19540128_GVE069

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 13.06.2021, 01:31
Gemeinde Schlins
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schlinsvertretung
Dokumentdatum 1954-01-28
Erscheinungsdatum 1954-01-28
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Inhalt des Dokuments

-1Niederschrift über die am 28.1.54 unter dem Vorsitz des Bürgermeisters Leo Ammann abgehaltenen Sitzung der Gemeindevertretung in Schlins. Entschuldigt abwesend: GV Hans Rauch Beschlüsse: 1.) Die Verhandlungsschrift der letzten Sitzung wurde verlesen u. zur Kenntnis genommen. 2.) Die Anträge des Aukomitees wurden zur Kenntnis genommen u. zum Beschluss erhoben. 3.) Dem Ansuchen des Moosmann Lorenz, Schlins Nr. 42, um Vorausbezug des Holzloses wurde Folge gegeben. 4.) Zuschrift des Amtes der Vorarlberger Landesregierung betreffend Steuervorschreibung wurde zur Kenntnis genommen. 5.) Für die Lawinengeschädigten wurde ein Beitrag von 10.000.- S aus der Gemeindekassa als Spende bewilligt. 6.) Der Voranschlag für das Verwaltungsjahr 1954 wurde in allen Haushaltsstellen u. Gruppen erörtert u. folgendermaßen festgestellt: Summe der erfolgsmäßigen Einnahmen Summe der erfolgsmäßigen Ausgaben Mithin verbleibt ein Überschuss S 516.050.S 464.650.S 50.400.- Hiezu kommen an vermögenswirksamen Ausgaben S 100.000.- Es ergibt sich daher ein Fehlbetrag von Zur Deckung des Fehlbetrages sind an Vermögenswirksamen Einnahmen vorgesehen S 50.000.- Der Voranschlag schließt daher ausgeglichen ab. S 50.000.- -2- Die Hebesätze für die Gemeindesteuern wurden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a.) für land- u. forstwirtschaftliche Betriebe b.) für gewerblich genützte u. vermietete Teile land- u. forstwirtschaftlicher Betriebe c.) für Grundstücke mit Steuervorschreibung nach dem Meßbetrag (seit 1.4.1941 neu in die Steuerpflicht kommende Grundstücke) d.) für Grundstücke mit Steuervorschreibung nach dem Erstarrungsbetrag 250 % 150 % 150 % 150 % 2. Gewerbesteuer a.) Gewerbesteuer nach dem Gewerbekapital b.) Lohnsummensteuer 250 % 2% 3.) Sonstige Gemeindesteuern u. Abgaben a) b) c) d) e) Lustbarkeitsabgaben Getränkesteuer Hundesteuer für männliche u. weibliche verschnittene Tiere für weibliche unverschnittene Tiere Wassergebühren, Anschluss im Haus, Stall u. außerhalb der Bauobjekte Bad, Abort u. Waschküche Viehtränke je Schale f) Weidegebühren pro Kuh u. Semester pro Rind u. Semester pro Kalb u. Semester 10 % 10 % S 80.S 120.S 40.S 20.S 20.S 60.S 40.S 20.- Die Nichtaktivbürger zahlen zu obigem Weidetarif 50% Zuschlag. Sämtliche Tarife verstehen sich ohne Mehrkostenaufwand. Schluß der Sitzung: 22.30 Uhr Der Schriftführer: Der Bürgermeister: