19580123_GVE036

Dateigröße 1.1 MB
Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 13.06.2021, 01:47
Gemeinde Schlins
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schlinsvertretung
Dokumentdatum 1958-01-23
Erscheinungsdatum 1958-01-23
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Inhalt des Dokuments

-1- Verhandlungsschrift über die am Donnerstag, den 23. Jänner 1958 unter dem Vorsitz des Bürgermeisters Bösch abgehaltenen Sitzung der Gemeindevertretung Schlins. Anwesend waren: Bürgermeister, 2 Gemeinderäte und 11 Gemeindevertreter u. 1 Ersatzmann. Entschuldigt abwesend: Gemeindevertreter Paul Jussel. Beschlüsse 1.) Die Verhandlungsschrift der letzten Sitzung wurde verlesen und genehmigend zur Kenntnis genommen. 2.) Bezüglich einer Abänderung des Körperbehinderten-Gesetzes wird von der hiesigen Gemeinde ein Begehren auf Volksabstimmung nicht gestellt. 3.) Über die Zuteilung der Darlehenswerber für das Jahr 1958 wurde beraten und ihre Einteilung nach Dringlichkeit und bezw. nach der Erteilung der Baubewilligungen der Wohnbau- und Siedlungsgesellschaft in Dornbirn in Voranschlag gebracht. 4.) Der Voranschlag der Gemeinde Schlins für das Jahr 1958 wurde behandelt und in nachstehender Fassung beschlossen. Er sieht vor: an Einnahmen aus der ordentlichen Gebarung an Ausgaben aus der ordentlichen Gebarung Mithin verbleibt ein Abgang von S 1.061.100 S 1.226.100 S 165.000 Hiezu kommen an Ausgaben aus der Vermögensverwaltung a Hingabe von Darlehen an den Landeswohnbaufond S 60.000 -2- b Schuldentilgung für Darlehensaufnahme 1957 S 40.000 Es ergibt sich somit ein Fehlbetrag von S 265.000 Zur Deckung dieses Fehlbetrages sind an Einnahmen aus der Vermögensgebarung an Darlehensaufnahmen vorgesehen S 265.000 Der Voranschlag schliesst daher ausgeglichen ab. Für Instandhaltung der Gemeindewasserleitung, hauptsächlich für die Neufassung der Tobelquellen, wurde in Haushaltsstelle 812 – 54 ein Betrag von S 500.000 eingesetzt. Hebesätze der Gemeindesteuern: Die Hebesätze für die Gemeindesteuern und Abgaben wurden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer: Die Hebesätze der Grundsteuer konnten noch nicht festgesetzt werden, da die neuen Einheitswertbescheide zum 1.1.1958 noch nicht fertiggestellt sind. Diese Hebesätze werden erst nach Einlangen der neuen Einheitswertbescheide festgesetzt. 2. Gewerbesteuer: a) nach Gewerbeertrag und Gewerbekapitel b) Lohnsummensteuer 250 % 2% 3. Abgaben, Gebühren und Beiträge a) Vergnügungssteuer b) Gemeindegetränkesteuer c) Hundesteuer für männliche und weibliche verschnittene Tiere für weibliche unverschnittene Tiere jährlich 10 % 10 % S 80 S 120 -3- d) Wassergebühren pro Hahn, Anschluss im Hause, Stall und ausserhalb der Bauobjekte S 80.Bad, Abort und Waschküche je S 40.- und Viehtränke je Schale S 12.- jährlich. e) Weidegebühren: Pro Semester: 1 Kuh S 60, -, 1 Rind S 40.-, 1 Kalb S 20 ohne Mehrkostenaufwand. Die Nichtaktivbürger bezahlen zum obigen Tarif 50% Zuschlag. 5.) Der Firma Lorünser, Leichtmetallwerke in Schlins, wurde zum Zwecke der Werkshallenerweiterung eine Bauabstandsnachsicht zur Gp. 2731 gewährt. 6.) Allfälliges: Dem Antrage einer Parteifraktion zur Beistellung eines Mitgliedes bei Holzauszeigungen konnte mit Stimmenmehrheit nicht entsprochen werden. Schluss der Sitzung um 22.25 Uhr Gegen diese Beschlüsse steht die Berufung offen, die binnen 2 Wochen nach Verlautbarung (§ 47 GO) im Gemeindeamte Schlins schriftlich einzubringen wäre. Der Schriftführer: Der Bürgermeister: