19651228_GVE010

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 26.05.2021, 08:15
Gemeinde Schlins
Bereich oeffentlich
Schlagworte: sitzungsprotokolle,verhandlungsschriften
Dokumentdatum 1965-12-28
Erscheinungsdatum 1965-12-28
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Publikationen GVE-Protokolle_gve
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Inhalt des Dokuments

-0- 10. Sitzung Sitzungstag: 28. Dezember 1965 Sitzungsort: Gemeindehaus-Sitzungszimmer anwesend Vorsitzender: Rauch Albert Niederschriftführer: Hosp Josef Bickel Anton Walter Friedrich Gabriel Otto Begle Robert Bischof Josef Reichart Josef Schlichtherle Benjamin Büchel Anton Hartmann Vinzenz Erne Andreas Amann Friedrich Mähr Ekkehard abwesend Hummer Heribert Dona Anton Abwesenheitsgrund Krankheit Dienst -00- 1. Verlesung und Genehmigung der Verhandlungsschrift der letzten Gem.Vertr.Sitzung 2. Darlehensaufnahme für Grundkauf im Sägacker – Beschlußänderung 3. Genehmigung von Vorschlägen des Bauausschusses bezüglich Ausbau und Raumeinteilung des Gemeinde- und Postgebäudes 4. Übernahme der privaten Wasserleitung von HNr. 200 bis HNr. 105 (Ansuchen des Bont Rupert) in das Eigentum der Gemeinde 5. Voranschlag 1966, Beschlußfassung 6. Berichte des Bürgermeisters 7. Allfälliges -1- Verhandlungsschrift über die am Dienstag, den 28. Dez. 1965, um 20.15 Uhr im Sitzungszimmer des Gemeindehauses unter Vorsitz des Bürgermeisters Albert Rauch stattgefundene 10. Sitzung der Gemeindevertretung Schlins Anwesend: Bürgermeister, 2 Gemeinderäte, 10 Gemeindevertreter und der Ersatzmann Ekkehard Mähr Entsch. abwesend: GV Heribert Hummer Beschlüsse und Berichte: 1. Die Verhandlungsschrift der letzten Sitzung vom 14.12.65 wird verlesen und einstimmig angenommen. 2. Der Beschluß vom 14.12.1965, bezüglich Darlehensaufnahme für den Grundkauf im Sägacker, wird dahingehend abgeändert, daß auf Grund günstigerer Vertragsbedingungen das Darlehen von S 500.000, - beim Vlbg. Genossenschaftsverband in Bregenz aufgenommen wird. 3. Folgende Vorschläge des Bauausschusses, bezüglich Ausbau und Raumeinteilung des Gemeindehauses und Postgebäudes, werden von der Gemeindevertretung genehmigt: a) 2 Schulräume werden für den Bedarfsfall bis zur Erweiterung des Schulgebäudes in das Tiefgeschoß des Gemeindehauses verlegt. b) Für die Säuglingsfürsorgestelle werden entgegen der ursprünglichen Planung nur zwei Räume bereitgestellt. c) Die Raumeinteilung in der Schuldirektor-Wohnung wird so getroffen, daß sie im Bedarfsfalle erweitert werden kann. d) Die Arten der Fußböden in den einzelnen Räumen werden mit zwei Ausnahmen festgelegt 4. Das Ansuchen des Rupert Bont, Schlins 104 und Nachbarn um Übernahme der privaten Wasserleitung vom Hydranten unterhalb des Hauses Nr. 200 bis zum Anwesen des Engelbert Sonderegger in das Eigentum der Gemeinde Schlins, wird über Empfehlung des Planers der Gemeindewasser-Versorgungsanlage, Dipl. Ing. Karl Tschütscher, der vom Landeswasserbauamt und von der Gemeinde mit der Führung der Bauaufsicht betraut ist, einstimmig abgelehnt. -2- 5. Der Voranschlag der Gemeinde für das Haushaltsjahr 1966 wird in der vorgelegten Fassung einstimmig genehmigt. Er weist an Einnahmen in der Erfolgsgebarung Einnahmen in der Vermögensgebarung Ausgaben in der Erfolgsgebarung Ausgaben in der Vermögensgebarung S 2.706.900, S 1.980.000, S 4.686.900, S 3.926.900, S 760.000, S 4.686.900, - aus und schließt somit ausgeglichen ab. Die Gemeindesteuern und -gebühren werden in der bisherigen Höhe eingehoben. Ein Antrag, das Speiseeis aus der Getränkesteuer auszunehmen, wird mit 3 Gegenstimmen mehrheitlich abgelehnt. 6. Der Bürgermeister berichtet: Am Dez. 1965 fand eine Waldbegehung mit Forstrat Dipl. Ing. Mähr, Brgm. Rauch, 1. GR Bickel und Waldaufseher Rauch statt. Es wurden die Schlägerungsorte sowie die ungefähre Schlägerungsmenge festgelegt. Weitere Berichte betrafen den Stand der Bachräumung und die für 1966 vorgesehene Bachregulierung. 7. Allfälliges: Der Bürgermeister dankt den Gemeinderäten, -Vertretern und -angestellten für die geleistete Arbeit im Jahre 1965 und bittet, im kommenden Jahre, wieder mit möglichst großer Einigkeit neue Probleme zu lösen zum Wohle der ganzen Gemeinde. Der erste Gemeinderat Anton Bickel spricht im Namen der Gemeindevertretung dem Bürgermeister den Dank für die geleistete große Arbeit aus und gibt der Hoffnung Ausdruck, daß er auch im kommenden Jahre seine bewährte Schaffenskraft in den Dienst der Gemeinde stellen möge. Schluß der Sitzung um 22.30 Uhr Es ist Jedermann berechtigt, im Falle einer vermeintlichen Gesetzeswidrigkeit oder Unwirtschaftlichkeit dieser Beschlüsse eine Aufsichtsbeschwerde entweder beim Gemeindeamt oder unmittelbar bei der Aufsichts- bezw. Genehmigungsbehörde innerhalb von 2 Wochen nach Verlautbarung einzubringen. Der Bürgermeister: