19500411_GVE000

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 12.06.2021, 19:32
Gemeinde Schlins
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schlinsvertretung
Dokumentdatum 1950-04-11
Erscheinungsdatum 1950-04-11
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Inhalt des Dokuments

Protokoll Aufgenommen über die am 11. April 1950 unter dem Vorsitze des Bürgermeisters Fr.[anz] Jos.[ef] Jussel abgehaltene Sitzung der Gemeindevertreter im Gasthause zur Krone in Schlins. Anwesend: waren sämtliche Mitglieder. Erledigung Der Bürgermeister teilte mit, daß die Lichtleitung zur Gemeindekanzlei defekt sei und es trotz angestrengter Bemühungen nicht möglich gewesen sei, einen Facharbeiter zur Wiederflottmachung des Kontaktes aus dem E-Werk zu erlangen. Indes müsse heute nur beschlossen werden, ob die Gemeinde eventuell Steine und Schotter an jene Baufirma verkaufe, die vom Landesstrassenbauamt den Auftrag zum Bau der Walgaustrasse durch das Gemeindegebiet Schlins bekommt. Er stelle daher den Antrag, alle anderen Beratungsgegenstände, mit Ausnahme eines Ansuchens des Hans Köfler um 25 cbm Betonschotter zum Baue eines Wohnhauses in Gais zurückzustellen und die Erledigung der weiteren Tagesordnung auf Freitag den 14. April 1950 in die Gemeindekanzlei zu verlegen. Indes wurde beschlossen, um 20 Uhr zusammenzutreten. Weiterhin wurde beschlossen, zirka 3.000 cbm Steine zum Strassenbau brechen zu lassen und hierfür S 3.000 zu verlangen. Die Steine müssen im alten Bruch von der Bludeschergrenze gebrochen werden und muß der Bruchfuß zuvörderst und zuletzt einwandfrei entblößt erscheinen. Für 80 cbm Betonschotter aus der Au werden S 800 gefordert. Herrn Hans Köfler werden bis zu 25 cbm Betonschotter aus der Au gegen Bezahlung von S 5 pro Einheit bewilligt. Begründung in Bezug auf den Preisunterschied. Durch den Verbrauch des Betonschotters fällt eine Wohnung an, die schon lange vom Hausbesitzer als Eigenbedarf angesprochen wird. Die Bauplatzwerber Pixner und Schmid sind aufzufordern, Finanz- und Baupläne im Grundriß vorzulegen. Das Angebot der Sennerei in Bezug auf Baugrund zur Wegverbreiterung wird zur Kenntnis genommen und soll der Bau abgeschlossen werden. Dem Ansuchen der Hebamme wird Folge gegeben, wenn die Forderungen in Bezug auf Wartegeld und der Sozialen Lasten auf die Gemeinde Schlins zur Gänze umgelegt werden soll. Die Beitragsleistung zur Wildbachverbauung wird in Ermangelung der Barmittel nach Möglichkeit zurückgestellt.