Stadel angebauten Holzschupfens [Holzschuppens], der bereits auf Gemeindegrund steht, zur Unterbringung seines Heuladers wurde die Zustimmung erteilt. Diese Vergrösserung hat im Rahmen von 1 m in der Breite und 2 m in der Höhe zu verbleiben und ist diese Grundüberlassung auf ein Pachtverhältnis genehmigt worden. Im Falle einer dringenden Benötigung dieses Grundes von Seiten der Gemeinde wäre diese Baulichkeit wieder abzutragen. Im übrigen soll der Anbau in einer ordentlichen Ausführung erstellt werden. Beschluss einstimmig. 5.) Dem Ansuchen Raimund Lampert in Schlins H.Nr. 133 um Wasseranschluss bei seinem geplanten Neubau Gp. 2891 im Sägacker wurde die Bewilligung erteilt. Anschlussgebühr über S 1000. Beschluss einstimmig. 6.) Dem Ansuchen der Frau Berta Schäfer in Schlins H.Nr. 157 um käufl.[ichen] Erwerbung eines Grundstreifens Gp. Nr. 874/6 im Ausmasse von 56 m2 östlich ihres Hauses zwecks Erstellung einer Kläranlage und Sickergrübe -4- wurde die Bewilligung erteilt. Kaufpreis pro m2 S 25. An diese Bewilligung wird die Erteilung des Zufahrtsweges (Zufahrtsrecht) zur Gp. 874/5 KG. Schlins sowie die Einwilligung einer totalen Abstandsnachsicht zur Gp. 874/6 gebunden. 7.) Dem Ansuchen Engelbert Ott in Schlins H.Nr. 177 um Grundtrennung auf Gp. 2013 KG Schlins sowie Wasseranschluss auf der bezeichneten Gp. 2013 für seinen geplanten Neubau an der Bahnhofgasse wurde die Genehmigung erteilt. Anschlussgebühr S 1000.-. Allfälliges: Dem Klein-Theresien-Karmel (Orden der barmherzigen Schwestern) wurde für ihren Klosterneubau in Rankweil sowie dem Schwarzen Kreuz Vorarlberg zur Kriegsgräberpflege und dem Bergrettungsdienst Sektion Vorarlberg Spenden bewilligt. Schluss der Sitzung um 23.30 Uhr Gegen diesen Beschlüsse steht die Berufung offen, die binnen 2 Wochen nach Verlautbarung beim Gemeindeamte Schlins schriftlich einzubringen wäre. Der Schriftführer Hartmann Vinzenz Der Bürgermeister: Richard Bösch