19610811_GVE013

Dateigröße 1.37 MB
Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 13.06.2021, 01:53
Gemeinde Schlins
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schlinsvertretung
Dokumentdatum 1961-08-11
Erscheinungsdatum 1961-08-11
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Inhalt des Dokuments

-1- Verhandlungsschrift über die am Freitag, den 11. August 1961 unter dem Vorsitze des Bürgermeisters Bösch im Gemeindeamte (Sitzungssaal) stattgefundene Sitzung der Gemeindevertretung Schlins. Anwesend: Bürgerm., 2 GR und 11 GV. Entsch. abwesend: GV Karl Galehr Beschlüsse 1.) Die Verhandlungsschrift der letzten Sitzung wurde verlesen und ohne Einwand angenommen. 2.) Der für die Friedhofvergrösserung angekaufte Grund, Gp. Nr. 79 u. 81 Schlins wird zur Gänze der -2- röm.[isch] kath.[olischen] Pfarrkirche Schlins grundbücherlich überschrieben (siehe Sitzungsbeschluss vom 17.3.1961, Pkt 5). Die Pfarrkirche Schlins überlässt der Gemeinde Schlins unentgeltlich die Gp. Nr. 82 Schlins zum Zwecke der Friedhofvergrösserung und Erstellung des geplanten Kriegerdenkmals auf die Zeit des Bestehens des Ortsfriedhofes Schlins. Überdies ist die Gp. Nr. 78 und ein Teil der neugekauften Gp. Nr. 79, beide Gp. im Eigentum der röm. Kath. Pfarrkirche, für eine spätere Friedhoferweiterung unentgeltlich reserviert. Die Verwaltung des Friedhofes und zwar des alten und neuen Friedhofes übernimmt mit 15.9.1961 die Gemeinde Schlins. Sämtliche Einnahmen aus dem Ortsfriedhofe fallen in Zukunft der Gemeindekassa zu, wogegen der Gemeinde Schlins die Erhaltung des Gemeinefriedhofes zufällt. Im weiteren wurde ein Friedhofausschuss gebildet für den von der Gemeindevertretung, Bürgermeister Bösch u. GR Anton Amann bestellt wurden. Die Erstellung einer neuen Friedhofordnung ist in Ausarbeitung. Im übrigen wurde das Friedhofübereinkommen im Einverständnis mit der röm. Kath. Pfarrkirche Schlins und dem Kirchenrate spezialisiert und liegt dem Gemeindebeschlusse bei. Abstimmungsverhältnis 13 ja gegen 1 Stimmenthaltung. 3.) Der Rechnungsabschluss 1960 wurde in allen seinen Teilen beschlossen und ohne Einwand genehmigt. Der Gemeindekassier wurde auf Antrag des Rechnungsprüfers GV Jussel entlastet und ihm vom Bürg[er]m[eister]. -3- für die saubere Kassaführung der Dank ausgesprochen. 4.) Dem Antrag der Gemeinde Schlins um Grundtrennung der Gp. Nr. 79 u. 81 in KG Schlins wurde entsprochen. 5.) Der Schlussbericht der Volksschule Schlins wurde erörtert. Die notwendigen Renovierungsarbeiten sind in Auftrag zu geben. Sie erfordern ca. S 25.000.-. Beschluss einstimmig. 6.) Dem Ersuchen der Vorarlberger gemeinnützigen Wohnbau- und Siedlungsgesellschaft in Dornbirn [VOGEWOSI] an die hiesige Gemeinde um Bekanntgabe der Bedingungen für die Erstellung einer Wohnsiedlung in Schlins 1962 wird der benötigte Grund zur Verfügung gestellt. Kaufpreis pro m2 S 15.-, insoferne der Gemeinde keine weiteren Erschliessungskosten erwachsen. Im übrigen behält sich die Gemeinde Schlins bei der Vergabe der Baugründe an die einzelnen Bauwerber ein Einspruchsrecht vor. Sollte das Bauvorhaben bis Ende 1962 nicht zustandekommen, fällt der Grund um denselben Kaufpreis wieder an die Gemeinde zurück. Abstimmungsergebnis 13 ja gegen 1 nein. 7.) Dem Ansuchen Anton Dana in Schlins Nr. 20 um Erstellung einer Waschküche im Gemeindehaus Alter Pfarrhof konnte vorerst nicht entsprochen werden. Diese Angelegenheit wurde dem Bauausschuss zwecks Besichtigung der gegebenen Lage zur späteren Berichterstattung zugewiesen. Allfälliges: Der Gemeindeweg vom Wohnhaus Prf. Sonderegger [Professor Sonderegger ?] Nr. 200 bis zur Rönsbergstrasse -4- (Landwirtschaftsanwesen Engelbert Sonderegger) wird für sämtliche Kraftfahrzeuge und Fahrräder ab sofort gesperrt. Die bezüglichen Warnungstafeln werden in den nächsten Tagen erstellt. Die sogenannte Sägackerstrasse, von der Einmündung Walgaustrasse, wird als Einbahnstrasse erklärt. Die Zufahrt bei der Einmündung Jagdbergstrasse in die Siedlung Sägacker bis St.Loy ist für alle Fahrzeuge gestattet. Schluss der Sitzung um 23.15 Uhr Gegen diese Beschlüsse steht die Berufung offen, die binnen 14 Tagen nach deren Verlautbarung beim Gemeindeamte Schlins schriftlich einzubringen wäre.