19580328_GVE038

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 13.06.2021, 01:47
Gemeinde Schlins
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schlinsvertretung
Dokumentdatum 1958-03-28
Erscheinungsdatum 1958-03-28
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Inhalt des Dokuments

-1- Verhandlungsschrift über die am Freitag, den 28. März 1958 unter dem Vorsitz des Bürgermeisters Bösch stattgefundenen Sitzung der Gemeindevertretung Schlins. Anwesend: Bürgermeister, 1 Gemeinderat und 11 Gemeindevertreter. Entschuldigt abwesend: GR Amann Andreas u. GR Bont Rupert Beschlüsse 1.) Die Verhandlungsschrift der letzten Sitzung wurde verlesen und ohne Einwand angenommen. 2.) Platzfrage für ein neues Feuerwehrhaus wurde im Einvernehmen mit dem Ortskommando der Feuerwehr geregelt und kommt hiefür das Gelände des derzeitigen Gemeindeschupfens [Gemeindeschuppens] in Frage. 3.) Das aufgearbeitete Windwurfholz wird im Einvernehmen mit der Bezirksforstbehörde wahrscheinlich als Bürgerholz ausgegeben. Das anfallende Brennholz ist teils im Gemeindehaushalt zu verwenden und im übrigen in einer kommenden Brennholzversteigerung zu veräußern. 4.) Der grossen Mäuseplage in den Obstgärten der hiesigen Gemeinde soll dahin gesteuert werden, dass im Monate April laufenden Jahres für eine Wühlmaus (Baummaus) S 2.- bezahlt wird. Die Abgabe der Wühlmäuse erfolgt jeden Dienstag und Samstag in der Zeit von 18 – 19 Uhr beim Waldaufseher Mähr. -2- 5.) Der Firma Lorünser Leichtmetallwerke in Schlins wird auf Gp. Nr. 547/1 u. 547/2 KG Schlins gegen das öffentliche Gewässer Giesenbach für Bauzwecke eine Abstandsnachsicht von 3, 5 m erteilt. 6.) Dem Ansuchen des Karl Scherrer in Schlins, Nr. 187, um Entfernung einer Eiche bei der neuen Siedlung kann nicht entsprochen werden, da die Bezirksforstbehörde hiezu keine Einwilligung gab und die Eiche als Kulturschutzbaum erklärte. 7.) Dem Ansuchen des Kirchenchores Schlins wurde entsprochen und ihm ein Kulturbeitrag gewährt. 8.) Dem Ansuchen des Männerchores Schlins wurde ebenfalls entsprochen und demselben ein Kulturbeitrag bewilligt. 9.) Dem Ansuchen Engelbert Lenz in Schlins Nr. 113 um Wasseranschluss an die Gemeindewasserleitung wurde die Bewilligung erteilt. Schluss der Sitzung um 22.15 Uhr Gegen diese Beschlüsse steht die Berufung offen, die binnen 14 Tagen nach Verlautbarung (§ 47 GO) im Gemeindeamte Schlins schriftlich einzubringen wäre. Der Schriftführer: Der Bürgermeister: