19570329_GVE026

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 13.06.2021, 01:45
Gemeinde Schlins
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schlinsvertretung
Dokumentdatum 1957-03-29
Erscheinungsdatum 1957-03-29
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Publikationen GVE-Protokolle_gve
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Inhalt des Dokuments

-1- Verhandlungsschrift über die am Freitag, den 29. März 1957 unter dem Vorsitz des Bürgermeisters Richard Bösch abgehaltene Sitzung der Gemeindevertretung Schlins. Anwesend waren: Bürgermeister, 2 GR, 9 GV u. 2 Ersatzm., Entsch. Müller H., Amann Fr. Beschlüsse 1.) Die Verhandlungsschrift der Sitzung vom 1.3.1957 wurde verlesen und ohne Einwand angenommen. 2.) Dem Gebarungsausgleich der Gemeindespitäler bezüglich der ausgleichenden Kostendeckung durch die Gemeinden konnte keine Folge gegeben werden. 3.) Die Rekursbeschwerde des Josef Ragl zum Beschlusse des hiesigen Ausschussbeschlusses wegen Nichtzulassung seiner Rinder zur Auweide wurde mit Stimmenmehrheit abgelehnt. 4.) Dem Ansuchen des Johann Mähr, Nr. 50, um Anschluss an die Gemeindetrinkwasserleitung wurde entsprochen. 5.) Dem Alwin Mähr, Nr. 158, konnte auf sein Ansuchen um käufliche Überlassung eines Fussweges bei seinem Anwesen nicht zugestimmt werden und wird auf einer spätere Sitzung behandelt. 6.) Dem Ansuchen des Erne Josef, Nr. 61, um Bauabstandsnachsicht von 4 Meter bei seiner Betriebsvergrösserung zum öffentlichen Gewässer -2- Wiesenbach wurde dahingehend entsprochen, dass die hiesige Gemeinde bei eventuellen Wasserschäden keinerlei Haftung übernimmt. 7.) Dem Ansuchen des hiesigen Kirchenchores, Kriegsopfervereinigung und Wintersportvereines um einmalige Geldaushilfen für das Jahr 1957 wurde stattgegeben und allen drei Vereinen entsprechende Beträge zu 1500, 500 u. 400 S bewilligt. 8.) Über den Fortgang der Strassenarbeiten wurde vom Bürgermeister eingehendst Bericht gegeben. Die Bauarbeiten zur teilweisen Neuerstellung der Brücke bei Fetzel wurde der Baufirma Dünser Gabriel in Götzis zum vorliegenden Angebot übertragen. Allfälliges: Brennholzverkäufe anlässlich von Holzversteigerungen in der hiesigen Gemeinde werden in Hinkunft nur noch an Einheimische bezw. nur in Schlins wohnhafte Parteien getätigt. Schluss der Sitzung um 22.15 Uhr Gegen diese Beschlüsse steht die Berufung offen, die innerhalb zweier Wochen (§ 47 GO) im Gemeindeamt Schlins schriftlich einzubringen wäre. Der Schriftführer: Der Bürgermeister: