19571030_GVE034

Dateigröße 1.4 MB
Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 13.06.2021, 01:44
Gemeinde Schlins
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schlinsvertretung
Dokumentdatum 1957-10-30
Erscheinungsdatum 1957-10-30
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Publikationen GVE-Protokolle_gve
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Inhalt des Dokuments

-1- Verhandlungsschrift über die am Montag, den 30. 10.1957 unter dem Vorsitz des Bürgermeisters Bösch stattgefundene Sitzung der Gemeindevertretung Schlins. Anwesend: Bürgermeister, 2 Gemeinderäte, 10 Gemeindevertreter u. 1 Ersatzmann. Entsch.[uldigt] abwesend: GV Müller Heinrich und GV März Christian Beschlüsse 1.) Die Verhandlungsschrift der letzten Sitzung wurde verlesen und ohne Einwand angenommen. 2.) Der Bericht des Bürgermeisters über Einbau der Trink- und Löschwasserleitung in der Parzelle Sägacker für das Jahr 1958 wurde zur Kenntnis genommen und der Bürgermeister beauftragt, sich diesbezüglich mit der Behörde ins Einvernehmen zu setzen und die entsprechenden Vorarbeiten einzuleiten. 3.) Der schriftliche Bericht des Forstkommissärs Ing. Mähr (Forstamt Feldkirch) wurde verlesen und fand einmütige Zustimmung. Bezüglich der Erstellung eines Waldwirtschaftsplanes wurde der Forstausschuss beauftragt, sich mit der Angelegenheit zu befassen und in einer späteren Sitzung darüber Bericht zu erstatten. 4.) Zufolge einer Rücksprache des Wohnbaufondes mit der Gemeinde wegen Beteilung des Abbrändlers Sebastian Richle bezw. Mathias Greussing in Schlins mit einem Darlehen aus dem Härteausgleich -2- wurde beschlossen, aus dem Beitrag des Landeswohnbaufondes 1958 den Betrag von S 5000 beizusteuern. 5.) Dem Ansuchen des Hartmann Josef, Schlins 112, wurde der Vorausbezug von 2 Holzkringen für Bauzwecke bewilligt. Das entsprechende Buchenholz wird den Holzkringen zugeschlagen. 6.) Dem Ansuchen des Bont Rupert, Schlins 104, bezüglich Gassenschank wurde der Lokalbedarf mit Stimmenmehrheit zuerkannt. 7.) Dem Ansuchen des Jussel Paul, Schlins Nr. 7, um Zuerkennung des Bürgerholzes der Klasse A wurde mit Stimmenmehrheit nichtentsprochen, da bereits seine Mutter im Bezuge des Holzloses der Klasse A ist und der Antragsteller das Holzlos der Klasse B bezieht und beide in einem gemeinsamen Haushalte wohnen. 8.) Allfälliges: Für die Bewirtschaftung d. Gp. Nr. 874/11, Teilstück öffentliches Gut, durch die Partei Witwe Katharina Bernhart Nr. 155 ist ein jährlicher Anerkennungszins von S 5 einzuheben. Desgleichen Gp. Nr. 874/11, öffentliches Gut, für die Benützung durch Alwin Mähr H.Nr. 158 ein jährlicher Anerkennungszins von S 10 einzuheben. Schluss der Sitzung um 22.10 Uhr Gegen diese Beschlüsse steht die Berufung offen, die binnen 14 Tagen nach Verlautbarung schriftlich beim Gemeindeamte Schlins einzubringen wäre. Der Schriftführer: Der Bürgermeister: