19560727_GVE015

Dateigröße 1.43 MB
Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 13.06.2021, 01:42
Gemeinde Schlins
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schlinsvertretung
Dokumentdatum 1956-07-27
Erscheinungsdatum 1956-07-27
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Publikationen GVE-Protokolle_gve
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Inhalt des Dokuments

-1- Verhandlungsschrift über die am Samstag, den 27.7.1956 unter dem Vorsitze des Bürgermeisters Bösch abgehaltene Sitzung der Gemeindevertretung Schlins. Anwesend waren: Bürgermeister, 2 Gemeinderäte und 10 Gemeindevertreter. Entschuldigt abwesend: GV Leo Amann u. GV Rupert Bont. Beschlüsse 1. Die Verhandlungsschrift der letzten Sitzung wurde verlesen und ohne Einwand angenommen. 2. Den Ansuchen des Josef Nesensohn und Frieda Dobler um Wasseranschluss wurde entsprochen. 3. In den Siedlungen an der Haltestellestrasse werden Beleuchtungen angebracht. 4. Dem Ansuchen des EW Metzler u. Co in Satteins um Bauabstandsnachsicht auf Gp.Nr. 2027/2, Besitzer Gemeinde Schlins, um 1 Meter wurde die Bewilligung erteilt. Durch diese Zustimmungserklärung dürfen der hiesigen Gemeinde keinerlei Nachteile erwachsen. 5. Die Anschaffung eines Sägemehlofens für die Schulleiterwohnung wurde beschlossen. Der unbrauchbare Kachelofen in dieser besagten Wohnung wird abgebrochen und die noch gut erhaltenen Kacheln zum Verkaufe ausgeschrieben. 6. Der Schlussbericht über die fertiggestellte Wasserleitung Quadern wurde von der Gemeindevertretung befriedigend zur Kenntnis genommen. 7. Die Zuschrift der Wildbachverbauung, Gebietsbauleitung Dornbirn, bezüglich Verbauungen des Vermülsbaches im Tobel wurde zur Kenntnis genommen und der Bürgermeister beauftragt, in weiterer Folge in diesem Gebiete mit Sachverständigen der Gebietsbauleitung Dornbirn eine nochmalige Begehung zu erwirken. 8. Über die fortschreitenden Vorarbeiten in Sache Strassenbau wurde vom Bürgermeister eingehendst berichtet. Die Vergebung der Strassenbauarbeiten soll öffentlich im Offertwege erfolgen. Die Offerteröffnung wird in öffentlicher Gemeindevertretungssitzung durchgeführt und behält sich die Gemeinde die Vergebung selbst vor. 9. Die Erstellung einer Wasserleitung im neuen Siedlungsgebiet an der Haltestelle wird von der Gemeinde bewerkstelligt. Die hiezu nötigen Grabarbeiten sowie Anschlüsse zu den Behausungen müssen die Bauherren selbst bestreiten. 10. Allfälliges Dringende Reparaturen im neuen Schulhause sollen während der Ferienzeit. -3- in Ordnung gebracht werden. Gegen diese Beschlüsse steht die Berufung offen, die binnen 2 Wochen nach deren Verlautbarung beim Gemeindeamte Schlins schriftlich einzubringen wäre. Schluß der Sitzung um 23 Uhr Der Schriftführer: Der Bürgermeister: