19651118_GVE008

Dateigröße 529.75 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 26.05.2021, 08:21
Gemeinde Schlins
Bereich oeffentlich
Schlagworte: sitzungsprotokolle,verhandlungsschriften
Dokumentdatum 1965-11-18
Erscheinungsdatum 1965-11-18
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen GVE-Protokolle_gve
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

-0- 8. Sitzung Sitzungstag: 18. November 1965# Sitzungsort: Gemeindehaus – Sitzungszimmer anwesend abwesend Abwesenheitsgrund Vorsitzender: Rauch Albert Hummer Heribert Dona Anton Amann Friedrich Walter Friedrich Krankheit dienstlich verhindert dienstlich verhindert Schulungskurs in Wien Niederschriftführer : Hosp Josef Bickel Anton Gabriel Otto Begle Robert Bischof Josef Reichart Josef Schlichtherle B. Büchel Anton Hartmann Vinzenz Erne Andreas -00- 1. Verlesung und Genehmigung der Verhandlungsschrift der 7. Gemeindevertretungssitzung 2. Behandlung von Personalangelegenheiten unter Ausschluß der Öffentlichkeit 3. Berichte des Bürgermeisters 4. Kauf der Gp.Nr. 2857 und 2856 von der Firma Hermann Bosch, Lustenau, durch die Gemeinde 5. Verkauf des alten Gemeindehauses 6. Forstweg ins Montanastbach-Tobel Beschlußfassung über die Fahrbahnbreite der Brücken 1 u.2 und über die Höhe des Planungshonorars 7. Sanierung des Wiesenbaches und des Vermülsbaches; zeitliche Reihung der Regulierung beider Bäche 8. Verkauf von 90 fm Nutzholz aus dem Gemeindewald. Vorschläge des Forstausschusses über Holzschlägerung im Jahre 1966 9. Ansuchen des Gottlieb Kessler, Schlins 189 um käufliche Überlassung von 16 fm Nutzholz 10. Ansuchen des Rudolf Rützler, Schlins um Bewilligung des Wasseranschlusses für seinen beabsichtigten Neubau 11. Beschlußfassung über Verlangen einer Volksabstimmung zum Gemeindegesetz und Unterrichtszeitengesetz an öffentl. Pflichtschulen 12. Behandlung verschiedener Ansuchen um Spenden und Förderungsbeiträge 13. Allfälliges -1- Verhandlungsschrift über die am Donnerstag, den 18. November 1965» um 20.15 Uhr im Sitzungszimmer des Gemeindehauses unter Vorsitz des Bürgermeisters Albert Rauch stattgefundene 8. Sitzung der Gemeindevertretung Schlins Anwesend: Bürgermeister, 1 Gemeinderat, 1o Gemeindevertreter und die Ersatzmänner Anton Büchel, Edelbert Mähr und Engelbert Fröhle Entsch. abwesend: GR Friedrich Walter, GV Anton Dorn und Anton Dona Beschlüsse und Berichte: 1. Die Verhandlungsschrift der letzten Sitzung vom 20.10.65 wird verlesen und einstimmig angenommen. 2. In nichtöffentlicher Sitzung werden Personalfragen behandelt und hierüber teilweise Beschlüsse gefaßt. 3. Der Bürgermeister berichtet: a) Aus einer Besprechung mit Herrn Feuerwehr Bez.Insp. Wiederin geht hervor, daß die Anschaffung einer Alarmanlage in der Gemeinde unbedingt notwendig ist. Diesbezügliche Offerte werden von den Firmen Haberkorn und Rosenbauer eingeholt. b) Auf Wunsch des Vlbg. Zivilschutzverbandes wird am 10. Dez. 1965 eine öffentliche Aufklärungsversammlung durchgeführt. c) Der Anregung des Bürgermeisters, die Gemeindemusik, der Kirchenchor und der Männergesangsverein-Eintracht möchten über Empfehlung des Herrn Landeshauptmannes zugunsten der Hochwassergeschädigten ein Gemeinschaftskonzert veranstalten, können die Vereinsobmänner wegen zeitlicher und organisatorischer Schwierigkeiten nicht beipflichten, erklären sich aber für ihre Vereine bereit, anstelle des Konzertes eine Haussammlung durchzuführen. d) Für die Vorplatzgestaltung bei der Bahnhaltestelle wird von der Firma Dengel Martin ein Offert eingeholt. 4. Auf Grund vorausgegangener Kaufsverhandlung mit der Firma Hermann Bosch, Lustenau wird über Antrag des Bürgermeisters der Kauf der Gp.Nr. 2856 und 2857 einstimmig beschlossen. Die beiden Grundparzellen im Gesamtausmaß von 654-9 m2 sollen nach Erstellung eines Teilungsplanes an ortsansäßige Bauwerber abgegeben werden. 5. Der Antrag des Vorsitzenden, das alte Gemeindehaus auf Grund der eingelangten Offerte zu verkaufen, wird mit 10 ja, 3 nein und einer Stimmenthaltung angenommen. Auf Antrag -4- wird die Wahl des Käufers durch schriftliche Abstimmung ermittelt. Mit 9 gegen 2 Stimmen bei 3 Stimmenthaltungen wird der Verkauf des alten Gemeindehauses an die Tuchfabrik Ch. Lorünser's Erben um den Angebotspreis von S 300.000, unter den bekanntgegebenen Bedingungen beschlossen. Laut mündlicher Mitteilung beabsichtigen die Käufer baldmöglichst im Hause eine Ausnäherei einzurichten. 6. Der Antrag des Bauausschusses und des Gemeinderates, die Fahrbahnbreite der Brücken 1 und 2 im Vermülsbachtobel auf 3, 60 m festzulegen, findet die einstimmige Annahme der Gemeindevertretung. Die Honorarforderung für die Planung des Forstweges in Höhe von 2 % des Kostenvoranschlages wird anerkannt. 7. Der Bürgermeister bringt der Gemeindevertretung das Schreiben des Landeswasserbauamtes vom 12.11.1965 zur Kenntnis, wonach die Vlbg. Landesregierung in ihrer 42. Sitzung beschlossen hat, für die Räumung des Wiesenbaches und des Vermülsbaches einen 33 1/3 %igen Beitrag zu den zu erwartenden Kosten in Höhe von S 180.000, - aus Mitteln des Landes zu gewähren. Die Gemeinde wird die Vlbg. Landesregierung über das Landeswasserbauamt ersuchen, den anerkannten Finanzierungsschlüssel Bund. 1/3, Land 1/3, Gemeinde 1/3 auf die tatsächlichen Räumungskosten in Höhe von S 228.000, - anzuwenden. Um die Dringlichkeit festzustellen und damit die Entscheidung über die zeitliche Reihung der beantragten Regulierung des Wiesenbaches und des Vermülsbaches zu erleichtern, wird der Bürgermeister die Herren Landesrat Elwin Blum und den Leiter des Landeswasserbauamtes Hofrat Dipl. Ing. Wagner ersuchen, ihre Ansicht über diese Fragen der Gemeindevertretung auf ihrer nächsten Sitzung vorzutragen. 8. 90, - fm Nutzholz aus dem Gemeindewalde werden öffentlich versteigert. An die Forstbehörde in Feldkirch wird ein Ansuchen um Schlägerungsbewilligung für ca. 1.000 fm überständigen Nutzholzes aus dem Tobelgebiet im Jahre 1966 gerichtet. Die beantragte Schlägerung soll in den nächsten 10 Jahren wieder eingespart werden. 9. Dem Ansuchen des Gottlieb Kessler, Schlins 189, um käufliche Überlassung von 16 fm Nutzholz wird entsprochen. 10. Nach Erteilung der Baubewilligung wird Rudolf Rützler, sen., Schlins 14, der Wasseranschluß an sein geplantes Wohnhaus zu den üblichen Bedingungen bewilligt. 11. Zum Gesetz über die Unterrichtszeiten an den öffentlichen Pflichtschulen sowie zum Gesetz über die Organisation der Gemeindeverwaltung wird keine Volksabstimmung verlangt. 12. An folgende Institutionen werden Spenden bewilligt: a) dem Vlbg. Blindenhund S 300, b) dem österr. Gemeindeverband zu Gunsten der Hochwassergeschädigten S 1.000, c) dem De La Salle Schülerheim in Feldkirch S 500, d) dem Sprachheilheim "Carina" S 300, - -5- 13. Allfälliges: Die Gemeinde wird an die KAJ-Schlins mit der Bitte herantreten, den St.Loy-Bildstock zu renovieren. Das hiezu notwendige Baumaterial wird von der Gemeinde beigestellt. Schluß der Sitzung um 00.15 Uhr Es ist jedermann berechtigt, im Falle einer vermeintlichen Gesetzeswidrigkeit oder Unwirtschaftlichkeit dieser Beschlüsse eine Aufsichtsbeschwerde entweder beim Gemeindeamt oder unmittelbar bei der Aufsichts- bezw. Genehmigungsbehörde innerhalb von 2 Wochen nach Verlautbarung einzubringen.