19560421_GVE012

Dateigröße 1.5 MB
Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 13.06.2021, 01:42
Gemeinde Schlins
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schlinsvertretung
Dokumentdatum 1956-04-21
Erscheinungsdatum 1956-04-21
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Inhalt des Dokuments

-1- Verhandlungsschrift über die am Samstag, den 21.4.1956 unter dem Vorsitz des Bürgermeisters Richard Bösch abgehaltenen Sitzung der Gemeindevertretung in Schlins. Anwesend waren: Entsch. Abwesend: Bürgermeister, 2 Gemeinderäte und 11 Gemeindevertreter. GV Müller Heinrich Beschlüsse 1. Die Sitzung wurde um 20.20 Uhr vom Bürgermeister unter einer kurzen Einleitung eröffnet. 2. Anschliessend wurde die Verhandlungsschrift der letzten Sitzung durch den Schriftführer verlesen und ohne Einwand zur Kenntnis genommen. 3. Dem Ansuchen des Dona Norbert, Schlins Nr. 179, um Grundtrennung wurde einstimmig entsprochen. 4. Gegen den Gesetzesbeschluss des Vorarlberger Landtages über die Gewährung eines Pflegegeldes an Körperbehinderte wird von der hiesigen Gemeinde eine Volksabstimmung nicht verlangt. 5. Im Gemeindegebiet Schlins, in dritten Aukoppel, wird mit Montag, den 30.4.1956 eine Sandgrube eröffnet und darf nur von den Bewohnern der hiesigen Gemeinde benützt werden. Der Sandbezug wird nur gegen Einlösung eines Sandbezugsscheines von der hiesigen Gemeinde bewilligt. Als Aufsichtsperson wurde Franz Josef Jussel bestellt und haben die Sandbezieher seinen Anordnungen unbedingt Folge zu leisten. Für den Sandbezug wurde pro m3 Schotter 2 S und für den m3 Sand 10 S festgesetzt. Die Sand- oder Schotterentnahme ohne Bezugsberechtigung unterliegt einer Bestrafung von 300.- S. -2- 6. Dem Ansuchen der Interessentschaft der Bürger um Mitspracherecht über das Gemeindegut wurde mit einstimmigem Beschluss auf den Gesetzesweg verwiesen. 7. Für die Durchführung der Hauptfeststellung der Einheitswerte des landwirtschaftlichen Vermögens zum 1. Jänner 1956 wurden als Vertreter für die Gemeinde: Bürgermeister Bösch, GV Gabriel Johann u. GV Stähele albert, als amtliche Bodenschätzer: Matt Adolf und als Vertrauensleute für die Landwirtschaft: Johann Baptist Rauch, Jussel Franz Josf, Bernhart Vinzenz und Hartmann Vinzenz bestellt. 8. Dem Grundtausch der Gemeinde Schlins mit dem Land Vorarlberg wurde prinzipiell Folge gegeben und die weiteren Verhandlungen dem Bürgermeister und dem Forstausschuss übertragen. 9. Jene Parteien bezw. Holzbezugsberechtigten, die ihre Frondienstleistung bis innerhalb 8 Tage nach der Aufforderung nicht nachkommen, haben für ihre Tagschicht pro Stunde S 9.- zu entrichten. 10. Dem Ansuchen des Amann Alois, Schlins 102, um Schottergewinnung im alten Giessenbach bei der Falle wurde keine Folge gegeben und der Antragsteller zuständigkeitshalber an die Firma Metzler in Satteins verwiesen. 11. Allfälliges: Der Vorsprache des Albert Ohmle in Schlins wegen Einleitung des Jauchegrubenüberwassers in den Vermülsbach kann auf Grund der Kommissionierung keine Folge gegeben werden. -3- Schluß der Sitzung um 23.45 Uhr Gegen diese Beschlüsse der Gemeindevertretung steht die Berufung offen, die binnen zwei Wochen nach deren Verlautbarung beim Gemeindeamte in Schlins schriftlich einzubringen wäre. Der Schriftführer: Der Bürgermeister: