19600504_GVE002

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 13.06.2021, 01:52
Gemeinde Schlins
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schlinsvertretung
Dokumentdatum 1960-05-04
Erscheinungsdatum 1960-05-04
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Verträge
Publikationen GVE-Protokolle_gve
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

-1- Verhandlungsschrift über die am Mittwoch den 4. Mai 1960 unter dem Vorsitz des Bürgermeisters Bösch stattgefundene Sitzung der Gemeindevertretung Schlins. Anwesend: Bürgermeister, 2 Gemeinderäte, 11 Gemeindevertreter und 1 Ersatzmann. Entschuldigt: GV Ammann Fritz. Beschlüsse 1.) Die Verhandlungsschrift der letzten 2 Sitzungen wurden verlesen und ohne Einwand angenommen. 2.) Als Schriftführer für die neue Gemeindevertretungsperiode wurde wiederum Gemeindesekretär Siegfried Bernhard bestellt. -2- 3.) a) In den Bauausschuss wurden folgende Personen bestellt: Hartmann Vinzenz Espen Egon Gabriel Fritz Ammann Fritz Schlins 63 Schlins 176 Schlins 53 Schlins 85 FPÖ ÖVP ÖVP SPÖ Schlins 44 Schlins 28 Schlins 70 Schlins 61 SPÖ ÖVP ÖVP FPÖ Schlins 182 Schlins 33 Schlins 151 Schlins 156 ÖVP ÖVP FPÖ SPÖ b) In den Forstausschuss wurden bestellt: Schuster Oswald Bickel Anton Dörn Anton Erne Andreas c) In den Ortsschulrat wurden bestellt: Rauch Albert Bischof Josef Galehr Karl Mähr Ekkehard Weiters gehören dem Ortsschulrat noch die Herren Hochw.[ürdiger] Pfarrer Knünz und Schuldirektor Siegfried Gandolf an. In allen Ausschüssen führt der Bürgermeister den Vorsitz. 4.) Das im Gemeindewald geschlagene Nutzholz, ca. 500 fm, wurde an das Sägewerk Gohm in Röns verkauft. Das Abfallholz wird in nächster Zeit einer Brennholzversteigerung zugeführt. 5.) Der Wasserzins für das Jahr 1960 wurde auf dem alten Jahrestarif belassen. 6.) Als Rechnungsprüfer wurden die Herren Franz Josef Jussel, Johann Gabriel und Walter Leonhard ausersehen. -3- 7.) Dem Vorarlberger Kraftwerken (VKW) wurde auf ihr Ansuchen auf dem Gemeindegrund beim Schulhaus, Ecke der kleinen Brücke oberhalb vom Rohrbogenwerk Erne zwecks Erstellung einer Trafostation ca. 50 m2 Grund zum käuflichen Erwerb überlassen. Schluss der Sitzung um 22.45 Uhr Gegen diese Beschlüsse steht die Berufung offen, die innerhalb von zwei Wochen (§ 47 GO) im Gemeindeamte Schlins schriftlich einzubringen wäre. Der Schriftführer: Der Bürgermeister: