19830411_GVE034

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 12.06.2021, 08:13
Gemeinde Schlins
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schlinsvertretung
Dokumentdatum 1983-04-11
Erscheinungsdatum 1983-04-11
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´ 34. SITZUNG Sitzungstag: 11. April 1983 Sitzungsort: Gemeindeamt-Sitzungssaal Namen der Stadtrats Erich Jussel Mitglieder*) abwesend anwesend Vorsitzender: Gemeinderats Abwesenheitsgrund GR Ing. Hans Amann dienstlich verhindert GV Elmar Kalb GV Josef Mähr Niederschriftführer: Siegfried Jenni Reinold Begle Dr. Erwin Sonderegger Friedrich Walter Alfons Matt Ing. Siegfried Stähele Erich Gabriel Walter Amann Anton Bickel Franz Rauch Alois Ehrenberger Albert Hartmann Mag. Helmut Amann Otto Bont Ing. Albert Amann Bruno Salzmann Werner Dingler Beschlußfähigkeit im Sinne Art. 47(2) - 47(3) GO**) war — tö&tf— gegeben.**) *) ev. auch zugezogene Sachverständige, Auskunftspersonen etc. **) Nichtzutreffendes streichen Kova-Druck 024/032 (früher 1074) (10 73) Kommunalschriften-Verlag J. Jehle, 8 München 34 — Postfach, Verlagshaus: Barer Straße 32; Tel. (0 89) 28 20 71 Tagesordnung Die Sitzung war öffentlich —XiitÄKSfleÄfCihX—. Zu Punkt wurde gemäß Art. 52, Abs. 2 G O die Öffentlichkeit ausgeschlossen. 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift der 33. Sitzung vom 21 .3.1983 2. Annahme der Zusicherung des BM für Bauten und Technik (Wasserwirtschaftsfonds) für ein rückzahlbares Fondsdarlehen 3. Beschlußfassung über die Durchführung von Volksabstimmungen zu den vom Landtag beschlossenen Gesetzen über a) Lichtspielgesetz b) Durchführung der Vereinbarung gem. Art. 15 a) B.-VG über die Krankenanstaltenfinanzierung und die Dotierung des Wasserwirtschaftsfonds 4. Umwidmungsantrag der Geschwister Büchel lt. Beilage 5. Gehsteigerrichtung vom Wiesenbach bis zur Sennereistraße und von der St.Loi-Gasse entlang der Walgaustraße bis zu den Vogewosibauten 6. Gartenmauer Eberl 7. Berichte 8. Allfälliges 9. Stichkanäle - Vergabe der Bauarbeiten 10. Grundtausch bzw. Kauf Land - Gemeinde GEMEINDEAMT SCHLINS Bezirk Feldkirch (Vorarlberg) Zahl: Betrifft: 6824 Schlins, den 2 2.4 . 1 983 Fernruf Sehl im (05524) 9317 Spar- und Darlehenskasse Sdilins D 19 Postsparkassenkonto Wien 5641 Sparkasse der Stadt Feldkirch 1258 Verhandlungsschrift über die am Montag, den 11.4.1983 um 20 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindeamtes abgehaltene 34. S i t z u n g der Gemeindevertretung Schlins. Anwesend: Bürgerm. Erich Jussel als Vorsitzender, Vizebürgerm. Albert Hartmann, die Gemeinderäte Reinold Begle und Dr. Erwin Sonderegger sowie 11 GemeindeVertreter und die Ersatzleute Ing.Albert Amann und Werner Dingler Entschuldigt abwesend: GR Ing. Hans Amann, GV Elmar Kalb und Josef Mähr Der Vorsitzende stellt fest, daß die Einladungen zur 34. Sitzung ordnungsgemäß zugestellt wurden und die Beschlußfähigkeit gegeben ist. Den Dringlichkeitsanträgen des Vorsitzenden, , a) die "Vergabe der Bauarbeiten für Stichkanäle" unter Pkt. 9 und b] den "Grundtausch/Kauf Gemeinde Schlins - Land Vorarlberg" unter Pkt. 10 zu behandeln, wird einstimmig stattgegeben. E r l e d i g u n g e n 1. Die Verhandlungsschrift der 33. Sitzung vom 21.3.1983 wird genehmigt. 2. Die Gemeinde erklärt die vorbehaltlose Annahme der Zusicherung des BM für Bauten und Technik (Wasserwirtschaftsfonds) vom 27.1.1983, ZI. 582.068/4-V-6/83, betreffend die Gewährung eines rückzahlbaren Fondsdarlehens in der Höhe von 10, 2 Mill. Schilling für den Bau der Abwasserbeseitigungsanlage BA-01. 3. Zu nachstehenden Beschlüssen des Vlbg. Landtages werden keine Volksabstimmungen verlangt: a) Lichtspielgesetz b) Durchführung der Vereinbarung gem. Art. 15a B.-VG. über die Krankenanstaltenfinanzierung und die Dotierung des Wasserwirtschaftsfonds. 4. Dem Ansuchen der Geschwister Büchel, Quadernstraße 18 u. 20, auf Bewilligung zur Umwidmung der mit Teilungsplan des Dipl. Ing. Markowski, ZI. 7922/82, neugebildeten Grundparzellen von Bauerwartungsland in Bau-Wohngebiet wird stattgegeben. Hievon ausgenommen ist die Gp. 1091, welche in Landwirtschaftsgebiet rückgewidmet wird. 5. Die Gemeindevertretung ist grundsätzlich für die Erstellung der Gehsteige a) entlang der Hauptstraße (vom Wiesenbach bis zur Sennereistraße) und b) entlang der Walgaustraße (von der StSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight .Loi-Gasse bis zur Vogewosi-Siedlung). Für die endgültige Beschlußfassung sind noch die entsprechenden Pläne vorzulegen. 6. Im Zuge des Verfahrens über die Erhaltungspflicht an der Gartenmauer beim Anwesen Hauptstraße 71 (Eberl) haben die Grundeigentümer erklärt, daß sie bereit wären, Grund für die Begradigung der Straße kostenlos abzutreten, wenn die Gemeinde die Mauer, 80 cm hoch, auf ihre Kosten erstellen würde. Die Gemeindevertretung erteilt hiefür grundsätzlich ihre Zustimmung. Die Vergabe der Bauarbeiten wird dem Vorstand übertragen. 7. Berichte des Vorsitzenden: a) Für die Entnahme von Frostkies aus der Gp. 874/30 werden S 98, -/m3 lt. festgestelltem Aufmaß vergütet. b) Die Gendarmerie Nenzing wird bei der Bahnhaltestelle Schlins verstärkt Kontrollen durchführen. c) Schemazeichnungen und Kostenschätzungen für die Erweiterung der Volksschule und den Mehrzwecksaal werden bis 15. April vorgelegt. Der Bauausschuß wird darüber am 18.4.1983 beraten . 8. Allfälliges: - Die Verrechnung von Waldaufsichtkosten gegenüber der Agrargemeinschaft kann auf der Basis der freien Vereinbarung erfolgen. - Die Gemeinde hat gegen die vom Land ausgeschriebene Verpachtung des Riedgrabenbaches (Seitenbach des Fallebaches) Einspruch erhoben. - Das Telegraphenbauamt war kurzfristig nicht in der Lage, die Telefonleitung im derzeitigen Ausbaubereich der Hauptstraße zu verkabeln. - Die Abdeckung des Zählerschachtes (Hauptwasserleitung) im Tobel soll erneuert werden. 9. Die Ortskanalbauarbeiten, welche im Zuge der Errichtung des Verbandssammlers II von Schacht Nr. 37 - 45 durchgeführt wurden, werden nachträglich genehmigt. 10. Kasernengrund: Es liegen drei Schätzungsgutachten über die Runkellatschgründe vor, welche vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht werden. Jenes Gutachten, das von je einem Beauftragten des Landes und der Gemeinde gemeinsam erstellt wurde und daher von besonderer Wichtigkeit ist, ist für die Gemeinde unannehmbar. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, weitere Verhandlungen zu führen. Schluß der Sitzung 21, 45 Uhr Der Schriftführer: Der Bürgermeister: