19881205_GVE031

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 26.05.2021, 08:20
Gemeinde Schlins
Bereich oeffentlich
Schlagworte: sitzungsprotokolle,verhandlungsschriften
Dokumentdatum 1988-12-02
Erscheinungsdatum 1988-12-02
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Inhalt des Dokuments

[-1-] 31. SITZUNG Sitzungstag: 5.12.1988 Sitzungsort: Gemeindeamt-Sitzungssaal Namen der Mitglieder des Stadt-, Markt-, Gemeinderats, des Verwaltungsrats der Verwaltungsgemeinschaft*) anwesend abwesend Abwesenheitsgrund Vorsitzender: Erich Jussel GV Manfred Goldmann GV Alois Ehrenberger GV Edwin Greußing dienstlich verhindert dienstlich verhindert unentschuldigt Niederschriftführer: Siegfried Jenni Franz Rauch Erich Galehr Rudolf Kloo Rainer Ganahl Martin Eberl Karl Budin Dr. Erwin Sonderegger Reinold Begle Ing. Siegfried Stähele Alfons Matt Franz Lümbacher Gerlinde Parisse Albert Hartmann Josef Mähr Werner Dingler [-2-] Tagesordnung Die Sitzung war öffentlich — 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift der 30. Sitzung vom 12.9.1988 2. Beschlußfassung über die Durchführung einer Volksabstimmung zu den nachstehend vom Landtag beschlossenen Gesetzen: a) b) c) Änderung des Land- und Forstarbeitergesetzes Änderung des Kanalisationsgesetzes Veranstaltungsgesetz 3. Äußerung der Vorarlberger Illwerke zur Stellungnahme der Gemeinde Schlins lt. Niederschrift vom 25.8.1988 über das wasserrechtliche Verfahren Kraftwerke Motten und Schildried 4. Ansuchen der Firma Erne um Überlassung der Wegparzelle 2709 und Schaffung einer neuen WegVerbindung Hauptstraße - Schulgasse 5. Ansuchen der Firma Lorünser um Aufhebung des öffentlichen Gehrechtes über die Gp. 874/13 6. Bestellung eines Mitgliedes und Ersatzmitgliedes in den neu zu gründenden Jagdausschuß 7. Berichte 8. Allfälliges 9. Dienstpostenplan für 1989 (in nichtöffentlicher Sitzung) -1- GEMEINDEAMT SCHLINS Schlins, am 12.12.1988 Verhandlungsschrift über die am Montag, den 5.12.1988 um 20 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindeamtes abgehaltene 31. Sitzung der Gemeindevertretung Schlins. Anwesend: Bürgerm. Erich Jussel, Vzbrgm. Albert Hartmann, die Gem.Räte Franz Rauch und Dr. Erwin Sonderegger, 11 Gemeindevertreter und der Ersatzmann Karl Budin Entschuldigt abwesend: GV Manfred Goldmann, Alois Ehrenberger Unentschuldigt abwesend: Edwin Greußing Der Vorsitzende stellt fest, daß die Einladungen zur 31. Sitzung ordnungsgemäß zugestellt wurden und die Beschlußfähigkeit gegeben ist. Erledigungen: 1. Gegen die Verhandlungsschrift der 30. Sitzung vom 12.9.1988 wird nach Berücksichtigung folgender Änderung kein Einwand erhoben. Punkt 8, erster Absatz: Anstelle des Wortes "Bauausschusses" wird das Wort "Vizebürgermeisters" eingesetzt. 2. Zu nachstehenden Gesetzesbeschlüssen des Vlbg. Landtages werden keine Volksabstimmungen verlangt: a) b) c) d) Änderung des Land- und Forstarbeitergesetzes Änderung des Kanalisationsgesetzes Änderung des Raumplanungsgesetzes Veranstaltungsgesetz 3. Die Vlbg. Illwerke haben zur Stellungnahme der Gemeinde, welche in der Verhandlungsschrift vom 25.8.1988 über das wasserrechtliche Verfahren bezüglich der Kraftwerke Motten und Schildried enthalten ist, eine Äußerung abgegeben, die wie folgt lautet: "Das Projekt hat auf das Gemeindegebiet Schlins keine Auswirkungen. Wenn auch am Rande des Gemeindegebietes zur Ill bzw. zur Gemeindegrenze nach Satteins eine Tendenz zur Veränderung der Grundwasserspiegellage besteht, so ist diese so geringfügig (max. 0, 20 m), daß die betroffenen Grundstücke (Gst. 2792/1 - öffentliches Gut Gewässer) auf die bisher geübte Art benutzbar bleiben und eine Verschlechterung der Bodenbeschaffenheit nicht eintritt. -2Da die Gemeinde Schlins Inhaberin des Fischereireviers 51 Gießen ist, kommt ihr in diesem Verfahren jedenfalls Parteistellung zu." Nach eingehender Debatte wird hiezu in offener Frist folgende Gegenäußerung abgegeben: Die Gemeinde Schlins besteht auf der mit ha. Schreiben vom 21.7.1988 abgegebenen Stellungnahme sowie auf den ergänzenden Äußerungen des Bürgermeisters wie sie in der Verhandlungsschrift vom 25.8.1988 auf den Seiten 54, 55 und 56 festgehalten sind. Abstimmungsverhältnis 10 : 6 (E. Jussel, Fr. Rauch, K. Budin, R. Kloo, R. Ganahl u. Ing. S. Stähele) 4. Dem Ansuchen der Fa. Erne-Fittings GesmbH & Co vom 24.11.88 um Überlassung der Wegparzelle 2709 (Merzwegle) mit gleichzeitigem Angebot auf Erstellung eines neuen Weges im Bereich der künftigen Wohnanlage der Alpenländischen Heimstätte wird unter nachstehenden Bedingungen einstimmig stattgegeben: Von der Kreuzung Hauptstraße/Winkelweg bis zur Schulgasse ist ein durchgehend befestigter Weg, 2, 50 m breit, teils durch Einräumung eines unbeschränkten Geh- und Fahrrechtes und teils durch Übertragung ins öffentliche Gut (entlang der Gp. 283) zu gewährleisten, wobei sich die Befestigung nicht auf die volle Breite beziehen muß. Sämtliche Erstellungs-, Vertrags-, Vermessungs- u. Verbücherungskosten gehen zu Lasten der Firma Erne-Fittings. Auf den im Besitz der Alpenländischen Heimstätte verbleibenden Grundparzellen 279 und 271/2 übernimmt die Gemeinde keine Instandhaltungskosten. Das der Schulgasse zugegliederte Teilstück des Weges muß für das uneingeschränkte Geh- und Fahrrecht zur Trafostation der VKW auf Gp. 309/1 erhalten bleiben. Die Auflassung des öffentlichen Weges, Gp. 2709, darf im Bereich der Gp. 276 und 277 (Fa. Erne) erst nach Fertigstellung der neuen Weganlage bzw. nach Verlautbarung im Amtsblatt erfolgen. 5. Das Ersuchen der Lorünser Leichtmetall GesmbH & Co KG vom 10.11.88 um Auflassung des öffentlichen Gehrechtes über das Betriebsgelände, Gp. 874/13 (Verbindungsweg zwischen Gartenweg und Flurgasse), wird befürwortet. Die Auflassung erfolgt nach entsprechender Verlautbarung im Amtsblatt. Stimmenverhältnis 15 : 1 (E. Galehr). Gemäß § 21 (3) des Straßengesetzes, LGB1 . 8/1969, hat der Bürgermeister als Behörde einem solchen Ansuchen die Bewilligung zu erteilen, wenn durch die Auflassung bedeutende öffentliche Verkehrsinteressen nicht beeinträchtigt werden. -36. Gemäß § 13 des neuen Jagdgesetzes werden Gem.Vertr. Josef Mähr als Mitglied und Gem.Vertr. Werner Dingler als Ersatzmitglied in den Jagdausschuß entsandt. 7. Berichte: a) Der Bürgermeister überbringt den Dank der Vereine für die gewährten Unterstützungen. b) Auf die Ausschreibung der Arbeiten für die Kanalisierung und Erneuerung der Wasserversorgung südlich des Gießenbaches sind zwölf Angebote eingelangt. Der Ausschuß für Ver- u. Entsorgung wird sich demnächst damit befassen. c) Es kann in Kürze damit gerechnet werden, daß die Gemeindebauten Gemeindehaus mit Arzthaus und Postgebäude sowie der Kindergarten - mit Erdgas beheizt werden können. d) Offiziell soll das neue System der Müllentsorgung ab 1.1.1989 wirksam werden. Der Bürgermeister und der Obmann des Ausschusses für Verund Entsorgung sowie der Gem.Sekretär berichten über die in letzter Zeit besuchten Tagungen. 8. Allfälliges: In der Grünmüllangelegenheit wird eine Anregung auf mehr Kompostierung unterbreitet. Als geschlossene Siedlungsgebiete im Sinne des Jagdgesetzes wurden im wesentlichen die Bauwohngebiete lt. Flächenwidmungsplan durch Verordnung festgelegt. Auf diesen Gebieten darf die Jagd nicht ausgeübt werden. An die Landwirte wird der Appell gerichtet, daß sie die Reinigung der Straßen nach deren Verschmutzung durch Düngefahrzeuge selbst durchzuführen haben. Es geht nicht an, daß verschmutzte Straßen so einfach dem Verkehr überlassen werden. Dies soll kein Vorwurf an jene Landwirte sein, welche die Straßen jeweils ordnungsgemäß reinigen. Es musste die negative Beobachtung gemacht werden, daß bei der Splittstreuung auf der Walgaustraße Splitt in größerer Menge in die benachbarten Grundstücke geschleudert wird. Das Landesstraßenbauamt soll mit dem Ersuchen in Kenntnis gesetzt werden, daß die mit dieser Aufgabe betrauten Frächter hievon unterrichtet werden. - Zur lokalgeschichtlichen Bestandsaufnahme veranstalten das katholische Bildungswerk Schlins und der Kulturausschuß der Gemeinde Schlins gemeinsam zwei Abende im Monat Dezember. Diese Aktion soll die Grundlage für eine kulturgeschichtliche Aufarbeitung unserer Dorfgeschichte liefern. -4- - Im Zuge der Aufbringung einer neuen Deckschichte auf dem nördlichen Gehsteig entlang der Walgaustraße (im Bereich Gasthaus Hecht) soll man sich bemühen, die Randsteine auf das übliche Niveau neu zu versetzen, damit ein echter Schutz für die Fußgänger gegeben ist. 9. In nichtöffentlicher Sitzung wird der Dienst postenplan 1989 für die Gemeindebediensteten einstimmig beschlossen. Dieser weist gegenüber dem Jahr 1988 keine Änderung auf. Schluß der Sitzung um 22.20 Uhr Der Schriftführer: Der Bürgermeister: