19570729_GVE030

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 13.06.2021, 01:45
Gemeinde Schlins
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schlinsvertretung
Dokumentdatum 1957-07-29
Erscheinungsdatum 1957-07-29
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Publikationen GVE-Protokolle_gve
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Inhalt des Dokuments

-1- Verhandlungsschrift über die am Freitag, den 29. Juli 1957 unter dem Vorsitze des Bürgermeisters Bösch stattgefundene Sitzung der Gemeindevertretung Schlins. Anwesend waren: Bürgermeister, 2 GR, 9 GV und 3 Ersatzmänner Entschuldigt abwesend: GV Sonderegger, Müller, Büchel und Amann Fritz Beschlüsse 1.) Die Verhandlungsschrift der letzten Sitzung wurde verlesen und zur Kenntnis genommen. 1.a) Der Rechnungsabschluss für das Jahr 1956 wurde vorgelegt, eingehendst erläutert und dem Kassier die Entlastung erteilt. 2.) Der Witwe Frieda Dobler in Schlins 119 wurde auf ihr Ansuchen der Vorausbezug einer Holzkring bewilligt. 3.) Einer Zuschrift des Herrn Rechtsanwalts Dr. Konzett in Bludenz vom 15.7.1957 in Sachen Baptist Rauch betreffs Gp. Nr. 540/1 vermag die Gemeindevertretung keine Folge zu geben. 4.) Dem in Schlins wohnhaften Gabriel Johann wurde zwecks Erstellung eines Nebengebäudes eine Abstandsnachsicht im Ausmass von 1, 50 Meter erteilt. 5.) Die Stelle eines Strassenmeisters wurde dem in Schlins Nr. 13 wohnhaften Johann Mähr übertragen. 6.) Dem Ansuchen des Erne Josef u. Co. In Schlins bezüglich Kostenbeitrag zur Erstellung einer Abwasserkanalisation beim Rohrbigwerk [Rohrbiegewerk ?] am Kirchweg -2- konnte nicht entsprochen werden, da das Abstimmungsergebnis mit 5 ja und 9 nein ein negatives Resultat zeitigte. 7.) Dem Ansuchen der Molkereigenossenschaft Schlins um käufliche Überlassung von 3 bis 4 fm Nutzholz zu Bauzwecken beim Sennereigebäude wurde entsprochen. 8.) Dem Ansuchen des Hartmann Anton, Schlins Nr. 57, um Bewilligung eines Wasseranschlusses für seine neue Waschküche wurde stattgegeben. Schluss der Sitzung um 22.15 Uhr Gegen diese Beschlüsse steht die Berufung offen, die binnen 2 Wochen nach Verlautbarung dieser Niederschrift beim Gemeindeamte Schlins schriftlich einzubringen wäre. Der Schriftführer: Der Bürgermeister: